Info Sitzung des Verbandsgemeinderates am 9. Juli 2015

Veröffentlicht am 07.08.2015 in Kommunales

Bürgermeister Dennis Junk begrüßte zu Beginn der Sitzung die Beigeordneten, die Ratsmitglieder sowie die Mitarbeiter der Verwaltung. Sein herzlicher Gruß galt den erschienenen, interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Vertreter der Presse, Herrn Simon.
Im Anschluss stellte der Vorsitzende unwidersprochen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit des Verbandsgemeinderates fest.
Vor Eintritt in die Tagesordnung beschloss der Verbandsgemeinderat einstimmig, die Erweiterung der TO um TOP 7 „DSL-Versorgung - Grundsatzbeschluss“.
Des Weiteren ging Bürgermeister Junk vor Eintritt in die TO auf die Versetzung des hauptamtlichen Beigeordneten Wolfgang Schmitz in den einstweiligen Ruhestand ein:
 

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Ratsmitglieder,

wie Sie sicherlich in den vergangenen Tagen bereits mitbekommen haben, befindet sich unser hauptamtlicher Beigeordneter Wolfgang Schmitz seit dem 01.07. im Ruhestand. Er wird im Anschluss an die Sitzung auch eine persönliche Erklärung abgeben, in der er seine Beweggründe ihnen als Ratsmitglieder und Ortsbürgermeister auch mitteilen wird.

Wir hatten in den vergangenen Monaten des Öfteren, gerade auch nach den Ergebnissen im Fall Maikammer, über verschiedene Möglichkeiten gesprochen. Wenn man seine Gesamtsituation genau betrachtet, und damit meine ich ausdrücklich nicht nur die finanzielle, dann ist es aus meiner Sicht eine nachvollziehbare Entscheidung, die ich an seiner Stelle genauso getroffen hätte.

Wolfgang Schmitz hat sich im vergangen Jahr bewusst zurückgenommen, ist in die zweite Reihe gerückt, um aktiv an einem vernünftigen Übergang mitzuarbeiten. Wir haben in diesen Monaten gut zusammengearbeitet - er hat mir Hilfestellungen gegeben, war immer für einen Ratschlag da, hat sich dabei aber nicht als Oberlehrer ständig bei mir gemeldet und betont, was er alles anders und besser gemacht hätte, sondern er hat seine Meinung gesagt, wenn es angebracht war oder er von mir nach seiner Einschätzung gefragt wurde.

Es waren schwierige Monate für ihn. Und wenn ich zurückblicke, bin ich der Auffassung, dass es sich in einer Art und Weise eingebracht hat, die man nicht unbedingt erwarten konnte. Natürlich hat er sich immer für die VG Manderscheid eingesetzt und das wird er auch weiterhin tun - gleichwohl hat er immer versucht auch in der neuen VG Impulse zu setzen.

Liebe Ratsmitglieder, auch wenn er nun im Ruhestand ist, so ist heute nicht der Tag jemanden zu verabschieden. Das will er auch ganz bewusst nicht. Beide Klagen sind noch nicht entschieden. Sollte es wie im Fall Maikammer wieder zu einer Rückabwicklung kommen, wäre er wieder Bürgermeister der Verbandsgemeinde Manderscheid. Daher bedanke ich mich an dieser Stelle zunächst auch nur für die gute Zusammenarbeit in diesem zurückliegenden Jahr.

Aber wenn sich jemand in mehr als 4 Jahrzehnten, davon knapp 13 Jahre als Bürgermeister mit so viel Herz und Leidenschaft für unsere Dörfer - für seine Dörfer in Alt-Manderscheid eingesetzt hat, werden wir sicherlich auch am Tage X einen entsprechenden Rahmen finden, eine Verabschiedung durchzuführen, die ja bei einem Bürgermeister irgendwann sowieso auch angestanden hätte.

Was die Zukunft angeht, müssen wir leider noch eine Weile warten, wie unsere Klagen ausgehen. Das ist auch weiterhin mehr als unbefriedigend, gerade auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung. Allerdings sollten wir insbesondere die Diskussion über einen hauptamtlichen Beigeordneten so lange zurückstellen, bis die Klagen auch wirklich entschieden sind. Denn in der Konstellation von Alt-Wittlich-Land z.B. wäre ein zusätzlicher hauptamtlicher Beigeordneter sicherlich nicht erforderlich. Sollte jedoch die derzeitige Situation bestätigt werden, müssen wir uns insgesamt natürlich noch einmal mit diesem wichtigen Thema auseinandersetzen.

