Sicherheit für eine Million Jahre gesucht

Veröffentlicht am 02.06.2011 in Bundespolitik

Der Ausstieg aus der Atomenergie wird kommen. Doch der radioaktive Abfall bleibt. Wie wird der verstrahlte Abfall zurzeit gelagert? Welche Lösungen gibt es für die Zukunft? Wie wichtig ist eine schnelle Entscheidung für ein Atommüllendlager? Florian Emrich vom Bundesamtes für Strahlenschutz hat für spd.de die wichtigsten Fakten zusammengetragen.

Macht ein schneller Ausstieg aus der Atomenergie die Diskussion um die Endlager-Frage überflüssig?

Nein. Unabhängig von der Frage der Kernenergienutzung benötigen wir in Deutschland ein Endlager, schon alleine für die bis jetzt schon angefallenen Abfälle. Derzeit gibt es eine Chance für einen partei- und legislaturübergreifenden Konsens für dieses weltweit ungelöste Problem. Alle Parteien sind sich jetzt einig, aus der Kernenergie aussteigen zu wollen. Dadurch werden die noch anfallenden Mengen radioaktiver Abfälle begrenzt und es ist somit eher Akzeptanz für einen Endlagerstandort sowie ein Konsens über das weitere Vorgehen möglich. Ein Risiko besteht eher, wenn die Endlager-Frage nicht diskutiert wird: Das Problem könnte zunehmend in Vergessenheit geraten. Wir brauchen aber in jedem Fall eine Lösung für die radioaktiven Abfälle.

Wie und wo wird zurzeit Atommüll in Deutschland gelagert?
Atommüll wird derzeit in Zwischenlagern und sogenannten Landessammelstellen gelagert. Hochradioaktive Abfälle werden im wesentlichen in zwölf dezentralen Zwischenlagern direkt bei den Kernkraftwerken sowie in drei zentralen Zwischenlagern in Gorleben, Ahaus und Greifswald gelagert. Hochradioaktive Abfälle müssen übrigens auch eine Zeitlang (etwa 30 bis 40 Jahre) zwischenlagern, um abzuklingen. Dennoch muss die Endlagerfrage zügig angegangen werden.

Welche Voraussetzungen muss ein Endlager erfüllen?
Ein Endlager, umso mehr eines für hochradioaktive Abfälle, muss die Abfälle für sehr lange Zeiträume sicher von Mensch und Umwelt getrennt aufnehmen und verhindern, dass Radioaktivität in die Umwelt gelangt. Aus geologischen Prognosemodellen hat man einen Betrachtungszeitraum für die Langzeitsicherheit von einer Million Jahre abgeleitet. Ein Endlager muss dicht sein, es darf etwa nicht mit Grundwasser in Berührung kommen, es darf keinen beabsichtigten oder unbeabsichtigten Zutritt in das Endlager durch Menschen geben.

Ist das Endlager „Konrad“ auf Dauer sicher?
„Konrad“ ist als erstes und bisher einziges Endlager in Deutschland nach Atomrecht genehmigt worden. Das bedeutet, in einem atomrechtlichen Verfahren musste die Langzeitsicherheit des Endlagers nachgewiesen werden, bevor radioaktive Abfälle eingelagert werden. Das ist ein ganz entscheidender Unterschied zur Asse und zu Morsleben. Dort hat man einfach alte Bergwerke verwendet und radioaktive Abfälle in bereits bestehende Hohlräume eingelagert, ohne sich allzu langfristige Gedanken über den Zustand des Bergwerkes zu machen. Für die Asse konnte bis heute niemand einen Langzeitsicherheitsnachweis bei einem Verbleib der Abfälle in der Schachtanlage führen. Deshalb versucht das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), die Abfälle wieder zu bergen. Bei Morsleben ist durch nachträgliche Abdichtungs- und Barrieremaßnahmen ein solcher Langzeitsicherheitsnachweis möglich – aber eben nur nachträglich und durch zusätzliche Maßnahmen.

Welche Art von radioaktiven Abfällen fallen in Deutschland an?
Man unterschiedet zunächst schwach-, mittel- und hochradioaktive Abfälle – in Deutschland eigentlich zwischen wärmeentwickelnden Abfällen (meist hochradioaktiv) und Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung (meist schwach- und mittelradioaktiv).

90 Prozent aller Abfälle sind schwach- und mittelaktiv, diese enthalten allerdings weit weniger als ein Prozent der gesamten Radioaktivität. Über 99 Prozent der Radioaktivität steckt also in den hochradioaktiven Abfällen.

Der überwiegende Anteil der radioaktiven Abfälle stammt aus der kommerziellen Nutzung der Kernenergie. Bei den hochradioaktiven Abfällen ist dieser Anteil noch höher als bei den schwach- und mittelaktiven Abfällen. Bei den schwach- und mittelaktiven Abfällen stammt ein weiterer wesentlicher Anteil aus der Forschung zur Kernenergie. Geringe Mengen stammen aus der Industrie, fast gar nichts dagegen übrigens aus der Medizin (weniger als 0,5 Prozent aus den Landessammelstellen stammen aus der Medizin; die Landessammelstellen machen wiederum nur etwa 2,5 Prozent der bis 2040 erwarteten Abfälle aus).

