Karlsruhe stimmt ESM unter Auflagen zu

Veröffentlicht am 12.09.2012 in Bundespolitik

Eine Entscheidung von Gewicht: Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch die Eilanträge gegen den Euro-Rettungsschirm abgewiesen. Der Fiskalpakt kann sofort ratifiziert werden, beim ESM müsse sichergestellt werden, dass die Haftung Deutschlands auf die vereinbarten 190 Milliarden Euro beschränkt bleibe, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle.

„Ich bin froh, dass die parlamentarischen Entscheidungen verfassungsrechtlich bestätigt wurden“, so die erste Reaktion von SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier. Mit dem Urteil des 2. Senats haben die Spekulationen um das Rettungspaket nun ein Ende. Steinmeier begrüßte, dass die parlamentarischen Entscheidungen verfassungsrechtlich gebilligt worden seien. „Damit kann der ESM endlich seine Arbeit aufnehmen“, sagte Steinmeier. In seinem Fazit hob der SPD-Politiker auch die rechtlichen Vorgaben durch das Gericht hervor: „Damit werden die Parlamentsrechte gewahrt und gestärkt“, so der SPD-Fraktionsvorsitzende. „Es ist ein guter Tag für Europa und ein guter Tag für die parlamentarische Demokratie.“

Steinmeier: Stärkung der parlamentarischen Rechte

Nicht nur in Deutschland wurde das Urteil der Karlsruher Richter mit Spannung erwartet, denn die Maßnahmen zur Lösung der europäischen Finanzkrise sind an diese juristische Entscheidung gekoppelt. Ohne Deutschland ist das Rettungspaket „kraftlos“. Der Richterspruch hat nun den Weg für Deutschland geebnet, sich am Euro-Rettungsschirm ESM und am Fiskalpakt zu beteiligen – allerdings unter Auflagen: Die Bundesregierung muss bei der Ratifizierung sicherstellen, dass die Haftung Deutschlands auf 190 Milliarden Euro begrenzt ist und darüber hinausgehende Zahlungen nur mit Zustimmung des Bundestags möglich sind.

Der Eilantrag des CSU-Politikers Peter Gauweiler, den Rettungsschirm so lange zu stoppen, bis die Europäische Zentralbank (EZB) ihren Beschluss über den Ankauf von Staatsanleihen rückgängig gemacht habe, wurde abgelehnt. Das Gericht behalte sich allerdings vor, im Hauptsacheverfahren zu prüfen, ob die EZB ihre Kompetenzen überschritten habe.

Über die „Zweckmäßigkeit und Sinnhaftigkeit“ des von Bundestag und Bundesrat mit großer Mehrheit verabschiedeten Rettungspakets hätte Bundesverfassungsgericht nicht zu entscheiden, sagte Andreas Voßkuhle, Präsident des 2. Senats. Dazu seien in erster Linie diejenigen berufen, „die direkt vom Volk gewählt sind“.

Peter Gauweiler und weitere Beschwerdeführer wollten verhindern, dass Bundespräsident Joachim Gauck den Vertrag über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) unterzeichnet und der permanente Rettungsschirm damit aktiv werden kann. Ihre Befürchtung: ein unkalkulierbares Haftungsrisiko für Deutschland. Ein Scheitern des Rettungsschirms würde aus Sicht vieler Experten auch das Ende der gemeinsamen Währung bedeuten.

Gabriel: gute Nachricht für Arbeitnehmer in Deutschland

Das Urteil aus Karlsruhe bezeichnete SPD-Parteichef als eine gute Nachricht für Millionen Arbeitnehmer in Deutschland, deren Jobs vom Export abhingen. „Nur wenn wir Europa stabilisieren, bleibt auch Deutschland stabil“, betonte Gabriel. Und genau dazu diene der ESM. „Dass sich der Klage so viele Bürgerinnen und Bürger angeschlossen haben, zeigt: Den Menschen ist unser Gemeinwesen nicht gleichgültig, sie haben großes Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht. Das ist wichtig für die politische Kultur in Deutschland.“

Die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vertritt rund 37.000 Bürger, die sich einer Beschwerde des Vereins „Mehr Demokratie“ angeschlossen haben. Dies ist die größte Verfassungsbeschwerde in der deutschen Geschichte. Deutschland hat als einziges Euro-Land den ESM-Vertrag noch nicht ratifiziert. Ohne die Beteiligung des größten Mitgliedsstaats konnte der Rettungsschirm bisher nicht in Kraft treten.

Der Europäische Stabilitätsmechanismus ESM soll den im Mai 2010 gespannten ersten «Rettungsschirm» EFSF ablösen und langfristig zur Stabilisierung des Euro-Raums beitragen. Der ESM soll Krisenländer mit Notkrediten von bis zu 500 Milliarden Euro unterstützen. Zum ESM-Kapital von 700 Milliarden Euro steuert Deutschland 21,7 Milliarden Bareinlagen und 168,3 Milliarden Garantien bei. Im Extremfall kann der Bundeshaushalt also mit 190 Milliarden Euro belastet werden.

Die SPD hat sich schon sehr früh für einen dauerhaften Rettungsschirm (ESM) ausgesprochen. Dieser soll Staaten davor schützen, von den Finanzmärkten mit der Drohung erpresst zu werden, sie würden ihnen den Geldhahn zudrehen. Jedoch sind die SPD den Rettungsschirm lediglich als ein Mittel zum Krisenmanagement, um Zeit zu gewinnen. Diese Zeit braucht es, um echte, tragfähige Krisenlösungen zu erarbeiten. Deutschland als Exportnation kann nicht erfolgreich sein, wenn die Staaten um uns herum in die Knie gehen.