Sicher, solidarisch, gerecht

Veröffentlicht am 11.09.2012 in Bundespolitik

Auf seiner Sitzung am Montag (10. September) berät der SPD-Parteivorstand erstmals über ein neues Konzept zur Rentenpolitik. Das von der Parteiführung erarbeitete Eckpunkte-Papier trägt den Titel „Altersarmut bekämpfen. Lebensleistung honorieren. Flexible Übergänge in die Rente schaffen”. Der Entwurf bildet den Beginn einer parteiweiten Renten-Diskussion.

Eine Kommission unter Leitung von SPD-Parteichef Sigmar Gabriel hat Vorschläge zur Rentenpolitik der SPD erarbeitet. Damit wird eine Debatte angestoßen, die mit einem Beschluss auf dem SPD-Parteikonvent im November in Berlin ihren Abschluss finden soll. SPD.de nennt die wichtigsten Punkte des Konzepts. Ein massiver Ausbau der Betriebsrenten soll als zweites Standbein die Altersvorsorge stützen, heißt es in dem Eckpunkte-Papier zur Rentenpolitik. Es ist eine der Maßnahmen, mit denen die SPD den wachsenden Risiken von Altersarmut begegnen will. Darüber hinaus soll es Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und bei den Kindererziehungszeiten geben. Für Selbstständige ohne klassische Altersvorsorge ist eine stärkere Absicherung geplant. Das Rentenkonzept sieht zudem eine Mindestrente von 850 Euro vor – und zwar für alle, die 40 Jahre Vollzeit gearbeitet und 30 Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Eine Solidar-Rente soll Geringverdienern und Beschäftigten mit langer Arbeitslosigkeit eine Grundsicherung im Alter garantieren – und zwar aus Steuermitteln finanziert. Zurzeit sind etwa 2,5 Prozent der Rentnerinnen und Rentner auf Sozialhilfe angewiesen. Doch dabei wird es nicht bleiben: Der in den letzten Jahren auf fast ein Viertel der Beschäftigten angewachsene Sektor mit niedrigen Löhnen und unsicheren Beschäftigungsverhältnissen wird die von Altersarmut betroffene Bevölkerung massiv ansteigen lassen. Es gibt derzeit 11,8 Millionen Teilzeitbeschäftigte in Deutschland und 6,5 Millionen Geringverdiener, die lediglich vier oder fünf Euro in der Stunde verdienen. Hinzu kommen die Prognosen, dass in den nächsten 40 Jahren die Einwohnerzahl Deutschlands um etwa 13 Prozent zurückgehen und die Zahl der Erwerbspersonen - also der Menschen im Alter zwischen 20 und dem gesetzlichen Renteneintrittsalter - im gleichen Zeitraum um fast 30 Prozent abnehmen wird. Im Jahr 2030 ist damit zu rechnen, dass etwa die Hälfte der Senioren eine Rente beziehen wird, die kaum höher als die Grundsicherung (Sozialhilfe) sein wird. Betriebsrente plus Die Betriebsrente plus soll in Zukunft als zweite Säule der Altersversorgung die gesetzliche Rentenversicherung ergänzen und die Folgen der Senkung des Rentenniveaus mildern, so der Kernpunkt des Debattenpapiers zur betrieblichen Altersvorsorge. Das Prinzip: Möglichst jeder Beschäftigte zahlt ein. Wie die Betriebsrente plus organisiert wird, sollen die Tarifpartner entscheiden können. Das Verfahren, das vermutlich auch für die allermeisten Klein- und Kleinstbetriebe am attraktivsten sein dürfte: Die Deutsche Rentenversicherung wird direkt mit der Verwaltung beauftragt – so könnte der Einzug der Beiträge ebenso unbürokratisch abgewickelt werden wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Mit dem Unterschied, dass die Einnahmen nicht in das Umlagesystem fließen, sondern auf ein gesondertes Konto. Jeder Arbeitnehmer soll künftig bis zu sechs Prozent seines Bruttoeinkommens in die Betriebsrente plus einbringen dürfen. Wenn er nicht widerspricht, sollen obligatorisch zwei Prozent aus seinem lohnsteuerpflichtigen Brutto in einen Beitrag zur Betriebsrente plus umgewandelt werden. Das Konzept sieht vor, dass aus Steuermitteln pauschal 400 Euro Jahr zusätzlich überwiesen werden. Diese Sockelförderung führt dazu, dass Geringverdiener überproportional stark profitieren. Niemand soll zur Betriebsrente plus gezwungen werden. Jeder Beschäftigte hat das Recht, auf dieses Instrument zu verzichten. Finanzierung: Entgeltumwandlung neu justieren Zurzeit wendet ein Beschäftigter für eine betriebliche Altersvorsorge einen Teil seines Gehalts auf – und für diesen Betrag fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Das führt dazu, dass sich seine später anfallenden Rentenbezüge reduzieren, da sich aus nicht gezahlten Beiträgen natürlich auch keine Rentenansprüche ergeben. Außerdem senkt die Entgeltumwandlung die beitragspflichtige Lohnsumme insgesamt. Das heißt: Die Renten sinken für alle – auch für diejenigen, die keine betriebliche Altersvorsorge betreiben. Sollte die Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung abgeschafft werden, würde das für die Sozialversicherungen (Rente, Gesundheit, Pflege und Arbeitslosigkeit) laut Expertenrechnung zu Mehreinnahmen von 15,5 bis 18 Milliarden Euro pro Jahr führen. Die Erwerbsminderungsrente Wer