Die SPD-Bundestagsfraktion hat heute in einem Pressegespräch „Zwölf Thesen für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht“ vorgestellt. Das Thesenpapier soll ein Aufschlag sein für einen sachlichen Dialog, in dem das Urheberrecht für das digitale Zeitalter weiterentwickelt werden soll. Die Debatte solle nun unter dem Schwerpunkt "Vergüten statt verbieten" geführt werden.
Der rechtspolitische Sprecher Burkard Lischka betonte am Montagmorgen in Berlin, dass eine Modernisierung des Urheberrechts eine wichtige Weichenstellung für die deutsche Kreativwirtschaft sei, in der in Deutschland über eine Million Menschen arbeiten. Ihre Förderung und der Erhalt der kulturellen Vielfalt seien zentrale Anliegen der SPD. Das Urheberrecht dürfe jedoch nicht dazu führen „Schulhöfe zu kriminalisieren“, so Lischka. Eine Begrenzung des Streitwertes bei Abmahnungen bei illegalen Downloads von geschützten Werken sei dringend geboten und müsse verhältnismäßig sein. Die SPD-Bundestagsfraktion positionierte sich zudem klar gegen ein Three- oder Two-Strikes-Modell, das vorsieht, Nutzerinnen und Nutzern bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen den Zugang zum Internet zu sperren. Netzsperren schließe die Fraktion „kategorisch aus“, so Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher Bundestagsfraktion. Klingbeil erhofft sich vom der Weiterführung der Urheberrechtsdebatte unter dem Schwerpunkt „Vergüten statt verbieten“.
Eine generelle Kulturflatrate sieht die SPD-Bundestagsfraktion nicht als Lösung zur Einkommenssicherung von Urheberinnen und Urhebern. Denn Zwangsabgabe würde wiederum Menschen vom Zugang zu Kultur ausgrenzen. Auf der anderen Seite könne sie Künstler enteignen, wenn diese nicht mehr eigenständig entscheiden könnten, wie sie ihre Werke vertreiben und damit Geld verdienen wollten. Bestehende Geschäftsmodelle insbesondere aus dem Musikbereich zeigten, so Brigitte Zypries, dass Künstlerinnen und Künstler im Netz Einkommen erwirtschaften könnten. Diese Modell müssten auf andere Bereiche übertragen werden.
Die Bundestagsfraktion versteht ihr Thesenpapier als Gesprächsangebot an alle die, die am künstlerischen Produktionsprozess beteiligt sind und die Werke verwerten und nutzen. Im Papier heißt es dazu: „Unser Ziel ist es, einen fairen und gerechten Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern sicherzustellen. Wir wollen sie bei der legitimen Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen – sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Die Weiterentwicklung des Urheberrechts kann nur im Dialog und nicht gegeneinander gelingen.“
Die Thesen zum Urheberrecht sollen nun gemeinsam mit Künstlerinnen und Künstlern, Verwerterinnen und Verwertern sowie den Nutzerinnen und Nutzern weiter entwickelt werden. Sowohl Veranstaltungen als auch Online-Debatten sind dazu geplant.
Hier die Thesen