Liebe Hetzerather Bürgerinnen und Bürger,
das Land beabsichtigt, durch Gesetz die Verbandsgemeinde Manderscheid in die Verbandsgemeinde Wittlich-Land einzugliedern. Beide Verbandsgemeinden wollen dies nicht.
Auch wir als Ortsgemeinde sind gegen eine Eingliederung der Verbandsgemeinde Manderscheid.
Durch die hohen Schulden der Verbandsgemeinde Manderscheid müssten wir bis zu 100.000,00 EUR im Jahr mehr Verbandsgemeindeumlage aufbringen, höhere Belastungen bei Wasser und Abwasser wären ebenso die Folge.
Die Ortsgemeinde ist nicht generell gegen eine Kommunalreform, allerdings sollte diese nicht an Kreisgrenzen enden und es müssen die Rahmenbedingungen stimmen.
Der Verbandsgemeinderat Wittlich-Land hat dem Land einen Alternativvorschlag unterbreitet, über den Sie am 22.09.2013 abstimmen.
Bitte unterstützen Sie unsere Bemühungen und stimmen bei dem Bürgerentscheid mit
"Ja"
und damit gegen die Eingliederung der Verbandsgemeinde Manderscheid.
HIER die Eckpunkte
Stellungnahme der Verbandsgemeinde Wittlich-Land vom 24. Juli 2013
zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Eingliederung der Verbandsgemeinde Manderscheid in die Verbandsgemeinde Wittlich-Land
A) Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land lehnt grundsätzlich die Eingliederung der Verbandsgemeinde Manderscheid in den Bereich von Wittlich-Land ab.
- Wittlich-Land liegt mit der heutigen Einwohnerzahl und der absehbaren zukünftigen Einwohnerentwicklung, der Flächengröße und der Gemeindezahl weit über den im ersten Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform festgelegten Anforderungen. Ohne eine ausdrückliche gesetzliche Änderung der im ersten Kommunal- und Verwaltungsreformgesetz festgelegten Rahmenbedingungen wäre die Eingliederung der VG Manderscheid in die VG Wittlich-Land nach Ansicht des Verbandsgemeinderates als verfassungswidrig anzusehen.
- Die Eingliederung hätte eine Erhöhung der Pro-Kopf-Verschuldung um über 240 % zur Folge. Ohne finanziellen Ausgleich wäre das Eingliederungsgesetz in seiner Wirkung unverhältnismäßig und nicht mit dem Gemeinwohl vereinbar.
B) Hilfsweise fordert der Verbandsgemeinderat:
- Mit Blick auf die von Ortsgemeinden aus den Verbandsgemeinden Manderscheid und Kröv-Bausendorf geäußerten Eingliederungswünschen nach Wittlich-Land und den von der Stadt Manderscheid gegenüber dem Innenministerium zum Ausdruck gebrachten Orientierungswunsch in die Verbandsgemeinde Daun kann eine Kommunalreform nicht einfach schematisch an bisherigen Gebietsstrukturen ausgerichtet werden.
- Langfristig sinnvoll ist nur eine Regelung mit Augenmaß im Rahmen einer Kreisgrenzen überschreitenden Gesamtreform.
- Der Verbandsgemeinderat bekräftigt seine gegenüber dem Ministerium des Innern und für Sport und Infrastruktur erhobene Forderung nach einem finanziellen Ausgleich bei einem Neuzuschnitt der Verbandsgemeinde Wittlich-Land.
- Ebenso fordert der Verbandsgemeinderat die vom Innenministerium mitgeteilte Absicht, reformbedingte Baumaßnahmen am Verwaltungsgebäude in Wittlich zu fördern, im Eingliederungsgesetz zu verankern.