Information über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Wittlich-Land

Veröffentlicht am 04.09.2012 in Kommunales

Bürgermeister Christoph Holkenbrink begrüßte zu Beginn der Sitzung die Beigeordneten, die Ratsmitglieder, den Vertreter der Presse, Herr Jansen sowie die Mitarbeiter der Verwaltung.
Im Anschluss stellte der Vorsitzende unwidersprochen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit des Verbandsgemeinderates fest.
Die Tagesordnung blieb unverändert.

Öffentlicher Teil 1. Windkraftstudie Verbandsgemeinde Wittlich-Land
  • Vorstellung der Studie
  • Diskussion und Beschlussfassung zu Inhalt und weiterer Vorgehensweise
Vorstellung der Studie Dem Verbandsgemeinderat wurden nochmals die in der Arbeitssitzung vom 26.7.2012 ausführlich dargelegten Grundlagen und Ergebnisse der vom Büro BGHPlan, Trier zwischenzeitlich erstellten flächendeckenden Rahmenstudie Windkraft vorgestellt und erläutert. Diskussion und Beschlussfassung zu Inhalt und weiterer Vorgehensweise Nach Beantwortung von Einzelfragen und Diskussion beschloss der Verbandsgemeinderat entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 9.8.2012, die Ergebnisse der vom Büro BGHPlan, Trier auf Grundlage des Beschlusses vom 15.12.2011 erstellten flächendeckenden Rahmenstudie Windkraft als „Anfangskonzept Windkraft“ zur Beteiligung der Ortsgemeinden und der benachbarten Gemeinden/Verbandsgemeinden vor der Einholung der Landesplanerischen Stellungnahme gemäß § 20 LPlG anzuerkennen. Die Rahmenstudie Windkraft berücksichtigt einen Schutzabstand etwaiger WEA-Anlagen zu allen Orten von 1.000 m gemäß Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 15.12.2011, insbesondere aus Gründen des vorbeugenden Immissionsschutzes und zur Sicherung der zukünftigen weiteren Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinden (Ausschlusskriterium). Der Verbandsgemeinderat beschloss weiter auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 9.8.2012, die lt. der Rahmenstudie Windkraft vorgeschlagenen und in der Ergebnisdarstellung berücksichtigten Ausschlusskriterien anzuerkennen. Danach werden weiter als Ausschlusskriterien berücksichtigt:
  • 1. Flächen mit einer durchschnittlichen jährlichen mittleren Windgeschwindigkeit von unter 5,8 m/s in 100 m Höhe über Grund.
  • 2. Eignungsflächen Windkraft (mögliche Vorrangflächen) mit einer Größe von unter 20 ha zusammenhängender Fläche zur Erzielung der angestrebten Konzentrationswirkung. Einzelflächen, die nicht weiter als 500 m voneinander entfernt gelegen sind, werden als Gesamtfläche zusammengefasst.
  • 3. Ausschlussbereiche gemäß Ziffer 1 und Bereiche mit hohem Vorbehalt gegen eine Nutzung der Windkraft gemäß Ziffer 2 des „Kriterienkataloges“ der Rahmenstudie Windkraft des Büros BGHPlan, Trier.
Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 9.8.2012, die Verwaltung zu beauftragen, die Ortsgemeinden des Verbandsgemeindebezirkes und die benachbarten Gemeinden/Verbandsgemeinden an dem „Anfangskonzept Windkraft“ der Verbandsgemeinde Wittlich-Land zu beteiligen. Gegenstand dieses den formellen Verfahren vorgezogenen Beteiligungsverfahrens sollen alle sich lt. dem Studienergebnis ergebenden Eignungsflächen Windkraft von mindestens 20 ha Gesamtfläche sein. - evtl. weitere Untersuchungen im Rahmen der Studie Dem Verbandsgemeinderat wurden die sachlichen Inhalte der von der Ortsgemeinde Osann-Monzel am 10.08.2012 eingereichten Stellungnahme zu der aktuellen, in der Arbeitssitzung des Verbandsgemeinderates und der Ortsgemeinden am 26.7.2012 vorgestellten, in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 9.8.2012 behandelten und in der heutigen Sitzung des Verbandsgemeinderates beschlossenen „Anfangskonzept Windkraft Wittlich-Land“ bekannt gegeben. Der Verbandsgemeinderat stellte fest, dass aufgrund der zur Verfügung stehenden allgemeinen Grundlagen eine neutrale einheitliche Bewertung aller Flächen der Verbandsgemeinde vorgenommen wurde. Die Stellungnahme der Ortsgemeinde Osann-Monzel enthält jedoch fachliche Hinweise, die eine vertiefende Untersuchung des Bereiches „Stöppelberg“ zur aktuellen Feststellung der Voraussetzungen der vom Verbandsgemeinderat beschlossenen und zu Grunde gelegten Ausschlusskriterien notwendig erscheinen lassen. Der Verbandsgemeinderat beschloss daher weiter,
  • den Bereich „Stöppelberg“ der Ortsgemeinde Osann-Monzel durch das Büro BGH-Plan vertiefend untersuchen zu lassen. Sollte sich durch diese Untersuchung, bei Anwendung der einheitlichen Kriterien, eine Eignungsfläche ergeben, wäre diese in die Studie aufzunehmen und in die anstehende Vorabbeteiligung der Ortsgemeinden einzubeziehen.
  • Ebenso ist zu verfahren, soweit sich im Rahmen der Vorabbeteiligung der Ortsgemeinden weitere Hinweise auf die Notwendigkeit vertiefender Untersuchungen ergeben.
  • Soweit diese Untersuchungen zu Veränderungen der in der Studie aufgenommenen Eignungsflächen führen sind die Ratsmitglieder zu informieren.
  • Die vertiefenden Untersuchungen können jedoch nur auf der Grundlage allgemein fachlich zugänglicher Informationen und ggf. Inaugenscheinnahme angesprochener Bereiche vorgenommen werden. Keinesfalls werden zum jetzigen (Vor-) Verfahrensstand Fachgutachten in Auftrag gegeben.
Die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion und die FWG-Fraktion gaben zu diesem Punkt Erklärungen ab: Stellungnahme CDU-Fraktion - Fraktionsvorsitzender Franz-Josef Krumeich - Die CDU-Fraktion glaubt, anders als bei der ersten Festschreibung von geeigneten Flächen für die Nutzung der Windkraft im Flächennutzungsplan, ist „Jedem“ klar, dass wir diese unbegrenzt vorhandene Energie nutzen müssen und auch in Wittlich-Land wollen. Wir wollen natürlich keine Verspargelung der Landschaft. Wir wollen dort Anlagen zulassen, wo auch ein entsprechender Energieertrag gewährleistet ist. Viele andere Belange, zB. die der Bürgerinnen und Bürger in der Nähe von WKA´s, die der Natur (Fauna u. Flora) oder die oft unterschiedlichen Interessen der Gemeinden müssen berücksichtigt und in die Abwägung mit einbezogen werden. Eine sicherlich nicht einfache Aufgabe die noch zu vielen Diskussionen führen wird. Daher war es richtig vor Beginn der Studie einen Kriterienkatalog zu erstellen, der für die Ausarbeitung der Studie Grundlage war. In diesem Katalog wurden Ausschlussbereiche festgelegt, die der Gesetzgeber, die Planungsgemeinschaft Trier und auch wir als Rat definierten oder noch definieren. Ich denke hier an die