SPD Hetzerath

Entlastung Ortsbürgermeisters und Ortsbeigeordneten gemäß § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung für die Jahresrechnung 2013

Veröffentlicht am 14.08.2015 in Kommunales

In der Sitzung am 22. Juli 2015 hat der Gemeinderat Hetzerath einstimmig die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen und gleichzeitig dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Wittlich-Land Entlastung erteilt.
 

Die Jahresrechnung Hetzerath mit Rechenschaftsbericht liegt gemäß § 114 Abs. 2 Gemeindeordnung vom
17.08. bis einschließlich 25.08.2015
montags bis donnerstags von 08.15 Uhr - 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr sowie freitags von 08.15 Uhr - 13.00 Uhr zu jedermanns Einsicht im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land in Wittlich, Kurfürstenstraße 1, Zimmer 216 öffentlich aus.
Bei Bedarf können außerhalb dieser Zeiten auch andere Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden.