
Die Homepage der Gemeinde www.gemeinde-hetzerath.de ist neu gestaltet und wieder erreichbar. Anregungen zur Optimierung der Webseite sind willkommen. Der Dank gilt Christian Fischer für die gute Arbeit.
- Die Gemeinde hat Verkehrsminister Roger Lewentz gebeten darauf hinzuwirken, dass es durch die allgemeine Maut auf Autobahnen und Bundesfernstraßen nicht zu einer weiteren Verlagerung des Kraftfahrzeugverkehrs auf Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen kommt. Der Minister hat mitgeteilt, dass er im Rahmen der Anhörung der Länder vorgeschlagen hat, im Gesetz die Möglichkeit vorzusehen, für den Fall erheblicher nachteiliger Auswirkungen der Pkw-Maut auf grenznahe Betriebe sowie Verkehrsverlagerungen in das nachgeordnete Netz, bestimmte Autobahnabschnitte von der Bemautung ausnehmen zu können. Dieser Forderung sei der Bundesratverkehrsausschuss mehrheitlich gefolgt. Der Minister gibt sich zuversichtlich, dass ein entsprechender Passus im Gesetz aufgenommen wird.
- Der Industriepark Trier hat die 6. Änderung des Bebauungsplans eingeleitet. Es werden kleinere Änderungen aufgrund aktueller Ansiedlungen, Nachfragen und Projektentwicklungen sowie zur Optimierung der baulichen Ausnutzung der Ansiedlungsflächen vorgenommen, die aus Sicht der Ortsgemeinde unproblematisch sind.
- Die Übung der Bundeswehr in der Zeit vom 17.02.-27.02.2015 auf dem Flugplatz Trier-Föhren war, trotz anderslautenden Aussagen des Towerpersonals, der Ortsgemeinde nicht angekündigt worden. Es kann nicht angehen, dass die Bewohner von Hetzerath über eine solche Übung mit vielen tieffliegenden schweren Transportmaschinen nicht im Vorfeld informiert wurden.
Ausbau der Straße Erlenring
a) Vorstellung der Entwurfsplanung und der Ergebnisse aus der Anliegerversammlung
Ortsbürgermeister Monzel zeigte einführend auf, dass der Ausbau des Erlenringes bereits 2001 thematisiert wurde, jedoch damals wegen des relativ geringen Umfanges des Sanierungsbedarfs an den Versorgungsleitungen zurückgestellt wurde. Der Zweckverband Wasserversorgung „Eifel-Mosel“ und die VG-Werke Wittlich Land haben nunmehr allerdings mitgeteilt, dass in diesem Jahr an örtlichen und überörtlichen Versorgungsleitungen der Wasserversorgung zwischen den Ortslagen Hetzerath und Erlenbach umfassende Erneuerungsmaßnahmen anstehen. Die Trassenführung dieser Versorgungsleitungen tangiert auch die Straße „Erlenring“. Für die Wasserversorgung und den Mischwasserkanal steht eine Erneuerung an, so dass voraussichtlich der gesamte Fahrbahnbereich aufgebrochen werden muss. Aus diesem Grund haben die VG-Werke bei der Ortsgemeinde angefragt, inwieweit ggf. ein Vollausbau der Straße „Erlenring“ angestrebt wird. Die eingesparten Straßenwiederherstellungskosten von rd. 30.000,00 Euro könnten zur Reduzierung des Kostenaufwandes eingesetzt werden. Anlässlich eines Koordinierungsgespräches mit den Versorgungsträgern für die Stromversorgung und Telekommunikation stellte sich weiterhin heraus, dass im Zuge eines Straßenvollausbaues auch die 20 kV- und Niederspannungsfreileitung erdverkabelt sowie durch die Verlegung eines Leerrohres die Voraussetzungen für einen Glasfaseranschluss der einzelnen Wohngebäude geschaffen werden könnten.