Diskussion über den 1000m Abstand zu allen Gemeinden. Ausschließlich nach diesen Kriterien wurde durch ein Fachbüro nach fachlichen Gesichtspunkten die Studie erstellt und die geeigneten Flächen ausgewiesen. Wir als CDU halten es für klug diese Studie - bevor das offizielle Verfahren veranlasst wird- allen Ortsgemeinden zuzuleiten. Wir als CDU sind selbstverständlich bereit, wenn nach dieser Beteiligung von den Gemeinden zusätzliche Flächen aufgezeigt werden, über diese zu diskutieren. Die aus dem Windatlas entnommene Jahreswindgeschwindigkeit von 5,8m/s kann, lt. Angabe im Windenergieerlass Baden-Württemberg, um -0,2 bis 0,4 m/s schwanken. Wenn also Flächen aufgezeigt werden, bei denen die Windgeschwindigkeit auf Grund von Messungen zu niedrig angesetzt wurde, alle anderen Kriterien jedoch erfüllt sind, so ist diese Fläche im Nachhinein aufzunehmen. Wir als CDU werden diesem “Anfangskonzept“ Windkraft zustimmen und wir werden auch im wesentlichem an den Ausschlusskriterien festhalten. Stellungnahme der SPD-Fraktion - Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Rita Olk -- Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, das Thema regenerative Energien und speziell Windkraft beschäftigt uns nicht erst seit Fukushima im März 2011. Bis 2022 soll der Atomausstieg beendet sein, für den die SPD sich schon seit längerem einsetzt. Die Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag 2011-2016 ganz klar festgehalten, dass sie das Ziel verfolgt, in 20 Jahren in Rheinland-Pfalz den Strombedarf zu 100 % aus erneuerbaren Energien zu speisen. Dabei sollen Klima, Umwelt und Naturschutz eine hohe Priorität haben und die Wirtschaftlichkeit soll auch gegeben sein. Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat die Gründung einer kommunalen Energiegesellschaft im Landkreis vorgeschlagen. Dazu haben mehrere Informationsveranstaltungen stattgefunden, in denen deutlich wurde, dass die Wertschöpfung für die Kommunen am größten ist, wenn möglichst viele Stufen der Wertschöpfungskette in Hand der Kommunen verbleiben. Dabei könnten sich Gebietskörperschaften mit und ohne Windkraftstandorte beteiligen. Mögliche Standorte in unserer Verbandsgemeinde werden durch die Ergebnisse der beauftragten Studie des Büros BGHPlan ersichtlich. Die Studie wurde nach einheitlichen Ausschlusskriterien erstellt. Das Problem in unserer Region ist jedoch eine geringe Windhäufigkeit von 5,8 bis 6,5 m/s und relativ kleinen weit voneinander entfernt liegenden Flächen, die zur Einspeisung ein großes Leitungsnetz erfordern würden. Wenn man bedenkt, dass ein km Leitungsnetz ca. 400.000 EUR kostet, ist dieser Aspekt nicht unerheblich. Die SPD-Fraktion ist der Meinung, dass wir eine Verspargelung der Landschaft unter allen Umständen vermeiden sollten und daher wäre das Zustandekommen einer kreisumfassenden Planungsgesellschaft mit ihren Synergieeffekten für uns auf jeden Fall von Vorteil. Die Bürgermeister und Gemeinderäte wurden teilweise schon und werden noch in den Gemeinderatssitzungen zu ihrer grundsätzlichen Bereitschaft, sich an einer etwaigen Gesellschaft zu beteiligen, befragt. Eine breite Einbindung über den weiteren Verlauf und die generelle Information ist auch für die Akzeptanz der Bürger unabdinglich. Die SPD Fraktion stimmt zu, die Ortsgemeinden des Verbandsgemeindebezirkes und die benachbarten Gemeinden/Verbandsgemeinden an dem Anfangskonzept Windkraft der Verbandsgemeinde Wittlich Land zu beteiligen und die Ergebnisdarstellung lt. der Rahmenstudie Windkraft mit ihren Ausschlusskriterien anzuerkennen. Wir sind ebenso damit einverstanden vertiefende Untersuchungen in einzelnen Ortsgemeinden durch das Büro BGHPlan durchführen