Ist das neue Bundestagswahlrecht verfassungsgemäß oder nicht? Darüber verhandeln ab Dienstag die obersten Richter in Karlsruhe. SPD, Grüne und mehrere Tausend Menschen haben gegen das von der Koalition verabschiedete Wahlrecht Verfassungsbeschwerde eingereicht. Das Urteil wird im Spätsommer erwartet. spd.de sagt, worum es in dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht geht.
Worum geht es genau?
2008 erklärten die Richter des obersten deutschen Gerichts Teile des Wahlrechts für verfassungswidrig. In der Kritik steht insbesondere das so genannte „negative Stimmgewicht“. Hintergrund sind die Überhangmandate.
Überhangmandate
Bei der Bundestagswahl werden Erst- und Zweitstimmen vergeben. Mit der Erststimme wird der Wahlkreiskandidat bestimmt. Die Zweitstimme aber legt die Mehrheitsverhältnisse im Parlament fest.
Überhangmandate entstehen bei einer Bundestagswahl, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustehen. Sie verzerren die Sitzverteilung, im schlimmsten Fall können sie die Mehrheitsverhältnisse im Parlament ins Gegenteil verkehren.
Negatives Stimmgewicht
Das negative Stimmgewicht hat zur Folge, dass eine Partei unter Umständen weniger Abgeordnete in den Bundestag schicken kann, als ihr nach ihrem Zweitstimmenanteil zustehen und umgekehrt. Denn ein Gewinn von Zweitstimmen für eine Partei kann bei dieser Partei zu einem Sitzverlust im Bundestag führen – die Stimmen erhalten dann ein negatives Gewicht. Es klingt unlogisch, doch bisher konnte man in bestimmten Situationen einer Partei schaden, indem man sie wählt.
Novelle von Schwarz-Gelb reicht nicht
Ende letzten Jahres beschlossen CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Opposition ein neues Bundestagswahlrecht. Dieses schafft jedoch die umstrittenen Überhangmandate und damit das negative Stimmgewicht nicht ab.
Für SPD, Grüne und viele Bürger greifen die Änderungen deshalb zu kurz. Ihr Vorwurf: Überhangmandate und negatives Stimmrecht verletzen die Stimmengleichheit und die Chancengleichheit der Parteien.
Nun verhandelt das Gericht über die Normenkontrollklagen von SPD und Grünen und die von 3.063 Bürgern erhobene Verfassungsbeschwerde gegen das neue Wahlgesetz. Mit einem Urteil wird im Spätsommer gerechnet.