Verfassungsrichter stärken Rechte des Parlaments

Veröffentlicht am 29.02.2012 in Bundespolitik

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte des Parlaments – und damit auch Demokratie und Transparenz – gestärkt. Am Dienstag erklärten die Karlsruher Richter das von der Koalition eingesetzte 9er-Gremium für eilige Entscheidungen im Zusammenhang mit der Euro-Krise weitgehend für verfassungswidrig. Geklagt hatten zwei SPD-Abgeordnete.

Das Bundesverfassungsgericht hat das so genannte Sondergremium für größtenteils verfassungswidrig erklärt. Die Neun Abgeordneten sollten in eiligen Fällen Entscheidungen über den Euro-Rettungsschirm EFSF fällen, ohne das der Haushaltsausschuss oder das Plenum darüber berät und abstimmt.

Die Koalition hatte bei der Einrichtung des geheim tagenden Gremiums die zum Teil erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken nicht berücksichtigt. Darum klagten die SPD-Bundestagsabgeordneten Peter Danckert und Swen Schulz vor dem Bundesverfassungsgericht – und bekamen weitgehend Recht.

Die Verfassungsrichter kritisierten in ihrer Begründung, dass ein solches Gremium die Gesamtheit des Bundestages abbilden müsse. Das Gericht habe bei der Entscheidung die Funktionsfähigkeit des Bundestags in der Finanzkrise sehr wohl im Blick behalten, betonte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. „Funktionsfähigkeit ist aber kein Selbstzweck, sondern bleibt bezogen auf das Ziel, möglichst viel parlamentarische Legitimation zu ermöglichen.“

Das Gremium kann demnach nur über Ankäufe von Staatsanleihen auf dem so genannten Sekundärmarkt entscheiden. Bei solchen Maßnahmen sei es aus Gründen der Geheimschutzes gerechtfertigt, wenn nicht der gesamte Bundestag, sondern nur ein kleines Gremium entscheidet. Wenn auch nur die Planung einer solchen Notmaßnahme bekannt würde, könnte das den Erfolg gefährden, heißt es.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Opermann, begrüßte das Urteil. „Das Bundesverfassungsgericht stärkt die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages und reduziert die Zuständigkeit des so genannten 9er Gremiums auf das absolut notwendige Minimum.“ Damit bestätige das Gericht die Forderung der SPD im Gesetzgebungsverfahren. Euro-Rettungsmaßnahmen würden so für die Menschen transparenter und nachvollziehbarer, so Oppermann.

Der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion sieht so auch die Koalition „vor dem Scherbenhaufen ihrer Politik“.