Information über die Sitzung des Verbandsgemeinderates

Veröffentlicht am 15.03.2015 in Kommunales

Bürgermeister Dennis Junk begrüßte zu Beginn der Sitzung die Beigeordneten, die Ratsmitglieder, Herrn Simon vom Trierischen Volksfreund, die Mitarbeiter der Verwaltung, die Planer Frau Wileke und Herr Sauter sowie die Wirtschaftsprüfer Peter Hans und Ulrich Lamberty von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Treuhand Saar und Herr Seipold von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO.
Im Anschluss stellte der Vorsitzende unwidersprochen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit des Verbandsgemeinderates fest.
Vor Eintritt in die Tagesordnung beschloss der Rat einstimmig, die Absetzung von TOP 10 „Bestellung einer/s Gleichstellungsbeauftragen nach § 2 Abs. 6 GmbO“ und TOP 14 „Vertragsangelegenheiten“.
 

Öffentlicher Teil
1. Fortschreibung Flächennutzungsplan VG Wittlich-Land, Teilbereich Windenergie
a) Information aktueller Planungsstand
b) Zusammenführung der bisherigen Windkraftplanung der Verbandsgemeinden Wittlich-Land (alt) und Manderscheid (alt)
c) Vereinheitlichung der bisher unterschiedlichen Kriterien
d) Festlegung des weiteren Verfahrens
Beschluss:
a) Information aktueller Planungsstand
Der Verbandsgemeinderat wurde zu den grundsätzlichen Ergebnissen der mit Datum vom 06.06.2014 für die VG Manderscheid (alt) und mit Datum vom 20.11.2014 für die VG Wittlich-Land (alt) erteilten Landesplanerischen Stellungnahmen (LPS) informiert.
Zusammenfassend wurden für alle im Verfahren befindlichen Standorte Hinweise für das weitere Planverfahren abgegeben. Die Ergebnisse wurden von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit den beauftragten Planungsbüros nach einem einheitlichem Schema für die einzelnen Windkraftstandorte der Studie aufgearbeitet. Diese Aufarbeitung wurde den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.
Zur Verifizierung der Ergebnisse und deren Auswirkungen bzw. zur Abschätzung eines evtl. erforderlichen Untersuchungsbedarfes sind zusätzliche Abstimmungen mit ausgesuchten Stellen, z.B. der Unteren Naturschutzbehörde (u.a. Artenschutzbelange, Landschaftsbild), der Wasserwirtschaftsverwaltung (u.a. Behandlung Wasserschutzgebiete, Zone III) bzw. der Wehrbereichsverwaltung/Flugsicherung (Abklärung evtl. Höhenbegrenzungen) sinnvoll. Die Abstimmungen mit diesen Stellen sollen kurzfristig erfolgen.
b) Zusammenführung der bisherigen Windkraftplanung der Verbandsgemeinden Wittlich-Land (alt) und Manderscheid (alt)
Entsprechend der übereinstimmenden und nachvollziehbaren Forderungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in den Landesplanerischen Stellungnahmen sollten die beiden Teilfortschreibungen Windkraft zusammengeführt und aus Gründen der Rechtssicherheit und einheitlichen Behandlung durch den neuen Verbandsgemeinderat Wittlich-Land fortgeführt werden.
Hierzu ist eine einheitliche Betrachtung des Gesamtgebietes auf der Grundlage eines einheitlichen Kriterienkataloges und einheitlicher Datengrundlagen notwendig.
Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, die beiden Teilfortschreibungen Windkraft der bisherigen Verbandsgemeinden Wittlich-Land (alt) und Manderscheid (alt) zusammenzuführen und durch den neuen Verbandsgemeinderat Wittlich-Land fortzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
c) Vereinheitlichung der bisher unterschiedlichen Kriterien
Die aktuellen Kriterienkataloge, die Grundlage zur Beantragung der eingeholten Landesplanerischen Stellungnahmen waren, weichen bei den beiden Planungen in verschiedenen Einzelpunkten voneinander ab, insbesondere bei verschiedenen „harten“ und „weichen“ Tabu-Kriterien, die im Ergebnis zum Ausschluss von Flächen für die Windenergie führen.
