Die umstrittene Reform der Hartz-IV-Regelsätze hat das Kabinett passiert. Dabei muss die Bundesregierung mit Widerstand der SPD sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat rechnen. Ohne Verbesserungen bei der Bildung und für Langzeitarbeitslose werde die SPD nicht zustimmen, kündigte Sigmar Gabriel an.
Nach wochenlangen Debatten hat die Bundesregierung die Hartz-IV-Reform im Kabinett beschlossen. Um 5 Euro soll der Regelsatz für Langzeitarbeitslose auf 364 Euro monatlich steigen. Ihre Zuverdienstmöglichkeiten sollen um 20 Euro gesteigert werden. Für die gut 1,7 Millionen Kinder der Hartz-IV-Bezieher ist kein höherer Regelsatz vorgesehen. Sie sollen stattdessen künftig Bildungsgutscheine bekommen.
Bessere Bildung für alle Kinder gefordert
Dass die Bundesregierung in der Form wird durchsetzen können, ist indes nicht zu erwarten. Weder im Bundestag noch im Bundesrat werde die SPD den Plänen zustimmen, kündigte der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel am Mittwoch in Berlin an und forderte Änderungen in zentralen Bereichen. Statt Bildungsgutscheine durch die Job-Center ausgeben zu lassen und Eltern eine Prämie zu zahlen, wenn sie ihre Kinder nicht in Kindertagsstätten geben, müsse das Geld in bessere Bildung für alle Kinder investiert werden – nicht nur für Hartz-IV-Empfänger, sondern auch in Geringverdienerfamilien. Beispielsweise durch ein gutes Ganztagsschulangebot oder auch durch die Finanzierung von Schulsozialarbeitern.
Scharf kritisierte Gabriel auch, dass die Bundesregierung durch die höheren Zuverdienstmöglichkeiten den Bereich staatlich subventionierter Niedriglöhne weiter verfestige. Stattdessen müsse sich Arbeit wieder lohnen, forderte der SPD-Vorsitzende mit Blick auf einen gesetzlichen Mindestlohn.
Sollte die zuständige Ministerin Ursula von der Leyen ihren Gesetzentwurf nicht entsprechend nachbessern, droht ihr spätestens im Bundesrat eine Niederlage. Dann wird die Suche nach einem tragfähigen Kompromiss im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag fortgesetzt. Dabei drängt aber die Zeit, denn die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist für die Reform läuft zum Jahresende aus.