aus gesundheitlichen Gründen aus dem Beruf ausscheiden muss, hat oft nur geringe Rentenansprüche, da er in der Regel auch in den Jahren zuvor nicht voll arbeiten konnte. Das neue Rentenkonzept sieht nun vor, dass die Leistungen der Erwerbsminderungsrente über die Verlängerung der Zurechnungszeiten, die bessere Bewertung der letzten fünf Jahre vor Renteneintritt und die Abschaffung der rentenrechtlichen Abschläge verbessert werden. Die Solidar-Rente Wer sein Leben lang Vollzeit gearbeitet hat, soll im Alter nicht auf Sozialhilfe-Niveau absinken dürfen - „ein Gebot der Gerechtigkeit und eine Frage der Anerkennung von individueller Lebensleistung“, heißt es im Eckpunkte-Papier. Die Solidar-Rente soll aus drei Elementen bestehen:
  • Zeiten längerer Arbeitslosigkeit werden bei der Berechnung von Rentenansprüchen stärker als heute berücksichtigt.
  • Für Geringverdiener, die mindestens 35 Jahre rentenversichert waren, wird die „Rente nach Mindestendgeldpunkten“ verlängert. Das heißt: Ihre Rentenansprüche werden aufgestockt.
  • Sollten diese beiden Maßnahmen nicht zu einer Rente von 850 Euro führen, wird die Rente für langjährig Versicherte (40 Versicherungsjahre und 30 Beitragsjahre) auf diesen Betrag über die Grundsicherung aufgestockt. Voraussetzung dafür: keine anderen regelmäßigen Einkünfte.
Die Solidar-Rente soll die klassische gesetzliche Rente ergänzen und deshalb nicht aus Rentenbeiträgen, sondern aus Steuermitteln finanziert werden. Mehr Schutz für Freiberufler Es gibt 2,3 Millionen Solo-Selbständige, die von einem Projekt zum nächsten leben – und es werden immer mehr. Viele von ihnen sind im Alter auf Sozialhilfe angewiesen. Wer nicht in eine eigene Altersvorsorge einzahlt, soll Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung werden, so die Idee der Rentenkommission. Die Beitragszahlungen sollen vor allem für Existenzgründer flexibel geregelt werden. Gesetzlich rentenversicherte Selbständige erhielten so auch Anspruch auf die Solidar-Rente oder die staatliche Riester-Förderung. Die Teilrente: Ein faires Angebot Nicht jeder Beruf ist gleich belastend, nicht jeder Arbeitnehmer wird in Zukunft bis 67 arbeiten wollen. Mehr Flexibilität beim Renteneintritt könnte Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen helfen. Wer 60 Jahre alt ist, soll nach dem vorliegendem Konzept einen Rechtsanspruch auf Teilrente bekommen. Wer die Arbeitszeit in seiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung reduziert, verzichtet dafür auf einen Teil seines Einkommens. Die bisher geltenden Hinzuverdienstgrenzen sollen entfallen. Gleichzeitig würde ein Teil der bereits erworbenen Rentenansprüche ausgezahlt. Zusatzbeiträge: Wer will, zahlt mehr Arbeitgeber und Gewerkschaften bekommen die Möglichkeit, in Tarifverhandlungen zusätzliche Arbeitgeber-Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung auszuhandeln – unabhängig vom Alter der Beschäftigten. Auch Beschäftigte sollen höhere Beiträge zahlen können und damit höhere Rentenansprüche erwerben. Grundsätze für eine faire Rentenpolitik In dem Diskussionspapier der SPD-Parteispitze zur Rentenpolitik wird hervorgehoben, dass gute Löhne - hier und heute - der beste Schutz vor Altersarmut und die Voraussetzungen für eine angemessene Rente seien. Deshalb die Forderung der SPD nach höheren Tariflöhnen und einem gesetzlichen Mindestlohn. „Wir müssen das Prinzip ‚gleicher Lohn für gleiche Arbeit’ – für Männer und Frauen, für Leiharbeiter und Stammbelegschaft – im Gesetz verankern“, heißt es. Vertrauen in die Rente kann die Politik nur schaffen, wenn sie mit offenen Karten spielt. Da die Lebenserwartung der Bürger steigt und die Zahl der Beitragszahler in die Rentenversicherung abnimmt, wird sich die Lebensarbeitszeit für viele verlängern. Doch das dürfe nicht zu einer versteckten Rentenkürzung führen, fordert die SPD. Das bedeutet: Das bewährte Umlagesystem der gesetzlichen Rentenversicherung muss gestärkt und um eine Kapital-gedeckte Altersversorgung ergänzen werden. Dabei wollen die Sozialdemokraten nicht die Augen vor dem Problem der aktuellen Riester-Förderung verschließen. Klar ist auch: Eine aktive Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik stabilisiert die Rentenversicherung. Viel zu viele Frauen (und eine wachsende Zahl von Männern) werden immer noch gezwungen, auf den Job zu verzichten oder Teilzeit zu arbeiten, weil es keine angemessene Kinderbetreuung gibt. Auch die hohe Zahl von Schulabbrechern und die schlechten Chancen auf dem Arbeitsmarkt für Ältere trüben die Aussichten. Die Politik muss handeln. Aber gerade beim Thema Rente muss sie weitsichtig handeln und darf nicht in Legislaturperioden denken. Die SPD will deshalb offen diskutieren. Das neue Rentenkonzept soll einen Beitrag zu einer ehrlichen und sachlichen Debatte leisten.