zu lassen. Im jetzigen Verfahrensstand sollten jedoch noch keine teuren Fachgutachten beauftragt werden. Stellungnahme der FWG-Fraktion - Fraktionsvorsitzender Ulrich Müller - Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Verständnis, dass ich an dieser Stelle nicht wie meine Vorredner die gesamte politische Großwetterlage zur Energiewende beleuchte, sondern mich in meinen Ausführungen ausschließlich auf den heute zu beratenden Beschlussvorschlag beziehe. Wie diesem Beschlussvorschlag zu entnehmen ist, beraten wir jetzt über ein „Anfangskonzept Windkraft.“ In diesem Anfangskonzept sind die Rahmenbedingungen festgehalten, die bei der Erstellung des Flächennutzungsplanes beachtet werden sollen. Bei positiver Beschlussfassung wird diese Studie in unseren Ortsgemeinden beraten und diskutiert werden. Änderungswünsche sind zu erwarten, bzw. liegen bereits vor. Der FWG - Fraktion war es von Anfang an ein wichtiges Anliegen, dass wir den Willen der Bürgerinnen und Bürger, der in der Hauptsache durch die Gemeinderäte ihrer Heimatgemeinden vertreten wird, bei all unseren Beschlüssen berücksichtigen und umsetzen, wenn das die gesetzlichen Bestimmungen zulassen. Es wird daher mit hoher Wahrscheinlichkeit notwendig werden, die heute festgelegten und in der Entscheidungshoheit des Verbandsgemeinderates liegenden Parameter erneut zu diskutieren und zu bewerten; evtl. sind Änderungen dieser Parameter angezeigt. Insofern stehen wir heute mit unserem Beschluss am Anfang eines langen Weges, der uns ganz sicher noch viele Diskussionen und viel Kopfzerbrechen bereiten wird. Unter dem Gesichtspunkt, dass es sich bei der vorliegenden Studie nur um ein „Anfangskonzept Windkraft“ handelt, stimmen wir dem Beschlussvorschlag zu. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Die FDP-Fraktion betonte, dass auch sie begrüßen würde, dass im Bereich der Verbandsgemeinde Wittlich-Land ein einheitlicher Kriterienkatalog zur Beurteilung potenzieller Windkraftstandorte angewandt würde, um einen sonst zu erwartenden Wildwuchs zu vermeiden. 2. Gründung einer kommunalen Energiegesellschaft im Landkreis Bernkastel-Wittlich - Grundsatzbeschluss Beschluss: Eine der Hauptaufgaben der zu gründenden Kommunalen Energiegesellschaft wird die Entwicklung von Windkraftstandorten sein. Mit der gemeinsamen Planung und Vermarktung von insbesondere kommunalen Windkraftstandorten soll auch eine möglichst raumverträgliche und wirtschaftlich sinnvolle Gestaltung der geplanten Windparks angestrebt werden. Der Verbandsgemeinderat unterstützt die Initiative des Landrats, den Ausbau der Erneuerbaren Energien durch Gründung einer „Kommunalen Energiegesellschaft“ mit möglichst hohen Wertschöpfungseffekten im Landkreis Bernkastel-Wittlich und der Region zu realisieren. Die angestrebte Struktur der Kommunalen Energiegesellschaft baut auf dem Gutachten „Projektierung kommunaler Energiegesellschaften“ der Mittelrheinischen Treuhand GmbH auf. Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschloss der Verbandsgemeinderat, dass die Verbandsgemeinde Wittlich-Land sich grundsätzlich bereit erklärt, in der noch zu gründenden Planungsgesellschaft (AÖR/GmbH) mitzuwirken. Die endgültige Entscheidung der Verpachtung potentieller Windkraftstandorte erfolgt nach Gründung der kommunalen Energiegesellschaft auf der Grundlage eines noch zu erarbeitenden Vertrages, der alle notwendigen Details der Grundstücksinanspruchnahme regelt. Die endgültige Entscheidung bezüglich der Art und Weise der Mitwirkung in der kommunalen Planungsgesellschaft erfolgt auf der Grundlage der noch zu erarbeitenden Gesellschaftsverträge. 