Die größten Auswirkungen ergeben sich bei der Vereinheitlichung der Kriterien:
- Abstandspuffer zu den Ortslagen
VG Wittlich-Land alt - 1000 m, VG Manderscheid alt - 800 m
- Mindestgrenze der Windhöffigkeit
VG Wittlich-Land alt mittlere Jahreswindgeschwindigkeit 5,8 m/s,
VG Manderscheid alt mittlere Jahreswindgeschwindigkeit 5,4 bis 5,6 m/s,
jeweils in 100m über Grund, Datengrundlage Windatlas Rheinland Pfalz, Juli 2013
- Anforderungen an die „Konzentrationswirkung“
VG Wittlich-Land alt Mindestgröße 20 ha,
Flächen in einer Entfernung von bis zu 500 m werden zu einer Konzentrationszone zusammengefasst, sofern insgesamt eine Größe von 20 ha erreicht wird.
VG Manderscheid alt mindestens 3 Anlagen, jedoch keine Mindestfläche
Flächen in einer Entfernung von bis zu 600 m werden zu einer Konzentrationszone zusammengefasst.
Die ansonsten abweichenden Kriterien wurden dem Ausschuss erläutert sowie der mit der Verwaltung abgestimmte Vorschlag der beauftragten Planungsbüros BGHPlan, Trier und KBH Architektur, Trier zur Vereinheitlichung der Kriterien vorgestellt und begründet. Insbesondere werden die rechtlichen und planerischen Auswirkungen der Vereinheitlichung aufgezeigt.
Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, den fachlichen Vorschlag der beauftragten Planungsbüros BGHPlan, Trier und KBH Architektur, Trier zur Vereinheitlichung der bisher unterschiedlichen Kriterienkataloge für das weitere Flächennutzungsplanverfahren anzuerkennen. Hinsichtlich des abweichend von den bisherigen Planungen seitens der beauftragten Planungsbüros als Vorbehaltskriterium (sog. „weiche Tabuzone“) vorgeschlagenen Kriteriums „Wasserschutzgebiet/Heilquellenschutzgebiet Zone III“ beschloss der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, vor der endgültigen Zuordnung dieses Kriteriums zu der Tabuzone die beabsichtigte Abstimmung mit der Wasserwirtschaftsverwaltung abzuwarten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
d) Festlegung des weiteren Verfahrens
Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, die seitens der Verwaltung vorgetragene Planung zur Fortführung des Flächennutzungsplanverfahrens anzuerkennen.
Ziel ist, demnach in der für Mai 2015 vorgesehenen Sitzung des VG-Rates den Flächennutzungsplan-Vorentwurf (Windkraft) zu beschließen und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Öffentlichkeit und der Nachbargemeinden nach den Vorgaben des BauGB einzuleiten. In diesem Verfahrensschritt soll auch die zugesagte Beteiligung aller Gemeinden im Verbandsgemeindebezirk erfolgen.
Die Verwaltung sowie das beauftrage Planungsbüro wurden gebeten, die vorgetragene inhaltliche Abstimmung mit den Fachbehörden (Naturschutzbehörde, Wasserwirtschaft, Flugsicherung) durchzuführen und den Flächennutzungsplan-Vorentwurf (Windkraft) zügig zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit der Bebauungsplanung "Auf der Baul - Erweiterung" der Ortsgemeinde Dreis
a) Information
b) Aufstellungsbeschluss des Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB
c) evtl. Entwurfsanerkennung
Beschluss:
a) Information
Die Gemeinde Dreis beabsichtigt für das Plangebiet „Auf der Baul - Erweiterung“ einen Bebauungsplan aufzustellen.
Das vorgesehene Plangebiet mit einer Gesamtgröße von ca. 1,5 ha befindet sich nordöstlich der Ortslage und stellt die Erweiterung des vorhandenen Baugebietes „Auf der Baul“ dar.
Als Art der baulichen Nutzung soll Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO festgesetzt werden.