Denn wenn ich sehe, wie viel unsere ehrenamtlich Beigeordneten unterwegs sind, bei Jubiläen, der Überreichung der VG-Pokale, bei Terminen auf dem Flugplatz Spangdahlem, im Krankenhaus, in der JVA, bei den Feuerwehren, bei kirchlichen bzw. sonstigen gesellschaftlichen Ereignissen, wenn ich darüber hinaus sehe, wie viele Termine Wolfgang Schmitz in den vergangen 12 Monaten für mich wahrgenommen hat - oftmals 4-5 Terminen am Wochenende - bei den Touristikgesellschaften usw., und wenn ich dazu noch meinen Terminkalender betrachte, dann spricht auch neben der verwaltungsinternen Struktur - der hauptamtliche Beigeordnete ist ja nicht nur Repräsentant sondern auch eine wichtige Person in der Verwaltung - dann spricht sicherlich einiges für eine Nachbesetzung der Stelle eines hauptamtlichen Beigeordneten. In Bernkastel-Kues sieht man schließlich wie gut die Zusammenarbeit funktioniert.

Aber und das will ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen, es gibt auch andere Möglichkeiten - man kann Dinge umstrukturieren, dann wird sich aber insgesamt innerhalb und außerhalb der Verwaltung einiges verändern müssen.

Daher müssen wir heute keine Schnellschüsse machen, sondern nach den Entscheidungen über unsere Klagen in aller Ruhe in den Gremien in einem hoffentlich auch in dieser Frage guten Miteinander zwischen den Fraktionen, diese wichtige Frage unter allen Gesichtspunkten diskutieren.

Öffentlicher Teil

1. Neunte Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006,Ortslagenkarte Dreis, Blatt 8, Darstellung von Wohnbauflächen "Auf der Baul - Erweiterung"
a) Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung), § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) sowie § 2 Abs. 2 BauGB (Abstimmung Nachbargemeinden)
b) Beschluss des Planentwurfes für die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Beschluss:
a) Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung), § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) sowie § 2 Abs. 2 BauGB (Abstimmung Nachbargemeinden)
Information:
Der Verbandsgemeinderat wurde darüber informiert, dass die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 am 6.5.2015 parallel mit dem Verfahren der Aufstellung des Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Dreis „Auf der Baul-Erweiterung“ durchgeführt wurden. Den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden war Gelegenheit zur Rückäußerung bis einschl. 08.06.2015 eingeräumt worden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in einer Einwohnerversammlung am 26.05.2015 in der Ortsgemeinde Dreis.

Der Verbandsgemeinderat wurde darüber informiert, dass die im Zuge der vg. Beteiligungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen zur geplanten 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes planungsrelevante Anregungen enthalten, die sich auf die Festlegung der konkreten Gebietsart für das Plangebiet (derzeit Mischbauflächen, geplant Wohnbauflächen) oder für Teile des Plangebietes auswirken können. Konkret wurde vorgebracht, dass die Verträglichkeit der Planung bzw. deren Realisierbarkeit aus Sicht des Immissionsschutzes (insbes. Straßenverkehrslärm, Gewerbelärm und landwirtschaftliche Geruchsimmissionen) zu prüfen und sicherzustellen sei. Die konkreten Auswirkungen auf die Bauleitplanungen sind im Zuge der Bebauungsplanung noch gutachterlich zu ermitteln.
Die maßgebenden Stellungnahmen wurden dem Rat bekannt gegeben.

Weiter wurde seitens der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich und der Planungsgemeinschaft Trier auf die Ziele des Landesentwicklungsprogramms (LEP) IV zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung (Z 31 bis Z 34) und die Festlegungen des ROPneu/E zur Wohnbauflächenentwicklung und hier insbesondere zu den Schwellenwerten (Z 50 bis Z 55) hingewiesen und darum gebeten, diese zu beachten und zu berücksichtigen. Hierzu erfolgt derzeit in Abstimmung mit der Ortsgemeinde Dreis eine Prüfung der Verfügbarkeit etwaiger innerhalb der Ortslage Dreis bestehender Baulückengrundstücke und der sonstigen Bauflächenpotentiale (Innen- und Außenpotentiale).

Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Ausschusses für Bauen und Energie vom 07.07.2015, die Planung grundsätzlich weiterzuführen. Die sich nach durchgeführter gutachterlicher Prüfung ergebenden etwaigen Auswirkungen sind im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Die Bedarfslage nach Wohnbauland ist im weiteren Verfahren entsprechend der landesplanerischen und regionalplanerischen Vorgaben zu begründen und darzulegen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

b) Beschluss des Planentwurfes für die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Ausschusses für Bauen und Energie vom 07.07.2015, den sich aus den vorhergehenden Beschlüssen ergebenden Planentwurf als Grundlage für die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Planoffenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB anzuerkennen.

Das Verfahren zur 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land ist gleichzeitig mit der Bebauungsplanung der Ortsgemeinde Dreis „Auf der Baul-Erweiterung“ durchzuführen (Parallelverfahren). Vor der Fortführung des Verfahrens sind die Abwägungen/Entscheidungen der Ortsgemeinde Dreis im Bebauungsplanverfahren abzuwarten.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

2. Achte Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006, Ortslagenkarte Salmtal, Blatt 23, Darstellung von Mischbauflächen und von Wohnbauflächen "Auf Allenfeld"
a) Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung) sowie § 2 Abs. 2 BauGB (Abstimmung Nachbargemeinden)
b) Beschluss des Planentwurfes für die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Beschluss:
2.1 Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung), § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) sowie § 2 Abs. 2 BauGB (Abstimmung Nachbargemeinden)
Information
Der Verbandsgemeinderat Wittlich-Land wurde darüber informiert, dass die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 am 24.04.2015 parallel mit dem Verfahren der Aufstellung des Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Salmtal „Auf Allenfeld“ durchgeführt wurden. Den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden war Gelegenheit zur Rückäußerung bis einschl. 29.05.2015 eingeräumt worden.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in einer Einwohnerversammlung am 29.04.2015 in der Ortsgemeinde Salmtal.

Der Verbandsgemeinderat wurde darüber informiert, dass die im Zuge der vg. Beteiligungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen zur geplanten 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes planungsrelevante Anregungen enthalten, die sich auf die Festlegung der konkreten Gebietsart für das Plangebiet (derzeit Mischbauflächen - Bestand und Planung - und Flächen für die Landwirtschaft, geplant Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen) oder für Teile des Plangebietes auswirken können. Konkret wurde u.a. vorgebracht, dass die Verträglichkeit der Planung bzw. deren Realisierbarkeit aus Sicht des Immissionsschutzes (insbes. Verkehrslärm - Schienen- und Straßenverkehrslärm-, Gewerbelärm und landwirtschaftliche Geruchsimmissionen) und im Hinblick auf die Belange der Landwirtschaft zu prüfen und sicherzustellen seien. Ebenfalls wurden Anregungen zur Begründung des Bauleitplanes sowie allgemeine Verfahrenshinweise abgegeben. Die maßgebenden Stellungnahmen werden dem Rat bekannt gegeben.

Der auf das Gebiet einwirkende Verkehrs- und Gewerbelärm wurde bereits gutachterlich untersucht und führt nicht zur Notwendigkeit einer Planänderung. Noch detailliert zu ermitteln sind die Auswirkungen der in der Nähe befindlichen landwirtschaftlichen Betriebe auf das Plangebiet. Insbesondere sind die von den vg. Betrieben ausgehenden Immissionen auf das Plangebiet gutachterlich zu betrachten.

Seitens der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich und der Planungsgemeinschaft Trier wurde auf die Ziele des Landesentwicklungsprogramms (LEP) IV zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung (Z 31 bis Z 34) und die Festlegungen des ROPneu/E zur Wohnbauflächenentwicklung und hier insbesondere zu den Schwellenwerten (Z 50 bis Z 55) hingewiesen und darum gebeten, diese zu beachten und zu berücksichtigen. Hierzu erfolgte bereits in Abstimmung mit der Ortsgemeinde Salmtal eine Prüfung der Verfügbarkeit etwaiger innerhalb der Ortslage Salmtal bestehender Baulückengrundstücke und der sonstigen Bauflächenpotentiale (Innen- und Außenpotentiale) mit dem Ergebnis, dass in Salmtal eine ausreichende Bedarfslage nach Wohnbauflächen zum Planungshorizont 2025 - sogar über die vorliegende Bauflächenausweisung „Auf Allenfeld“ hinaus - besteht.

Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschloss entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauen und Energie vom 07.07.2015 die Planung grundsätzlich weiterzuführen. Die sich nach durchgeführter gutachterlicher Prüfung der landwirtschaftlichen Geruchsimmissionen ergebenden etwaigen Auswirkungen sind im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Die nachgewiesene Bedarfslage nach Wohnbauland ist im weiteren Verfahren entsprechend der landesplanerischen und regionalplanerischen Vorgaben zu begründen und darzulegen. Die Begründung des Bauleitplanes ist hinsichtlich des Abwägungsergebnisses zu berichtigen. Hierbei sind begründete Anregungen gegen die bisherige Fassung der Begründung zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

2.2 Beschluss des Planentwurfes für die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Der Verbandsgemeinderat beschloss entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauen und Energie vom 07.07.2015, den sich aus den vorhergehenden Beschlüssen ergebenden Planentwurf als Grundlage für die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Planoffenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB anzuerkennen.

Das Verfahren zur 8. Fortschreibung des Flächenungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land ist gleichzeitig mit der Bebauungsplanung der Ortsgemeinde Salmtal „Auf Allenfeld“ durchzuführen (Parallelverfahren). Vor der Fortführung des Verfahrens sind die Abwägungen/Entscheidungen der Ortsgemeinde Salmtal im Bebauungsplanverfahren abzuwarten.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

3. Auflösung des Zweckverbandes Clara-Viebig-Realschule plus Wittlich
Vermögensverwaltung

Sachdarstellung:
Mit Übertragung der Schulträgerschaft der Realschule plus auf den Landkreis verblieb beim ehemaligen Schulzweckverband lediglich die Verwaltung des Standortes Wengerohr und die Bedienung der Schulden des Standortes Sehlemet (Beethovenstr.) in Wittlich.
Im Jahr 2014 wurde der Standort in Wengerohr an die Stadt Wittlich gegen Übernahme der Restverbindlichkeiten dieses Standortes übertragen.

Somit verblieb beim Zweckverband lediglich die Bedienung der Restverbindlichkeiten für den ehemaligen Standort in Wittlich.

Für diesen Zweck ist es weder erforderlich und noch sinnvoll, den Zweckverband fortzuführen.

Daher hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes am 23.04.2015 seine Auflösung beschlossen.

Der Beschluss besagt, dass die Zweckverbandsmitglieder die noch bestehenden Verbindlichkeiten am Kreditmarkt für den Standort Sehlemet in Höhe ihres Anteils nach der Verbandsordnung übernehmen.

Diese Regelung soll rückwirkend zum 31.12.2014 in Kraft treten.

Die Restvaluta zum 30.03.2015 beträgt 2.660.086,25 €. Der Anteil der Verbandsgemeinde Wittlich-Land beläuft sich auf 35 % dieser Summe = 931.030,19 €.

Diese Summe wird an die Stadtverwaltung, als verwaltende Körperschaft, nach Wirksamkeit der Auflösung überwiesen.

Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land nimmt in Höhe dieses Betrages einen Kredit auf.

Nach Rücksprache mit der Aufsichtsbehörde stellt dies rechtlich eine Umschuldung dar, für die ein Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung mit entsprechender Kreditgenehmigung nicht erforderlich ist.
Die Kosten des Schuldendienstes sind im Haushalt 2015 im Rahmen der eingeplanten Zweckverbandsumlage enthalten.

