Infos Sitzung des Gemeindesrates 17.12.2015

Veröffentlicht am 01.02.2016 in Kommunales

Mitteilungen des Vorsitzenden
Ortsbürgermeister Monzel teilt mit, dass die beiden Informationsveranstaltungen der RWE zum Thema „Schnelles Internet für Hetzerath“ gut besucht waren. Die Anzahl der bisher geschlossenen Vorverträge mit dem Vertriebspartner RWE liegen jedoch noch hinter den Erwartungen zurück. Daher ist vorgesehen in der Wochenzeitung „Das Rathaus“ nochmals hierfür zu werben.
 

Beteiligung der Windenergie Wittlich-Land - Anstalt des öffentlichen Rechts (WWL-AöR) am Windpark „Am Ranzenkopf“
1. Änderung des Satzungszweckes der Satzung der Windenergie Wittlich-Land - Anstalt des öffentlichen Rechts
2. Änderung des Satzungszweckes der Energie Bernkastel-Wittlich - Anstalt des öffentlichen Rechts
3. Beteiligungen der Windenergie Wittlich-Land - Anstalt des öffentlichen Rechts an der „Windpark am Ranzenkopf Verwaltungs-GmbH“ sowie den Kommanditgesellschaften „Windpark am Ranzenkopf - I - GmbH & Co. KG“ und „Windpark am Ranzenkopf - II - GmbH & Co. KG“
Der Ortsgemeinderat stimmt der Satzungsänderung und den Beteiligungen zu. Der Ortsbürgermeister wurde beauftragt, den Änderungen und Beteiligungen in der Verwaltungsratssitzung der WWL-AöR zuzustimmen.
Projekt Breitbandausbau im Landkreis Bernkastel-Wittlich
- Aufgabenübernahme durch die Verbandsgemeinde Wittlich-Land gemäß § 67 Abs. 4 GemO
1. Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hetzerath begrüßt das Vorhaben des Landkreises, die Breitbandinfrastruktur im Landkreis hin zu einem Hochgeschwindigkeitsnetz zu ertüchtigen und stimmt der Übernahme der Aufgabe „Breitbandversorgung“ durch die Verbandsgemeinde Wittlich-Land nach § 67 Abs. 4 GemO zu.
2. Die Ortsgemeinde Hetzerath erklärt sich damit einverstanden, dass die Einzelheiten des NGA-Ausbaus in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und den Verbandsgemeinden sowie den verbandsfreien Gemeinden im Landkreis geregelt werden.
Anlegung Bolzplatz
Der Gemeinderat beschließt,
a) zu den Kosten für den Umbau eines Allwettertennisplatzes zu einem Multifunktionsplatz einen Kreiszuschuss nach dem Förderprogramm für den Bau, die Sanierung und die Einrichtung von Sportstätten zu beantragen;
b) den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen; damit mit dem Bau baldmöglichst begonnen werden kann;
c) das Ing.-Büro John u. Partner mit der Ausschreibung der Arbeiten zu beauftragen.
Der Gemeinderat hat sich in der Sitzung am 22.07.2015 für den Umbau eines Allwettertennisfeldes zu einem Multifunktionsplatz, vorbehaltlich der Zustimmung der Verbandsgemeinde als Grundstückseigentümerin, ausgesprochen. Die Verbandsgemeinde unterstützt das Vorhaben, denn auch die Grundschule kann für den Schulsport hiervon profitieren. Sie stellt zur Mitfinanzierung der Kosten einen Betrag von 5.000,00 € zur Verfügung.
Einen Zuschuss von 30 %, höchstens 12.782,00 €, kann die Gemeinde nach den Sportförderrichtlinien des Kreises für die Sanierung von Sportstätten erhalten.
Für die Finanzierung der Projektkosten von 51.000 € hat die Gemeinde voraussichtlich eigene Mittel von rd. 34.000,00 € aufzubringen.
Der Sportförderverein will für den mit Granulat gefüllten neuen Kunstrasenplatz auf seine Kosten ein Pflegegerat anschaffen und die Anlage dauerhaft unterhalten.