Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Brühl/Hauptstraße“

Veröffentlicht am 09.04.2019 in Kommunales

Bekanntgabe des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Hetzerath am 8. April 2019 (TOP 5) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Brühl/Hauptstraße“ beschlossen (Planaufstellungsbeschluss). Der Beschluss des Gemeinderates wird hiermit förmlich gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht:

„Der Gemeinderat Hetzerath beschließt, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für das Plangebiet „Im Brühl/Hauptstraße“ einen Bebauungsplan nach den Bestimmungen der §§ 2, 8, 9 und 10 BauGB aufzustellen, der mindestens die in § 30 Abs. 1 BauGB geforderten Voraussetzungen enthält.

Als Art der baulichen Nutzung wird Mischgebiet gem. § 6 BauNVO festgelegt.

Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wittlich-Land (2006) ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes derzeit als Mischbaufläche sowie als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Das vorgesehene Plangebiet mit einer Gesamtgröße von ca. 2,0 ha befindet sich westlich der Hauptstraße und umfasst folgende Grundstücke:

Gemarkung Hetzerath

Flur 17

Flurstücke 4, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74/3, 75/3, 76, 77, 78/2,

Flur 20

Flurstücke 55, 56/1, 57, 58, 59, 60/1, 60/2, 61, 62, 63, 64, 66, 67, 68, 69/1, 69/2, 70

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in dem der Niederschrift beigefügten Lageplan dargestellt.

Soweit sich im weiteren Verfahren das Erfordernis zur Anpassung des Flächennutzungsplanes ergibt, beantragt die Gemeinde bei der Verbandsgemeinde die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes entsprechend der zukünftigen Bebauungsplanfestsetzungen.

Begründung:

Zielsetzung des Bebauungsplanes ist die Steuerung der vorhandenen und der geplanten ergänzenden Bebauung innerhalb des Plangebietes. Die Planung soll somit der Fortentwicklung der Bebauung innerhalb der bereits bebauten Bereiche in der Hauptstraße, an der Straße „Kirchgäßchen“ sowie der Regelung einer maßvollen zusätzlichen Bebauung des derzeit vorwiegend als Grünland genutzten Hinterlandes „Im Brühl“ bis zum „Kaselbach“ im Norden dienen.

Im Zuge der Planung soll auch die derzeit aus Sicht der Gemeinde unbefriedigende bzw. schwierige Erschließungssituation in den und aus dem Bereich des „Kirchgäßchen“ verbessert werden. Insbesondere soll eine zusätzliche öffentliche Verkehrsfläche von der Hauptstraße zu der Straße „Kirchgäßchen“ geplant und realisiert werden. Die geplante neue öffentliche Verkehrsanlage soll über die vorgesehene Entlastung des aktuellen Zu- und Abgangsverkehres „Kirchgäßchen“ hinaus die Erschließung der bisher nicht bebauten, aber nach den Entwicklungsvorstellungen der Gemeinde für eine maßvolle Neubebauung geeigneten Freiflächenareale im Bereich „Im Brühl“ berücksichtigen und regeln.

Die vom nördlich angrenzenden „Kaselbach“ ausgehenden Belange, z. B. Erfordernisse einer Freihaltung von Flächen von Bebauung, z. B. zum Hochwasserschutz, sollen bei der Planung Berücksichtigung finden.

Ebenfalls ist es grundsätzliche Entwicklungsvorstellung der Gemeinde, dass ein Mindestmaß an unbefestigten Freiflächen bzw. ein „Grüngürtel“ im Distrikt „Im Brühl“ im Zuge der Um- und Neuplanung erhalten bleiben soll.“

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplangebietes ist in dem besonders abgedruckten Lageplan dargestellt.

 
 

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