Beschluss:
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschloss der Verbandsgemeinderat der Auflösung des Zweckverbandes Clara-Viebig-Realschule plus Wittlich -Vermögensverwaltung- rückwirkend zum 31.12.2014 zuzustimmen. Daraus ergab sich die Verpflichtung zur anteilmäßigen Übernahme der Restverbindlichkeiten des Standortes Sehlemet p.a. in Höhe von 931.030,19 €.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

4. Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde an unvorhersehbaren Reparaturen von Einrichtungen an überörtlichen Rad- und Wanderwegen

Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat zu beschließen, sich in Zukunft an unvorhersehbaren Reparaturen von Einrichtungen an überörtlichen Wanderwegen zu beteiligen, soweit Ortsgemeinden die Kostenträger sind. Diese Wege dienen dem überörtlichen Tourismus, deshalb sollen die Gemeinden entlastet werden.

Ziel ist, dass die Wege auch im Schadensfall möglichst immer durchgängig begehbar sind.

Das Wanderwegekonzept ist im Grunde abgeschlossen. Um eine klare Abgrenzung vorzunehmen, gilt diese Regelung ab dem 01. 01. 2015 für folgende Wege:
• Eifelsteig
• Erlebnisschleifen im Gebiet der ehem. VG Wittlich-Land „Mühlen an Lieser und Salm“, „Wittlicher Säubrenner“ und „Im Meulenwald“
• Vulkaneifel-Pfade im Gebiet der ehem. VG Manderscheid „Vulka-Maar-Tour“, „Grafschaft-Tour“, „Manderscheider Burgenstieg“ und „2-Bäche-Tour“
• Lieserpfad
• Gebietswanderwege „Mühlenwanderung“, „Wanderweg über den 50. Breitengrad“, „Mineralquellenwanderweg“ und „Romantische Quellenwanderung“

Sie gilt weiterhin für alle zukünftig konzipierten Wanderwege von überörtlicher Bedeutung.

Die Förderung ist im Einzelfall von der Ortsgemeinde zu beantragen. Die Verbandsgemeinde beteiligt sich bei förderfähigen Maßnahmen mit 25 % am Eigenanteil der Gemeinde, wenn dieser mindestens 3.000 € beträgt. Die Fördersumme wird auf maximal 10.000 € begrenzt.

Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln, die die Verbandsgemeinde aus den Investitionsschlüsselzuweisungen erhält.

Für überregionale Radwege besteht in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land (alt) bereits seit 1996 eine entsprechende Regelung. Hier beteiligt sich die Verbandsgemeinde mit 25 % am Eigenanteil einer Ortsgemeinde.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

5. Anschaffung von Mannschaftstransportfahrzeugen
- Grundsatzbeschluss

Beschluss:
Auf Empfehlung des Ausschusses für Brandschutz und technische Hilfe und des Haupt- und Finanzausschusses beschloss der Verbandsgemeinderat die vorliegende Zuwendungsrichtlinie zur Anschaffung von Mannschaftstransportfahrzeugen (MTW) für die Feuerwehr.

Die Bewilligung der Mittel erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge.

Im Haushaltsplan werden jährlich 15.000 € als Förderhöchstgrenze veranschlagt. Werden diese Mittel im Jahr der Veranschlagung nicht verbraucht, werden sie als Ermächtigung in das Folgejahr übertragen. Dadurch erhöhen sich die verfügbaren Mittel des Folgejahres.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

6. Überblick über die finanzielle Entwicklung des Verbandsgemeindehaushaltes 2015

Der Vorsitzende informierte zunächst über die bisherige Entwicklung des Ergebnishaushaltes.
Im Ergebnishaushalt ist mit Mehraufwendungen von rd. 112.000 € zu rechnen, die jedoch durch Einsparungen an anderer Stelle (Schul- und Feuerwehretat) eingespart werden können.

Die Mehraufwendungen entstehen:
1. Bei den Personalaufwendungen, die um rd. 70.000 € höher ausfallen dürften. Diese Mehraufwendungen sind im Wesentlichen auf höhere Auszahlungen bei den Beihilfen im Krankheitsfall (rd. 40.000 €) und der Einstellung von Personal (päd. Fachkraft), über die bei der Beschlussfassung über den Haushaltsplan noch nicht entschieden war, zurückzuführen.
2. Für die Flächennutzungsplanung sind auf Grund der Überarbeitungen im Zusammenhang mit der Eingliederung der Verbandsgemeinde Manderscheid zusätzlich rd. 30.000 € erforderlich.
3. Für die Erneuerung und die Reparatur von Geländern am Eifel-Mosel-Radweg entstehen zusätzliche Kosten von rd. 12.000 €.

