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Mitteilungen Ortsbürgermeister Werner Monzel informierte:
Verkehr Ortsdurchfahrt Ortsbürgermeister Werner Monzel informiert über den Inhalt des von der Gemeinde in Auftrag gegebenen Gutachtens der Rechtsanwaltskanzlei Jeromin & Kerkmann. Gegenstand der Begutachtung war die Fragestellung, ob eine vollständige Sperrung der Hauptstraße - als Teil der Ortsdurchfahrt (L 141) -für LKW über 7,5 t, mit Ausnahme Anlieferverkehr frei, rechtlich möglich bzw. durch die Gemeinde Hetzerath durchgesetzt werden könnte. Die Fachanwälte kommen zu dem Ergebnis, dass die Gemeinde lediglich ihre eigenen Rechte nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StVO hinsichtlich der Lärm- und Abgasbelastung auf ihren Grundstücken entlang der Ortsdurchfahrt geltend machen könnte. Im Rahmen der von der Straßenverkehrsbehörde vorzunehmenden Abwägung sind die Eigentumsinteressen der Gemeinde gegenüber den Interessen der Unternehmen auf Benutzung der Straße nachrangig zu sehen. Deshalb hält die Anwaltskanzlei eine Sperrung der Hauptstraße für LKW über 7,5 t mit dem Zusatz Anlieferverkehr frei für rechtlich nicht durchsetzbar. Der Ortsbürgermeister berichtete über das Ergebnis der Verkehrsschau mit der Polizei und den Straßenverkehrsbehörden. Zur Verbesserung der Sicherheit der Fußgänger auf dem Zebrastreifen werden die Hinweisschilder stärker ins Blickfeld der Autofahrer gerückt. Des Weiteren wird die Fahrbahnmarkierung (Zebrastreifen) erneuert, damit sie besser zu sehen ist. Die Gemeinde befürwortet diese Maßnahmen. Sollte diese nicht das gewünschte Ergebnis bringen, fordert die Gemeinde für den Zebrastreifen beleuchtete Hinweistafeln. Diese werden z. Zt. vom Landesbetrieb Mobilität wegen des nicht konstanten Fußgängerverkehrs und aus Kostengründen kritisch gesehen. Verkehrsberuhigung in den Straßen "In der Held" und "Zum Sportplatz" Die Anlieger haben sich über zu schnelles Fahren beschwert. Anlässlich der Verkehrsschau mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde am 22.11.2013 wurden Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung erörtert. Auf die Fahrbahn der Straße "In der Held" soll an mehreren Stellen das Piktogramm 30 km/h aufgebracht werden. Des Weiteren wünscht der Gemeinderat, dass die Zufahrt von dem Wirtschaftsweg zu dem Autobahnparkplatz geschlossen wird Für die Straße "Zum Sportplatz" wird eine provisorische einseitige Fahrbahneinengung getestet. Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) zu Energiezwecken für den Bereich der Verbandsgemeinde Wittlich-Land Die Ratsmitglieder befürworten eine Beteiligung der Ortsgemeinde an der AöR auf Verbandsgemeindeebene, da dies eine Chance für solche Ortsgemeinde darstellt, die keine eigenen Flächen für Windenergieanlagen zu Verfügung haben. Außerdem solle das Geld bei den Gemeinden bleiben und somit ihnen und nicht beispielsweise einem Investor zugute- kommen. Gestaltung der Fläche Kirchstraße 18 nach dem Abriss des Gebäudes In der Sitzung am 14.08.2013 hat sich der Gemeinderat für den Abriss des Gebäudes Kirchstraße 18, die dadurch notwendigen Anpassungsarbeiten am Nachbaranwesen Kirchstraße 20 und die Schaffung von 8 Stellplätzen auf der frei werdenden Fläche ausgesprochen. Die Architektin Gisela Hoffmann-Becker hat die Projektkosten auf 105.000,00 € ermittelt. Der Gebäudeabriss, die Arbeiten am Nachbargiebel und die Platzgestaltung sind förderfähig. Es kann mit einem Landeszuschuss von 75 % gerechnet werden. Sobald die Bewilligungsbehörde grünes Licht gibt kann die Ausschreibung der Maßnahme erfolgen. Gasversorgung 2. Bauabschnitt Neubaugebiet "Mühlenborn" Im Rahmen der Koordinierungsgespräche mit den Versorgungsträgern für die Erschließung des 2. Bauabschnittes teilten die Stadtwerke Trier mit, das ein Leitungsnetz für die Gasversorgung in diesem Erschließungsabschnitt nur bereit gestellt werden, soweit die Ortsgemeinde den Aufwand für die Erdarbeiten übernimmt. Der Kostenaufwand würde sich nach überschlägiger Schätzung des Ing. Büros John & Partner auf ca. 30.000,00 Euro belaufen. Nach Beratung ist die Ortsgemeinde mangels einer zu erwartenden Nachfrage nicht bereit, im kompletten 2. Bauabschnitt die Erdarbeiten für die Bereitstellung einer Gasversorgung zu übernehmen. In die Zufahrtsstraße 1 soll eine Gasleitung betriebsfertig verlegt werden, damit eine spätere Anbindung des 3. Bauabschnittes sowie evtl. Weiterführung in Richtung "Erlenbacher Straße" möglich ist. Die Kosten für die Erdarbeiten übernimmt die Gemeinde.
Sonntag, 05. Mai 2024