Eine inzwischen erstellte Entwurfsplanung für den Ausbau der Straße „Erlenring“ mit Regelquerschnitt und Gestaltungsvarianten wird dem Gemeinderat vorgestellt und erläutert.
Weiterhin wird der Gemeinderat über das Ergebnis der Anliegerversammlung vom 19.02.2015 informiert. Die zahlreichen Baumaßnahmen an Versorgungsleitungen durch die VG-Werke Wittlich-Land, den Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel, der Westnetz GmbH und der Dt. Telekom sind den Anliegern vorgestellt worden. Seitens der zahlreich vertretenen Anlieger erhob sich unter Berücksichtigung der umfassenden Arbeiten an Versorgungsleitungen kein grundsätzlicher Widerspruch gegen einen evtl. Straßenvollausbau.
b) Festlegung des Bauprogramms
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat den Ausbau der Straße „Erlenring“ mit folgendem Bauprogramm:
Ausbauumfang:
Ausbau der Straße „Erlenring“ ab der Einmündung „L 49“ bis zur Wendeanlage entsprechend der erstellten Entwurfsplanung des Ing. Büros John und Partner aus Wittlich
Herstellungsstrecke:
Die Ausbaulänge beträgt ca. 260 lfdm.
Fahrbahn:
Die Fahrbahn erhält wie bisher eine ca. 4,45 m breite bituminöse Schwarzdeckenbefestigung. Das Quergefälle der Fahrbahn ist, wie vorhanden, als Dachprofil auszubilden.
Gehweg/Versorgungsstreifen/Randbereiche:
Die Anlage eines befestigten Gehweges oder Versorgungsstreifens ist wie bisher nicht erforderlich.Die noch in größeren Umfang im öffentlichen Eigentum befindlichen vorwiegend unbefestigten Randbereiche hinter dem Bordstein zu den jeweiligen Privatgrundstücken werden im ursprünglichen Zustand wieder hergestellt. Neu zu verlegende Versorgungsleitungen für die Telekommunikation und Stromversorgung können dort verlegt werden.
Entwässerungsrinnen/ Bordsteine:
Beidseitig wird als Fahrbahnrandeinfassung eine 1-zeilige, ca. 0,15 m breite Entwässerungsrinne aus Betonsteinpflaster mit jeweils einem ca. 0,15 m breiten und ca. 4 cm hohen Betonbordstein hergestellt.
Beleuchtung:
Die Straßenbeleuchtungsanlage wird im Zuge des Straßenausbaus erneuert und auf erdverkabelte Mastansatzleuchten umgestellt.
Grünbeete:
Das Grünbeet im Bereich des Wendehammers wird beibehalten. Die Randeinfassung ist jedoch geringfügig zurückzubauen, um künftig ausreichende Wendemöglichkeiten für Versorgungsfahrzeuge sicherzustellen.
Grunderwerb/Vermessung:
Grunderwerb ist möglicherweise im geringfügigen Umfang erforderlich. Voraussichtlich sind während und nach Abschluss der Bauarbeiten straßenbegleitende Vermessungsleistungen notwendig.
Sonstiges:
Im Einmündungsbereich auf die L 49 ist die vorhandene gepflasterte Mulde entsprechend dem Votum der Anlieger zu erhalten. Im Zuge des Straßenausbaues wird in der Baulast der Westnetz GmbH die derzeitige Niederspannungs- und Hochspannungsfreileitung erdverkabelt. Für die spätere Versorgung der Anliegergrundstücke mit einer hochwertigen Glasfaseranbindung wird zusätzlich im Leitungsgraben der Niederspannung durch die Westnetz GmbH ein Mikro-Leerrohr mitverlegt.