3. Grundschule Osann-Monzel a) Erneuerung Dachkonstruktion und Dacheindeckung b) Anbau 2. Rettungsweg c) Einbau Behinderteneingang und -toilette - Beschluss zur Ausführung Beschluss: Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschloss der Verbandsgemeinderat die Ausführung der a) Erneuerung der Dachkonstruktion und der Dacheindeckung b) Anbau eines 2. Rettungsweges bis zum Obergeschoss c) Einbau eines Behinderteneinganges und -toilette im Erdgeschoss und die Maßnahme gem. § 3 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A beschränkt auszuschreiben. Die Dachkonstruktion und Dacheindeckung des Grundschulgebäudes ist komplett zu erneuern. Im Zuge der Erneuerung soll der Dachboden des Grundschulgebäudes statisch aufgerüstet werden, damit im Bedarfsfall eine schulische Nutzung wie z.B. für die Einrichtung eines Mehrzweckraumes, Lehrmittelraumes im Dachgeschoss möglich ist. Auf die Einrichtung eines Aufzuges wird verzichtet. Die Planung des 2. Rettungsweges ist auf einen Ausbau des Dachgeschosses und eine insofern notwendige Anpassung des 2. Rettungsweges auszulegen (siehe Blatt 8 der Anlage). 4. Mitteilungen Bürgermeister Christoph Holkenbrink teilte Folgendes mit: Grundschule Hupperath Die Rektorin und Schulleiterin der Grundschule Hupperath, Frau Liane Gorges, wurde mit Wirkung vom 1.8.2012 zur Grundschule Bitburg versetzt. Die vakante Stelle eines/r neuen Schulleiters/in wird von der ADD Trier im Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur ausgeschrieben. Grundschule Salmtal Die bisherige Leiterin der Grundschule Salmtal, Frau Rektorin Nicole Lorentz hat um die Entpflichtung von der Leitungstätigkeit gebeten. Dem Antrag hat die ADD Trier zum Ende des Monats März 2012 entsprochen. Mit Wirkung vom 1.8.2012 wurde Herr Roland Rohring, Rektor an der Grundschule Föhren, aus dienstlichen Gründen an die Grundschule Salmtal versetzt. Herr Rohring ist mit der Wahrnehmung der Aufgaben als Rektor an der Grundschule Salmtal beauftragt. Erklärung der CDU-Fraktion zu einer möglichen Zwangsfusion - Fraktionsvorsitzender Franz-Josef Krumeich - Mit Enttäuschung hatten wir noch während der letzten Sitzung die Entscheidung des Verbandsgemeinderates Manderscheid zur Fusion mit unserer Verbandsgemeinde vernommen. Unter dem Druck einer Zwangsfusion hatten wir mit der Manderscheider Delegation gemeinsam ein faires Verhandlungsergebnis erzielt. Wir hatten für unsere Gemeinde wegen der angedrohten Zwangsfusion eine höhere Umlage akzeptiert. Die Kommunen der Verbandsgemeinde Manderscheid wären durch die Fusion entlastet worden. Wir wollten die 2,5 Mill. EUR Hochzeitprämie für die Reduzierung der Verschuldung der beiden Verbandsgemeinden nutzen und so den Gemeinden höhere Umlagenbelastungen ersparen. Der Verbandsgemeinderat Manderscheid hat mit seiner Entscheidung diese „Hochzeitsprämie“ leichtfertig aufs Spiel gesetzt und höhere Gemeindeumlagen in Kauf genommen. Hoffen die Manderscheider, dass durch den Gesetzgeber nur einheitliche Umlagesätze ohne zeitliche Anpassung ermöglicht werden? Hoffen Sie, dass die Wittlich-Ländler ihre nicht unerheblichen Investitionen jetzt mit einheitlichen Hebesätzen bezahlen? Strukturmaßnahmen, auf die wir verzichtet haben. Wittlich-Land ist eine Verbandsgemeinde die alle Kriterien des Landesgesetzes zur Verwaltungsreform erfüllt. Es ist nach Auffassung der CDU-Fraktion daher nicht akzeptabel, wenn unsere Gemeinden wegen des Manderscheider Verhaltens zusätzlich bestraft würden. Wenn die fehlenden 2,5 Mill. EUR bei einer Zwangsfusion, jetzt auch noch anteilig durch die Gemeinden aus Wittlich-Land (zusätzlich zu den vereinbarten Belastungen) bezahlt werden müssten. Wir als CDU schlagen vor, in der nächsten Verbandsgemeinderatssitzung eine