SPD Hetzerath

SPD wird in Karlsruhe klagen

Veröffentlicht am 14.07.2011 in Bundespolitik

Eine Neuwahl des Bundestages nach dem aktuellen Wahlrecht wäre verfassungswidrig. Das Verfassungsgericht müsste die Wahl für ungültig erklären – das Parlament würde aufgelöst. Zu diesem Ergebnis gelangt der Ex-Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Er bescheinigt der Regierung einen „Verfassungsverstoß“. Die SPD will vor das Verfassungsgericht ziehen.

Drei Jahre hatte die Bundesregierung Zeit, das Wahlrecht in Einklang mit der Verfassung zu bringen. Die Frist endete Ende Juni. Seitdem steht Deutschland im rechtsfreien Raum, weil Union und FDP es nicht geschafft haben, eine Reform des Wahlrechts fristgerecht auf den Weg zu bringen.

Ein heute vorgestelltes Rechtsgutachten [PDF, 344 KB] des früheren Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier bescheinigt der schwarz-gelben Bundesregierung, einen „Verfassungsverstoß“ zu begehen. Kritisiert wird, dass die Koalition eine Neuregelung des Wahlrechts bis zur Frist Ende Juni nicht zustande gebracht hat.

Eine neue angesetzte Bundestagswahl wäre nichtig. Sie „müsste vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines Wahlprüfungsbeschwerdeverfahrens für ungültig erklärt werden, der gewählte Bundestag würde aufgelöst“, heißt es in dem. Der Verfassungsexperte hält eine Klage für zulässig.

Oppermann: Wir werden klagen

Den Weg nach Karlsruhe strebt die SPD nun an. Wenn die Koalition im September kein neues Wahlrecht verabschiedet, werden die Sozialdemokraten gegen diese Untätigkeit vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, kündigte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion Thomas Oppermann heute an. Zugleich stellte er klar, dass die SPD den jetzigen Koalitionsentwurf für ein neues Wahlrecht nicht mittragen werde. Denn dieser löse die eigentlichen Probleme – das sog. negative Stimmgewicht sowie die Überhangmandate - nicht. Sollte es bei dem bisherigen Entwurf bleiben, strebt die SPD eine Normenkontrollklage an. Oppermann: „Wir werden sie auf jeden Fall verklagen“. Nur ein völlig neuer Vorschlag würde die Sozialdemokraten von einem Gang nach Karlsruhe abhalten.

Hintergrund

Im Juli 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das bisherige Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Es verstößt gegen die Grundsätze der gleichen und unmittelbaren Wahl. Denn es ermöglicht, dass unter Umständen ein Mehr an Zweitstimmen zu einer geringeren Mandatszahl führt (sog. negatives Stimmgewicht). Der Sitzverteilungsmechanismus des geltenden Wahlrechts ist demnach verfassungswidrig.