c) Außengebietsentwässerung
In der Straße „Erlenring“ befindet sich ein sanierungsbedürftiger gemeindeeigener Regenwasserkanal. Neben einer Teilmenge des Straßenoberflächenwassers leitet dieser Regenwasserkanal vorwiegend Oberflächenwasser aus dem stark wasserführenden bergseitig angrenzenden Außengebiet aus Richtung Erlenbach ab. Lediglich im vorderen Bereich entwässert das Straßenoberflächenwasser etwa von den Anwesen „Erlenring 1 und 16“ bis zur Einmündung in die L 49 in den Mischwasserkanal. Wegen der Höhen- und Gefällverhältnisse ist eine Ableitung in den Regenwasserkanal dort nicht möglich. Der Regenwasserkanal wird über eine Verbindungsleitung auf dem Anwesen „Erlenring 14“ (Parz. Nr. 32) in ein am Grundstücksende entlang des Bahndammes befindliches Gewässer abgeleitet.
Nach fachtechnischer Ermittlung ist für die Sanierung des Regenwasserkanals von einem Kostenaufwand von ca. 82.000,00 Euro auszugehen. Der detaillierte Sanierungsaufwand wird dem Gemeinderat erläutert. Auf Grundlage der Abflussmengen ergeben sich für die Außengebietsentwässerung ein Anteil von ca. 2/3 und die Straßenoberflächenentwässerung ein Anteil von ca. 1/3. Der Kostenaufwand der Außengebietsentwässerung ist zu 100 % von der Ortsgemeinde zu tragen. Der Kostenanteil der Straßenoberflächenentwässerung ist beitragsfähig im Rahmen der zu erhebenden Straßenbaubeiträge.
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat die Sanierung des Regenwasserkanals im Zuge des Ausbaues der Straße „Erlenring“ entsprechend dem vorgestellten fachtechnischen Sanierungskonzept.
d) Beschluss über die öffentliche Ausschreibung
Der Gemeinderat beschließt, die auszuführenden Arbeiten zum Ausbau der Straße „Erlenring“ einschließlich der Sanierung des gemeindeeigenen Regenwasserkanals öffentlich auszuschreiben. Die Bauleistungen sollen, wie im Rahmen der mit den Versorgungsträgern stattgefundenen Baukoordinierung abgestimmt, als ein Los gemeinsam ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung ist umgehend vorzubereiten und zu veröffentlichen.
e) Festlegung des Gemeindeanteils für die Erhebung von Ausbaubeiträgen
Der Gemeinderat beschließt den Gemeindeanteil an den Kosten für den o.g. Ausbau, der den Vorteil der Allgemeinheit betrifft, gem. § 10 Abs. 3 KAG i.V.m. § 5 der Satzung der Ortsgemeinde Hetzerath zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen vom 21.04.2010 auf 25 % festzusetzen. Dieser Anteil entspricht dem den Beitragschuldnern nicht zuzurechnenden Verkehrsaufkommen.
f) Erhebung von Beitragsvorausleistungen für den Ausbau der Straße „Erlenring“
Der Gemeinderat beschließt ab Beginn der Bauarbeiten Beitragsvorausleistungen zu den Kosten für den o.g. Ausbau in Höhe des voraussichtlichen Beitrags gemäß § 7 Abs. 5 KAG i.V.m. § 9 Abs. 1 der Satzung der Ortsgemeinde Hetzerath zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen vom 21.04.2010 zu erheben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorausleistungsbescheide entsprechend zu erlassen.
Die Vorausleistungen sollen in drei Raten am 15.08.2015, 15.11.2015 und 15.02.2016 fällig gestellt werden.
Optimierung Lüftungsanlage Bürgerhaus
Die Lüftungsanlage in der Halle wird um eine Kühleinheit ergänzt. Es entstehen Kosten von rd. 20.500 €.
"Unser Dorf hat Zukunft" - Wettbewerb 2015
Die Gemeinde nimmt nicht an dem Wettbewerb teil.
Friedhofsangelegenheit;
- Neufestsetzung Auswärtigenzuschlag -
Der Auswärtigenzuschlag bei der Bestattung von Ortsfremden wird auf 100 v.H. reduziert.