SPD Hetzerath

Bekanntmachung

Bekanntmachung der Satzung der Ortsgemeinde Hetzerath über die Veränderungssperre innerhalb des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Im Brühl/Hauptstraße“

 

Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Brühl/Hauptstraße“

Bekanntgabe des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Hetzerath am 8. April 2019 (TOP 5) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Brühl/Hauptstraße“ beschlossen (Planaufstellungsbeschluss). Der Beschluss des Gemeinderates wird hiermit förmlich gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht:

„Der Gemeinderat Hetzerath beschließt, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für das Plangebiet „Im Brühl/Hauptstraße“ einen Bebauungsplan nach den Bestimmungen der §§ 2, 8, 9 und 10 BauGB aufzustellen, der mindestens die in § 30 Abs. 1 BauGB geforderten Voraussetzungen enthält.

Als Art der baulichen Nutzung wird Mischgebiet gem. § 6 BauNVO festgelegt.

Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wittlich-Land (2006) ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes derzeit als Mischbaufläche sowie als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Bekanntmachung zur Funktion des Wahlleiters

für die Wahl des Ortsbürgermeisters / der Ortsbürgermeisterin am 26. Mai 2019

Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten

gemäß § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung für die Jahresrechnungen 2014, 2015 und 2016

Sitzung des Gemeinderates

Am Montag, den 08.04.2019, findet um 18:00 Uhr im Bürgerhaus in Hetzerath eine öffentliche und eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Hetzerath statt.