Im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wittlich-Land (2006) ist der Geltungsbereich des vorgesehenen Bebauungsplangebietes als Mischbauflächen (M) Planung, Bereich 8-3, dargestellt.
Daher ist eine Anpassung des Flächennutzungsplanes an die vorgesehenen Bebauungsplanfestsetzungen notwendig.
b) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB BauGB
Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Ausschusses für Bauen und Energie, das Verfahren zur 9. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 mit dem Ziel der Zulassung der von dieser beabsichtigten Nutzung (Darstellung von Wohnbauflächen - Planung) förmlich einzuleiten und den Änderungsbereich entsprechend abzugrenzen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Entwurfsanerkennung
Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Ausschusses für Bauen und Energie den erstellten Planentwurf der 9. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 als Grundlage für die Beteiligungsverfahren gemäß § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB anzuerkennen.
Der Vorentwurf beinhaltet die Anpassung/Änderung von bisherigen Mischbauflächen (Planung) in Wohnbauflächen (Planung).
Die Beteiligungsverfahren gemäß § 2 Abs. 2 (Beteiligung Nachbargemeinden), § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) sollen gleichzeitig mit dem Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinde Dreis erfolgen (Parallelverfahren).
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
3. Änderung des Flächennutzungsplanes, Gemarkung Oberscheidweiler, Ausweisung einer Sonderbaufläche „Ferienwohnungen“
a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB (= Offenlage) vorgebrachten Anregungen
b) Feststellungsbeschluss
Beschluss:
Das seit einigen Jahren nicht mehr genutzte Grundstück und die Gebäude der ehemaligen Grundschule Nieder-/Oberscheidweiler wurden im Jahr 2013 von einem privaten Bauherrn erworben. Dieser plant eine Umnutzung der Schulgebäude zu Ferienwohnungen, das ehemalige Lehrerwohnhaus soll als Betriebswohnungen genutzt werden. Ferner soll sowohl für die betriebliche als auch für die Wohnnutzung noch ein notwendiges Nebengebäude für eine Geräteraum- und Garagennutzung errichtet werden. Das Grundstück hat eine Größe von rund 0,8 ha.
Die betreffende Fläche ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der ehem. VG Manderscheid als „Fläche für den Gemeinbedarf“ dargestellt. Künftig soll für diesen Bereich entsprechend dem beigefügten Plan die Darstellung einer Sonderbaufläche „Ferienwohnungen“ gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) erfolgen.
Der alte Verbandsgemeinderat Manderscheid hat deshalb in seiner Sitzung am 08.05.2014 über das Vorhaben beraten und die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes in die Wege geleitet.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlage) hat in der Zeit vom 29.09.2014 - 29.10.2014 stattgefunden. Bürgermeister Junk hatte die Bevölkerung durch entsprechende Veröffentlichung im Mitteilungsblatt „Das Rathaus“, Ausgabe 38/2014, über die Offenlage in Kenntnis gesetzt. Zusätzlich wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 25.09.2014 über die Offenlage informiert, die Planunterlagen waren beigefügt.
Alle eingegangenen Stellungnahmen bezogen sich jedoch ausnahmslos auf den im Parallelverfahren von der Ortsgemeinde Oberscheidweiler aufgestellten Bebauungsplan „Sondergebiet Ferienwohnungen“. Aus diesem Grund erübrigt sich ein Beschluss des VG-Rates.
b) Feststellungsbeschluss
Aufgrund der Empfehlung des Ausschusses für Bauen und Energie vom 04.02.2015 beschloss der Verbandsgemeinderat die Änderung des Flächennutzungsplanes für die Gemarkung Oberscheidweiler zur Ausweisung einer Sonderbaufläche „Ferienwohnungen“ und die entsprechende Darstellung im Flächennutzungsplan. Weiter stellt der Verbandsgemeinderat, den Inhalt der Begründung einschließlich des Umweltberichtes fest.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
4. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 des Betriebszweiges Wasserversorgung der Verbandsgemeindewerke Wittlich-Land
Beschluss:
Aufgrund der Empfehlung des Werkausschusses vom 27.11.2014 beschloss der Verbandsgemeinderat:
Die Jahresbilanz zum 31.12.2013 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 12.317.681,57 EUR ab und weist in Übereinstimmung mit dem Ergebnis der Jahreserfolgsrechnung einen Jahresverlust von 123.288,07 EUR aus.