Resolution zu verabschieden in der wir unsere Interessen klar definieren. Das wir klar zum Ausdruck, wenn die 2,5 Mill. fehlen die Geschäftsgrundlage für unsere Zustimmung zur Fusion nicht gegeben ist. Das die stümperhafte Gebietsreform bis zur Einbeziehung der Landkreise verschoben werden soll. Da wir im Rat bisher gemeinsam und einvernehmlich die Entscheidungen getroffen haben schlage ich vor auch diese Resolution gemeinsam zu erarbeiten und zu verabschieden. Frau Brost , Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, zeigte sich überrascht über diese Erklärung, da bisher alle Fraktionen in dieser Angelegenheit an einem Strang gezogen hätten und sie das Vorpreschen der CDU-Fraktion nicht verstehe könnte. Wie die CDU-Fraktion ist auch sie der Meinung, dass eine Zwangsfusion nicht zu Lasten der Ortsgemeinden unserer Verbandsgemeinde gehen könnte, da die Verbandsgemeinde Wittlich-Land einer freiwilligen Fusion zugestimmt hätte. Die SPD-Fraktion war nie für eine Zwangsfusion. Man sollte in dieser Angelegenheit nicht den gemeinsamen Weg verlassen und gemeinsam bei der Landesregierung und den Abgeordneten aus der Region initiativ werden. In diesem Zusammenhang fragte Frau Brost nach dem aktuellen Informationsstand des Bürgermeisters. Bürgermeister Holkenbrink erklärte dann, dass die ersten Entwürfe für Fusionsgesetze wohl Anfang des nächsten Jahres veröffentlicht würden. Voraussichtlich würde für jede Fusion ein Einzelgesetz erarbeitet. Zur Frage, ob es auch im Falle einer Zwangsfusion finanzielle Mittel zur Abmilderung der für die Verbandsgemeinde Wittlich-Land voraussichtlich negativen Fusionsfolgen geben wird, hat das Ministerium auf Beamtenebene keine Aussage getätigt. Dieser Aspekt ist der Politik vorbehalten, da diese Frage alle möglichen Fusionen berührt und nicht nur ein Problem für die Verbandsgemeinde Wittlich-Land darstellt. Eine konkrete Aussage konnte er jedoch in Bezug auf die Förderung einer notwendigen Erweiterung des Verwaltungsgebäudes machen. Hier bleibt es bei der in Aussicht gestellten Förderung. Diese ist jedoch von einem umfangreichen Prüfungsverfahren abhängig. Herr Müller, der Vorsitzende der FWG-Fraktion, regte anschließend an, dass im Zusammenhang mit einer möglichen Resolution vorher die Ortsgemeinden über ihre Meinung zu einer Zwangsfusion befragt werden sollten, da letztendlich diese die grundlegende Einheit bilden würden, aus der sich eine Verbandsgemeinde zusammensetzt. Bürgermeister Holkenbrink schlug nach Schluss der Diskussion vor, die Grundzüge einer Resolution zu einer möglichen Zwangsfusion im Ältestenrat zu erarbeiten und wenn möglich eine gemeinsame Erklärung aller Fraktionen herbeizuführen. Erklärung des Ratsmitgliedes Franz-Josef Krumeich zum demographischen Wandel und den damit verbundenen Folgen für kleine Ortsgemeinden. Herr Krumeich führte grundsätzlich aus, dass auf Grund des Bevölkerungsrückgangs die Infrastruktur in den kleinen Gemeinden immer mehr zurückgefahren würde. Er könnte sich auch nicht des Eindrucks erwähren, dass dieser Prozess durch das politische Handeln des Landes und des Bundes noch beschleunigt wird. Dies betrifft nach seiner Aussage insbesondere folgende Bereiche: 1. Durch die Ausweisung zentraler Gewerbestandorte mit Unterstützung des Bundes, Landes und der EU, werden Betriebe aus den kleineren Orten gezielt zur Ansiedlung angeworben. Dadurch ziehen immer mehr Familien in die Nähe dieser Standorte und der demographische Wandel wird noch beschleunigt. 