Regierung muss in der Leiharbeit klare Verhältnisse schaffen

Veröffentlicht am 16.12.2010 in Bundespolitik

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personals-Service-Agenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. SPD und DGB und seine Einzelgewerkschaften begrüßen das Urteil und fordern die Bundesregierung auf, die über 900.000 Leiharbeitsbeschäftigten endlich gesetzlich vor Lohndumping zu schützen.

Ein deutliches Signal gegen Dumping-Verträge und Gefälligkeitsvereinbarungen Christlicher Gewerkschaften haben die Richter des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt am Dienstag gesprochen. Nach Auffassung der Richter ist die CGZP trotz der vielen von ihr abgeschlossenen Tarifverträge keine Gewerkschaft, da ihr aufgrund fehlender Mitglieder die dafür erforderliche Tarifmächtigkeit fehlt. Damit hat der gemeinsame Antrag von ver.di und der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Gefälligkeitsverträge auch in der Leiharbeitsbranche zu unterbinden, auch in der höchsten Instanz Erfolg.

„Es ist nur zu offensichtlich, dass in der Vergangenheit Gefälligkeitsverträge abgeschlossen wurden. Das Lohnniveau in der Leiharbeitsbranche wurde dadurch massiv gedrückt“, kommentiert SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles das Urteil. Der eigentlich im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgelegte Grundsatz des Equal Pay sei zur Makulatur geworden.

SPD: Bundesregierung muss politische Konsequenzen ziehen

Doch die juristische Entscheidung ist das eine. Notwendig sind aus Sicht der SPD-Politikerin nun vor allem politische Konsequenzen. Deshalb fordert die SPD die Bundesregierung auf, den Missbrauch der Leiharbeit zur Umgehung von Tarifverträgen und Tarifflucht endlich auch gesetzlich zu unterbinden. Es gilt, den Grundsatz „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ ohne Umgehungsmöglichkeiten für alle durchzusetzen. „Erst dann können hunderttausende Menschen wieder Vertrauen in die Politik gewinnen, dass Lohndrückerei nicht geduldet wird“, sagt Nahles.

Gewerkschaften: Jetzt in der Leiharbeit klare Verhältnisse schaffen

Auch der DGB-Vorsitzende Michael Sommer forderte die Politik auf, in der Leiharbeit klare Verhältnisse zu schaffen und endlich das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ zu verwirklichen. Für den stellvertretenden ver.di-Vorsitzenden Gerd Herzberg steht fest, dass die Branche darüber hinaus in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen und der bereits ausgehandelte Mindestlohntarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden muss.

SPD-Vorstoß für strengere Regulierung der Zeitarbeit

Unterdessen fordert die SPD-Bundestagsfraktion mit einem konkreten Gesetzesvorstoß die Bundesregierung zu Korrekturen am Arbeitnehmerüberlassungsgesetz mit strengeren Vorschriften in der Leiharbeit auf. Unter anderem sollen Zeitarbeiter nur noch für höchstens vier Wochen schlechter bezahlt werden dürfen als Stammbeschäftigte des Betriebes, in dem sie eingesetzt werden. Spätestens danach muss der Grundsatz "Gleiches Geld für gleiche Arbeit" gelten. Der Antrag wird am Freitag in erster Lesung im Bundestag behandelt.