Im Anschluss informierte er über die Entwicklung im Investitionshaushalt. Auf Grund der Entwicklung ist damit zu rechnen, dass ein nicht unwesentlicher Teil der Investitionen erst im Jahr 2016 zum Tragen kommt und absehbar ist, dass die eingeplante Kreditermächtigung nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen werden muss.

7. DSL-Versorgung- Grundsatzbeschluss
Beschluss:
Nach Kenntnisnahme der vorgetragenen Informationen fasste der Verbandsgemeinderat folgenden Grundsatzbeschluss:
Die Verbandsgemeinde stellt als Projektträger 3 Fördervoranfragen bei der Genehmigungsbehörde:
1. Fördervoranfrage für die Ortsgemeinden Dodenburg, Gladbach und Heckenmünster
2. Fördervoranfrage für die Ortsgemeinden Eisenschmitt und Schwarzenborn
3. Fördervoranfrage für die Ortsteile Landscheid-Niederkail und Landscheid-Burg/Salm
Die Ortsgemeinde Pantenburg wird eine Fördervoranfrage stellen. Die Verbandsgemeinde übernimmt 10 % der förderfähigen Kosten, wenn die Fördervoranfrage der Ortsgemeinde Pantenburg positiv beschieden wird.
Hiermit sind zunächst keine Kosten verbunden. Im Falle eines positiven Bescheides zur Fördervoranfrage wird sich der Verbandsgemeinderat erneut mit der Thematik befassen und über die weitere Vorgehensweise beschließen. Falls es zur Durchführung der Maßnahmen kommt, ist sich der Verbandsgemeinderat darüber bewusst, dass die Verbandsgemeinde mind. 10 % der Gesamtkosten tragen muss.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

8. Mitteilungen
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9. Verschiedenes
- Bürgermeister Junk informierte den Rat über den Start des Pilotprojektes zur Mittagsverpflegung an der Grundschule Sehlem in Kooperation mit dem Kindergarten Sehlem. Das Pilotprojekt gilt zunächst nur für das Schuljahr 2015/2016. Anfang des kommenden Jahres soll über die Erfahrungen und die weitere Verfahrensweise diskutiert werden.

- Ferner informierte er über den stattgefundenen Workshop zur „Zukunftswerkstatt Ärztliche Versorgung“. Diese Veranstaltung hätte einen sehr positiven Verlauf genommen. Im nächsten Schritt sollen auch die Ärzte in der Stadt Wittlich mit einbezogen werden. Bürgermeister Rodenkirch steht einer Zusammenarbeit positiv gegenüber.

- Frau Brost fragte wegen der Neuabgrenzung der Lärmschutzzonen und der damit verbundenen Nachteile für die betroffenen Ortsgemeinden nach.

Der Bürgermeister teilte mit, dass es in Sachen Lärmschutz mit dem Kommandeur des Flugplatzes ein sehr konstruktives Gespräch, an dem auch Vertreter der Ortsgemeinden und der Verwaltung teilgenommen haben, gegeben hat.

Diese Aussage gelte jedoch nicht für die Zusammenarbeit mit dem LBM (Flugplatz Hahn) in Bezug auf die Ausweisung von Lärmschutzzonen. Man werde sich aber weiter darum bemühen Einfluss auf die Ausweisung zu nehmen, damit sich die Nachteile für die betroffenen Ortsgemeinden in Grenzen halten und eine weitere angemessene Entwicklung möglich bleibt. Immerhin würden die Festlegungen für die nächsten 10 Jahre gelten.
Im Besonderen werde er sich darum bemühen, dass die geplanten Entwicklungen der Amerikaner bis 2020 auch bei der anstehenden Neufestsetzung der Lärmschutzzonen mitberücksichtigt werden.

In diesem Zusammenhang kritisierte das Ratsmitglied Ulrich Müller, dass es keine Bereitschaft des LBM gegeben habe, vor Ort die Auswirkungen der Neufestlegung zu erklären.

- Frau Wagner fragte nach dem Termin für die Präsentation der Klärschlammpressung.

Der Vorsitzende teilte mit, dass die Einladungen die kommende Woche versendet werden.
 

 
 

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