2. Auf Grund der abnehmenden Einwohnerzahl finden sich keine Unternehmen, die in eine moderne Breitbandversorgung der Gemeinden investieren wollen. Diese investieren nur in Standorte, die den max. Gewinn garantieren. Es ist jedoch Aufgabe der Politik in allen Bereichen des Landes annähernd gleiche Lebensbedingungen zu schaffen. Die Beschneidung entsprechender Förderprogramme führt hier wieder zu einer massiven Beeinträchtigung des ländlichen Raumes. Im Bereich von Niersbach z.B. wurde in einem Zeitraum von Monaten gemessen eine Datenübertragungsrate zwischen 0,4 und 0,55 Mbit gemessen. Auf Grund dieser Tatsache suchen sich junge Menschen einen Wohnsitz in den Gemeinden, in denen ein schneller Internetempfang gewährleistet ist. Dies gilt auch für die Amerikaner, die die Wohnungen auf Grund dieser Misere nicht mehr nachfragen. Im konkreten Fall von Niersbach bleibt dann der Fluglärm des nahen Flurplatzes übrig und ansonsten blutet die Gemeinde aus. 3. Seit 22 Jahren wartet der Bereich des Heckenlandes auf die Anbindung an das Großradwegenetz Mosel-Kyll. Hier hat sich in all den Jahren nichts getan. 4. Durch den Einwohnerrückgang sieht das Land anscheinend auch nicht mehr die Notwendigkeit, die Landesstraßen in einem ordentlichen Ausbauzustand vorzuhalten. So wurde jetzt auf einer Länge von 3 km zwischen Niersbach und Heidweiler die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km wegen des katastrophalen Ausbauzustandes begrenzt. Für ihn stellt sich diese Situation als einmalig im Landkreis vielleicht sogar in Rheinland-Pfalz dar. Vielleicht wurde diese Höchstgeschwindigkeit auch nur mit dem Hintergedanken angeordnet, dass dadurch keine Unfälle mehr geschehen und dadurch ein Ausbau überhaupt nicht mehr notwendig würde. Bürgermeister Holkenbrink stimmte im Hinblick auf die Straßenproblematik im wesentlichen mit der Erklärung überein.
  • Bezüglich der L 49 zwischen Arenrath und Niersbach informierte er jedoch darüber, dass nach Mitteilung des LBM in Kürze dieser Streckenabschnitt über eine Länge von 1 km ausgebaut werde.
  • Zum Abschnitt Heidweiler - Greverath wies er auf einen bevorstehenden Gesprächstermin am 28.08.2012 mit dem LBM, den betroffenen Ortsgemeinden und der VG-Verwaltung am hin.
Anlass für dieses Gespräch ist eine an den LBM übersandte umfassende Straßenzustandsdokumentation der Verbandsgemeindeverwaltung. Der Bürgermeister schlug vor, das Thema Landes- und Kreisstraßenausbau in der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates zu thematisieren.
  • Bezüglich des Radweges Binsfeld Dreis im Rahmen des überregionalen Radwegenetzes erklärte der Bürgermeister,
  • dass zumindest der Abschnitt Arenrath - Einmündung K 42 Richtung Niersbach im Jahre 2011 vollendet wurde.
  • Der Abschnitt Binsfeld - Arenrath bestand schon etliche Zeit vorher.
  • Für den Abschnitt Einmündung K 42 - Bruch liegt mittlerweile eine Trassenplanung vor. Die Finanzierung steht noch aus.
  • Für den Abschnitt Bruch - Dreis gibt es im Hinblick auf landespflegerische Probleme noch keine fertige Trassenplanung.
  • Zur Breitbandversorgung bemerkte der Bürgermeister, dass diese Telekommunikationseinrichtung anders als die Telefonversorgung nicht zur gesetzlichen Pflichtversorgung gehöre.
  • Insofern richte sich letztlich die Versorgung mit Breitbandanschlüssen nach Marktgegebenheiten.
  • In diesem begrenzten Einflussrahmen sei die Verbandsgemeindeverwaltung kontinuierlich um eine koordinierende Unterstützung der Gemeinden und der Bürger bemüht. In einer ganzen Reihe von Fällen sei dies auch erfolgreich gewesen.
Frau Brost regte im Zusammenhang mit der Breitbandversorgung an, eine weitere Resolution in Richtung des Bundes zu verfassen. 5. Anfragen Keine Anfragen. Zum Schluss der öffentlichen Sitzung teilte der Vorsitzende mit, dass die Mensa an der IGS Salmtal trotz der kurzen Bauzeit erfolgreich gestartet sei.