Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten

Veröffentlicht am 08.03.2019 in Kommunales

gemäß § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung für die Jahresrechnungen 2017

In der Sitzung am 13.02.2019 hat der Gemeinderat Hetzerath die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen und gleichzeitig dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Wittlich-Land Entlastung erteilt.

Die Jahresrechnungen der Ortsgemeinde Hetzerath mit Rechenschaftsbericht liegen gemäß § 114 Abs. 2 Gemeindeordnung vom 11.03.2019 bis einschließlich 18.03.2019 während den allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr, Freitag und Mittwoch von 8.30 Uhr - 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land in 54516 Wittlich, Kurfürstenstraße 1, Zimmer Nr. 216, öffentlich aus.