Der Jahresabschluss wird in der vorliegenden Fassung festgestellt. Der Jahresverlust in Höhe von 123.288,07 EUR wird aus der allgemeinen Rücklage gedeckt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
5. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeindewerke Wittlich-Land
Beschluss:
Aufgrund der Empfehlung des Werkausschusses vom 27.11.2014 beschloss der Verbandsgemeinderat:
Die Jahresbilanz zum 31.12.2013 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 41.979.179,57 EUR ab und weist in Übereinstimmung mit dem Ergebnis der Jahreserfolgsrechnung einen Jahresverlust in Höhe von 21.093,14 EUR aus.
Der Jahresabschluss wird in der vorliegenden Fassung festgestellt. Der Jahresverlust 2013 in Höhe von 21.093,14 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
6. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 des Betriebszweiges Wasserversorgung der Verbandsgemeindewerke Manderscheid
Beschluss:
Aufgrund der Empfehlung des Werkausschusses vom 09.09.2014 beschloss der Verbandsgemeinderat:
Die Jahresbilanz zum 31.12.2013 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 6.503.193,28 EUR ab und weist in Übereinstimmung mit dem Ergebnis der Jahreserfolgsrechnung einen Jahresverlust von 122.918,65 EUR aus.
Der Jahresabschluss wird in der vorliegenden Fassung festgestellt. Der Jahresverlust in Höhe von 122.918,65 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
7. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeindewerke Manderscheid
Beschluss:
Aufgrund der Empfehlung des Werkausschusses vom 09.09.2014 beschloss der Verbandsgemeinderat:
Die Jahresbilanz zum 31.12.2013 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 26.740.593,08 EUR ab und weist in Übereinstimmung mit dem Ergebnis der Jahreserfolgsrechnung einen Jahresverlust von 118.323,10 EUR aus.
Der Jahresabschluss wird in der vorliegenden Fassung festgestellt. Der Jahresverlust in Höhe von 118.323,10 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
8. Erneuerung der EDV- und Telefonverkabelung im Rathaus am Standort Wittlich
- Beschlussfassung über die Ausführung
Die vorhandenen Leitungen stammen aus dem Jahr 1994 und sind für einen zeitgemäßen Datenaustausch auch in Hinblick auf neue EDV-Infrastruktur und Telefonie nicht mehr geeignet.
Daher ist die Erneuerung auch wegen der Einrichtung zusätzlicher Arbeitsplätze nicht aufschiebbar.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmte der Ausführung der Maßnahme zu. Mittel sind in Höhe von 116.000 EUR im Haushaltsplan 2015 veranschlagt.
Die Ausschreibung wird bis Ende Februar erfolgen.
Die Entscheidung über die Vergabe des Auftrages wird auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
9. Änderung der Hauptsatzung
Die Änderung der Hauptsatzung ist erforderlich, da für das Ehrenamt des/der Gleichstellungsbeauftragten nach § 3 Abs. 3 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter (KomAEVO) eine Aufwandsentschädigung an die jeweilige Person zu zahlen ist. Die Höhe ist zwingend in der Hauptsatzung festzulegen.
Durch den von der Verwaltung vorgeschlagenen Betrag von 100 EUR pro Monat wären alle persönlichen und sonstigen Auslagen des/der Gleichstellungsbeauftragten abgegolten.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschloss die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung.
Diese tritt am 11.02.2015 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
10. Mitteilungen
- Der Vorsitzende teilte mit, dass die Nachbarverbandsgemeinden Bitburg-Land und Speicher kein Interesse bekundet haben, zusammen mit unserer Verbandsgemeinde am Projekt für die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung auf dem Lande teilzunehmen. Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land hat sich nunmehr alleine um Teilnahme beworben.
