Dioxin in Eiern, in Geflügel- und nun auch in Schweinefleisch: Ein neuer Lebensmittelskandal beherrscht seit Tagen die Nachrichten. SPD-Chef Sigmar Gabriel fordert von der Bundesregierung eine härtere Gangart gegen Verstöße in der Futtermittelindustrie.
"Derzeit hat jede Dönerbude schärfere Kontrollen durch das Gesundheitsamt zu fürchten als die Futtermittelindustrie“, kritisiert Gabriel im Tagesspiegel (Freitag). Es sei ein „falsches Staatsverständnis und verantwortungslos den Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber“, dass momentan die Lebensmittelkontrolle zum Großteil bei den Betrieben selbst liege. Gabriel fordert darum eine Stärkung der staatlichen Lebensmittelüberwachung.
„Futtermittelmafia ist organisierte Kriminalität“
Scharf kritisiert der SPD-Vorsitzende Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) und fordert Innenminister Thomas de Maizière (CDU) auf, die „offensichtlich überforderte“ Ministerin im Kampf gegen die "Futtermittelmafia“ zu unterstützen. Das Bundeskriminalamt müsse sich dieser „gemeingefährlichen Kriminalitätsform“ annehmen. Um die Lebensmittelsicherheit effektiv zu gewährleisten, müssten zudem Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet werden.
Informanten umfassend schützen
Zudem gehe es um einen besseren Informantenschutz: Zahlreiche Lebensmittelskandale hatten Insider aufgedeckt. Während des „Gammelfleischskandals“ hatte der damals zuständige Minister Horst Seehofer (CSU) den Schutz von Informanten als Konsequenz angekündigt. Er konnte ihn aber dann nicht gegenüber der CDU durchsetzen. Insider, die Lebensmittelvergiftungen anzeigen, besser zu schützen, sei jedoch notwendig, stellte Gabriel klar. „Beschäftigte und Mitarbeiter, die die zuständigen Behörden über Missstände bei ihren Arbeitgebern informieren, müssen einen gesetzlichen Kündigungsschutz erhalten.“
Unternehmensstrafrecht nötig
Als eine weitere Konsequenz fordert der SPD-Vorsitzende, bei Verstößen gegen die Sicherheit von Lebensmitteln das Unternehmensstrafrecht einzuführen. Anders als in anderen Ländern gelte in Deutschland der Grundsatz, dass Unternehmen nicht Subjekt im strafrechtlichen Sinne sein können. Das heißt, dass sich nur die handelnden Personen strafbar machen können, die in krimineller Weise dem Unternehmen Vorteile verschaffen. „Unternehmen müssen sich in Deutschland nie vor Strafgerichten verantworten“, kritisiert Gabriel. Dies müsse geändert werden.