Kommunales
09.04.2019 in Kommunales
Bekanntgabe des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Hetzerath am 8. April 2019 (TOP 5) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Brühl/Hauptstraße“ beschlossen (Planaufstellungsbeschluss). Der Beschluss des Gemeinderates wird hiermit förmlich gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht:
„Der Gemeinderat Hetzerath beschließt, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für das Plangebiet „Im Brühl/Hauptstraße“ einen Bebauungsplan nach den Bestimmungen der §§ 2, 8, 9 und 10 BauGB aufzustellen, der mindestens die in § 30 Abs. 1 BauGB geforderten Voraussetzungen enthält.
Als Art der baulichen Nutzung wird Mischgebiet gem. § 6 BauNVO festgelegt.
Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wittlich-Land (2006) ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes derzeit als Mischbaufläche sowie als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
06.04.2019 in Kommunales
30.03.2019 in Kommunales
08.03.2019 in Kommunales
10.10.2018 in Kommunales
Am Mittwoch, den 24.09.2018, findet um 18:00 Uhr eine Sitzung des Gemeinderates Hetzerath im Bürgerhaus statt.
Sonntag, 05. Mai 2024