SPD Hetzerath

Bekanntmachung - Gemeinde Hetzerath

Veröffentlicht am 31.10.2014 in Kommunales

Der Gemeinderat Hetzerath hat am 15.09.2014 die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
 

Satzung der Ortsgemeinde Hetzerath über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Bürgerhauses vom 23. Oktober 2014
Der Gemeinderat Hetzerath hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Allgemeines
Für die Benutzung des Bürgerhauses werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.
§ 2
Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist der Antragsteller.
§ 3
Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit dem Tag, an dem die Benutzung der Einrichtung erfolgt.
(2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Gebührenbescheide fällig.
§ 4
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft. Gleichzeitig treten alle bisher bestehenden Gebührensatzungen für die Benutzung des Bürgerhauses außer Kraft.
Hetzerath, den 23. Okt. 2014
Ortsgemeinde Hetzerath
gez. Werner Monzel (S)
Ortsbürgermeister


Anlage zur Gebührensatzung der Ortsgemeinde Hetzerath für das Bürgerhaus
Die Gebühren setzen sich zusammen aus Grundgebühren und Nebenkosten. Es werden erhoben:
I. Grundgebühren
1. für Veranstaltungen von ortsansässigen
Vereinen mit Verzehr und ohne Eintrittsgeld
a) für den Saal mit Foyer pro Tag 150,00 Euro
b) für das Foyer pro Tag 75,00 Euro
2. für Veranstaltungen von ortsansässigen
Vereinen, mit Verzehr und Eintrittsgeld
a) für den Saal mit Foyer pro Tag 300,00 Euro
b) für das Foyer pro Tag 100,00 Euro
3. für Familienfeiern von Ortsansässigen
a) für den Saal mit Foyer pro Tag 300,00 Euro
b) für das Foyer pro Tag 100,00 Euro
4. für gewerbliche Nutzung durch ortsansässige
Firmen
für den Saal mit Foyer pro Tag 450,00 Euro
für das Foyer pro Tag 150,00 Euro
Die Grundgebühren erhöhen sich für Nichtortsansässige um 100 %.
Gebührenfrei steht das Bürgerhaus den Ortsvereinen für Proben und die Jahreshauptversammlung sowie dem Landkreis Bernkastel-Wittlich, der Verbandsgemeinde Wittlich-Land und den örtlichen politischen Parteien und Wählergruppen für Sitzungen zur Verfügung.
II. Nebenkosten
Neben den Grundgebühren sind die nach dem Verbrauch gemessenen Kosten für Strom, Heizung, Wasser und Abwasser zu erstatten.
Die Endreinigung erfolgt durch eine von der Ortsgemeinde Hetzerath beauftragte Person. Die hierfür entstehenden Kosten sind von dem Benutzer zu erstatten.
III. Kaution
Für eine Veranstaltung im Saal mit dem Foyer ist eine Kaution von 400,00 Euro, für eine Veranstaltung im Foyer ist eine Kaution von 200,00 Euro zu hinterlegen.