SPD Hetzerath

Infos Sitzung des Gemeinderates vom 28.01.2016

Veröffentlicht am 12.02.2016 in Kommunales

Ortsbürgermeister Monzel berichtete:
- Das Autobahnamt Montabaur hat Bürgermeister Junk auf Anfrage mitgeteilt, dass entlang der BAB 1 zu Gunsten der Ortslagen Altrich, Esch, Hetzerath, Rivenich, Salmtal und Sehlem keine Lärmschutzmaßnahmen vom Bund als Straßenbaulastträger möglich sind. Der Verkehr hat auf der Autobahn nicht nennenswert zugenommen. Deshalb sieht man keinen Bedarf tätig zu werden.
- Die L 49 muss im Zufahrtsbereich zum Erlenring für ca. eine Woche voll gesperrt werden. Grund ist die Erneuerung von Versorgungsleitungen. Die Umleitung erfolgt über die K 39 in Richtung Naurath.
 

Haushaltssatzung mit -plan für das Haushaltsjahr 2016
Der Gemeinderat hat einstimmig den Haushalt für 2016 beschlossen. Der Haushalt mit einem Volumen von 4,6 Mio. € ist ausgeglichen. Die Steuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Ein Kredit konnte zurückgezahlt werden. Lag die langfristige Verschuldung Ende 2014 noch bei 1,87 Mio. €, wird sie bis Ende 2016 auf 1,25 Mio. € (568,20 € pro Einwohner) sinken.
Im Haushalt sind Mittel für die Erweiterung der Kindertagesstätte, die Ergänzung von Spielgeräten für die Kinderspielplätze, die Anlegung eines Bolzplatzes und eines Wassertretbeckens und für den Endausbau der Straßen im Baugebiet „Mühlenborn“ I. und II. Bauabschnitt eingestellt.

Bauträgerschaft Kindertagesstätte
Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag der Kath. Kirchengemeinde Hetzerath vom 19.11.2015 zu entsprechen und die Bauträgerschaft der Kindertagesstätte zu übernehmen. Dies setzt die unentgeltliche Übereignung der Grundstücke mit dem Gebäude und der Einrichtungsgegenstände von der Kirchengemeinde an die Ortsgemeinde voraus.
Die Kath. Kirchengemeinde St. Hubertus Hetzerath ist Eigentümerin der Kindertagesstätte. Die Kita wird in kirchlicher Bau- und Betriebsträgerschaft geführt, wobei die Kirchengemeinde Hetzerath Bauträger und die Kita gGmbH, Trier Betriebsträger ist.
Die Kirchengemeinde will die Bauträgerschaft der Kindertagesstätte an die Ortsgemeinde abgeben. Sie hat angekündigt, in eigener Trägerschaft keine weiteren Räume für die Unterbringung von Kindern zu schaffen. Begründet wird dies mit Kostensenkungsmaßnahmen des Bistums und das es ohnehin Aufgabe der Ortsgemeinde sei, die notwendigen Kindergartenplätze und ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten.
Die Ortsgemeinde hat die Kindertagesstätte immer als familienunterstützende Einrichtung und Teil des Gemeindelebens verstanden. Sie hat den gesellschaftlichen Auftrag der Kindertagesstätte nach Erziehung, Bildung und Betreuung zu jeder Zeit unterstützt und lässt in der sozialen Verantwortung für die Lebenswelt aller Familien in ihrer Gemeinde nicht nach.
Begonnen hat es im Jahre 1967, als die Gemeinde die für den Bau des Kindergartens notwendigen Grundstücke veräußert hat. Den Kaufpreis hat die Gemeinde nicht vereinnahmt, sondern zur Finanzierung des Kindergartens zur Verfügung gestellt. Dies kommt einer unentgeltlichen Übertragung der Grundstücke gleich. Zu den Baukosten hat die Gemeinde noch einen weiteren Zuschuss geleistet und die Kosten für die seit dieser Zeit erfolgten Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen zum überwiegenden Teil getragen. Zudem hat der Gemeinderat in der Sitzung am 19.11.2015 beschlossen, die Bemühungen der Kindergartenleitung nach mehr Platz für die Aufnahme von weiteren Kindern zu unterstützen und erklärt, den nicht durch Zuschüsse und den Einrichtungsträger gedeckten Finanzierungsanteil zu übernehmen.