07.08.2015 in Kommunales

Info Sitzung des Verbandsgemeinderates am 9. Juli 2015

 

Bürgermeister Dennis Junk begrüßte zu Beginn der Sitzung die Beigeordneten, die Ratsmitglieder sowie die Mitarbeiter der Verwaltung. Sein herzlicher Gruß galt den erschienenen, interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Vertreter der Presse, Herrn Simon.
Im Anschluss stellte der Vorsitzende unwidersprochen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit des Verbandsgemeinderates fest.
Vor Eintritt in die Tagesordnung beschloss der Verbandsgemeinderat einstimmig, die Erweiterung der TO um TOP 7 „DSL-Versorgung - Grundsatzbeschluss“.
Des Weiteren ging Bürgermeister Junk vor Eintritt in die TO auf die Versetzung des hauptamtlichen Beigeordneten Wolfgang Schmitz in den einstweiligen Ruhestand ein:
 

13.07.2015 in Aktuell

Sigmar Gabriel und Martin Schulz - Historische Bewährungsprobe bestanden

 

13.07.2015
Heute Morgen konnte eine Einigung über Maßnahmen erzielt werden, die unserer festen Überzeugung nach Verhandlungen über ein neues Hilfsprogramm für Griechenland rechtfertigen. Dafür muss Griechenland in den nächsten Tagen durch parlamentarische Beschlüsse die Voraussetzungen schaffen.

13.07.2015 in Kommunales

Sitzung des Gemeinderates

 

Am Mittwoch, dem 22.07.2015 findet um 18.00 Uhr im Bürgerhaus in Hetzerath eine öffentliche und eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Hetzerath statt.
 

12.07.2015 in Kommunales

Sitzung des Rechnungsprüfungsausschuss

 

Am Dienstag, dem 14. Juli 2015 findet um 19.30 Uhr im Rathaus der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, Zimmer 215/216, eine nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Hetzerath statt.
 

11.07.2015 in Bundespolitik

Bundesrat: Reform des Aufenthaltsgesetzes - Bleiberecht statt Kettenduldung

 

Das Bleiberecht für lange in Deutschland nur geduldete Frauen, Männer und Kinder wird deutlich erweitert. Azubis ohne sicheren Aufenthaltsstatus werden künftig nicht abgeschoben. Der Bundesrat hat am Freitag die Reform des Aufenthaltsgesetzes bestätigt.