Hochradioaktive Abfälle sind vor allem abgebrannte Brennelemente oder Glaskokillen aus der Wiederaufarbeitung von Brennelementen. Schwach- und mittelaktive Abfälle fallen vor allem bei Betrieb und Rückbau von Kernkraftwerken an, etwa Mauerreste, kontaminiertes Wasser, Verdampfungsrückstände bis hin zu Putzlappen.

Warum nimmt die Suche nach einem geeigneten Ort für die Endlagerung so viel Zeit in Anspruch?
Ein Endlager muss über unvorstellbar lange Zeiträume die Abfälle sicher abgetrennt von Mensch und Umwelt einschließen. Dazu reicht nicht der Bau eines neuen Bergwerks aus, sondern die langfristige Sicherheit muss wissenschaftlich nachgewiesen werden und in einem atomrechtlichen Verfahren überprüft werden. Was passiert, wenn dies nicht geschieht, sieht man bei der Asse und bei Morsleben.

Darüber hinaus ist das Problem in der Vergangenheit stark unterschätzt worden, sowohl wissenschaftlich wie gesellschaftlich. Man hat es in der Vergangenheit versäumt, die Menschen in ein transparentes und ergebnisoffenes Verfahren einzubeziehen. Um das Problem zu lösen, bedarf es eines Konsenses, der partei- und legislaturübergreifend Bestand hat.

Kommen auch andere Lösungen als ein „Versenken“ unter der Erde in Frage?
Es sind gerade in der Vergangenheit bereits andere Optionen diskutiert oder gar praktiziert worden, etwa wurden Abfälle im Meer versenkt. Ebenfalls seit vielen Jahren bekannt ist die Idee, die Abfälle langfristig oberirdisch oder teilweise auch unterirdisch und „rückholbar“ zwischenzulagern. Das Problem dabei: Die Lösung der Endlagerfrage und die Verantwortung wird auf künftige Generationen verschoben. Die Abfälle müssen dann kontinuierlich überwacht werden und stellen somit für lange Zeiträume eine potenzielle Gefahr dar – zum Beispiel durch Freisetzungen, weil die Gesellschaft nicht mehr in der Lage ist, die Abfälle zu überwachen, oder durch terroristische Aktivitäten. Sicherer ist es deshalb, sie über lange Zeit in einem undurchlässigen Gestein endzulagern, bis sie keine Gefahr mehr darstellen können. Außerdem ist es auch eine moralische Pflicht, dass sich die Generation, die die Abfälle verursacht hat, auch um die Lösung kümmert.

Die Landesregierung in München spricht sich gegen ein Endlager in Bayern aufgrund geologischer Bedingungen aus. Kann eine Endlagersuche bereits auf bestimmte Regionen begrenzt werden?
Eine transparente und ergebnisoffene Suche muss anhand fachlicher Kriterien erfolgen. Das bedeutet, man identifiziert die fachlichen Kriterien, die ein Endlager erfüllen muss, schaut, wo diese Kriterien erfüllt werden könnten und grenzt so nach und nach Regionen und schlussendlich Standorte ein. Bei alldem muss die Bevölkerung von Anfang an beteiligt werden, das zeigen uns die Erfahrungen der Vergangenheit. Bei einem solchen Verfahren können nicht von vornherein eine oder mehrere Regionen kategorisch ausgeschlossen werden.

Die Verantwortung für die Endlagerung radioaktiver Abfälle ist dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) übertragen worden. Haben das BfS auch die volle Entscheidungsmacht?
Die Endlagerung ist eine staatliche Aufgabe, da es sich um eine hochkomplexe Aufgabe handelt, bei der die Sicherheit immer im Vordergrund stehen muss und nicht ökonomische Interessen dominieren dürfen. Das Bundesamt für Strahlenschutz ist zuständig für den Schutz von Mensch und Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen unterschiedlicher Arten von Strahlung. Der grundsätzliche Umgang mit radioaktiven Abfällen ist allerdings – ähnlich wie die Nutzung der Kernenergie – eine gesellschaftliche und eine politische Frage. Das bedeutet: Das BfS berät die Bundesregierung fachlich. Den grundsätzlichen Rahmen bei der Entsorgung muss aber selbstverständlich die Politik vorgeben.

Beteiligen sich die Produzenten von Atommüll bei der Suche nach Lagerstätten für ihren radioaktiv belasteten Abfall?
Die Endlagerung ist zurecht eine staatliche Aufgabe, da es sich um eine hochkomplexe Aufgabe handelt, bei der die Sicherheit immer im Vordergrund stehen muss und nicht ökonomische Interessen dominieren dürfen.

Darüber hinaus gilt in Deutschland aber grundsätzlich das Verursacherprinzip, das heißt: Wer den Abfall verursacht, muss auch die Kosten für die Entsorgung übernehmen. Konkret bedeutet das, dass Arbeiten beispielsweise an einem Endlager durchgeführt werden und die dabei anfallenden Kosten anteilig den Abfallverursachern in Rechnung gestellt werden. Die Energieversorgungsunternehmen haben dafür Rückstellungen gebildet.

Dieses Prinzip gilt allerdings nicht für Asse und Morsleben. Hier werden die Kosten (Asse noch nicht abschätzbar, Morsleben etwa 2,3 Milliarden Euro bis zur Stilllegung) fast komplett vom Staat und damit vom Steuerzahler getragen.