Über den Fortgang wird der Rat informiert.
11. Verschiedenes
- Der Bürgermeister informierte über die aktuelle Situation der IGS Salmtal. Die Anmeldungen lagen für das Schuljahr 2015/2016 über den verfügbaren Plätzen.
Dies sei zunächst einmal sehr erfreulich. Allerdings habe die Situation dazu geführt, dass auch eine Vielzahl an Kindern aus dem unmittelbaren Einzugsbereich von Salmtal nicht berücksichtigt wurden.
Ein möglichst neutrales Verfahren für die Auswahl der Schüler wird zwar akzeptiert, da nur dieses Verfahren den gewünschten Mix von leistungsstarken und weniger leistungsfähigen Schülern, die das System der IGS ausmachen, gewährleistet. Allerdings müsse geprüft werden, inwiefern die Wohnortnähe berücksichtigt werden könne.
Herr Krumeich erinnerte in diesem Zusammenhang an den Slogan der Landesregierung „Kurze Beine kurze Wege“. Er teilt die Bedenken in Bezug auf die Auswahl.
Auch die Fraktionsvorsitzenden Müller, Brost und Theis teilen ebenfalls die Bedenken.
Frau Wagner lobte die tolle Entwicklung der Schule und schloss sich ansonsten dem Grundtenor an.
Herr Hower ergänzte, dass er den Trägerwechsel schon immer für falsch gehalten habe.
Zusammenfassend wurde aus den geäußerten Meinungen deutlich, dass auch im Hinblick darauf, dass die Verbandsgemeinde Wittlich-Land von 2006 bis 2013 rd. 1,8 Mio. EUR in die Schule investiert und die Schulden (rd. 900.000 EUR) nach dem Trägerwechsel behalten hat, eine gewisse Rücksichtnahme auf die Belange der Bürger aus der Verbandsgemeinde Wittlich-Land erwartet wird.
Es stellt sich die Frage, ob sich an der Auswahl der Schüler für das kommende Schuljahr noch etwas ändern lässt. Dies dürfte gegen den Elternwillen schwierig werden.
Nach der Erläuterung von Frau Kranz entscheidet die Schule selbst über die Schülerauswahl. Inwieweit der Träger auf diese Entscheidung Einfluss ausüben kann, ist fraglich.
Um keine unnötige Zeit zu verlieren, einigte man sich darauf, dass die Verwaltung eine mit dem Ältestenrat abgestimmte Resolution an den Landkreis, als Träger der Schule sendet.
- Die Werkleiterin, Frau Heinz, informierte den Rat über den aktuellen Stand in Sachen PFT-Belastung. Alle Schadenersatzforderungen wegen des verunreinigten Klärschlamms der Kläranlage in Niederkail sind inzwischen beglichen.
Sie unterrichtete über die Veranstaltung am Donnerstag, dem 05.02.2015, in Speicher. Die wichtigste Aussage der SGD Nord war, dass die Belastungen noch weit umfangreicher sein dürften, als ursprünglich angenommen.
Der Bürgermeister entgegnete auf den Wunsch von Frau Brost eine Informationsveranstaltung für den Verbandsgemeinderat durchzuführen, dass momentan keine neuen Erkenntnisse zu erwarten wären.
Wenn es neue Erkenntnisse gibt, soll eine Veranstaltung für die Bürger vor Ort (z.B. in Binsfeld) stattfinden.
Die SGD Nord habe bisher auch in Bezug auf die Information der Öffentlichkeit eine gute Arbeit geleistet.
Auf Nachfrage von Herrn Theis, ob man die Kosten der Entsorgung nicht durch Investitionen am Standort der Kläranlage Kailbach verringern könnte, sagte Frau Heinz, dass dies eine Millioneninvestition wäre. Die Folgeaufwendungen stünden in keinem Verhältnis zu den jetzigen Aufwendungen.
Problematisch wäre es, den nicht belasteten Klärschlamm aus der Kläranlage Kailbach in Zukunft landwirtschaftlich verwerten zu lassen.