Auszug - Verbandsgemeinderates Witlich-Land vom 23.06.2016

Veröffentlicht am 29.07.2016 in Kommunales

Bürgermeister Dennis Junk hatte zu einer Verbandsgemeinderatssitzung am Donnerstag, dem 23.06.2016 in die Bürgerhalle Rivenich, in Rivenich, eingeladen.
Zu Beginn der Sitzung begrüßte Bürgermeister Dennis Junk die Damen und Herren Beigeordneten, die Damen und Herren Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister, die erschienenen Ratsmitglieder, Herrn Simon von der Presse, sowie die Mitarbeiter der Verwaltung.
Im Anschluss stellt der Vorsitzende unwidersprochen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit des Verbandsgemeinderates fest.
Die Tagesordnung blieb unverändert.

 

3. Wahl eines Stellvertreters für den Werkausschuss des Zweckverbandes Wasserversorgung Eifel- Mosel
Im Werkausschuss des Zweckverbandes Wasserversorgung Eifel-Mosel war bis zum 30.06.2015 der 1. Hauptamtliche Beigeordnete Wolfgang Schmitz Stellvertreter für Herrn Bürgermeister Junk. Da Herr Schmitz zum 01.07.2015 sein Amt niedergelegt hat, war die Wahl eines neuen stellv. Mitgliedes erforderlich.
Es wurden vorgeschlagen:
Günter Theis, Bündnis90/Die Grünen
Edmund Kohl, FDP
Der Verbandsgemeinderat wählte in geheimer Abstimmung Herrn Günter Theis als stellvertretendes Mitglied für den Werkausschuss.
4. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land zur Dartstellung von Sonderbauflächen Freiflächen-Photovoltaik
a) Information und evtl. Grundsatzfestlegungen
b) Entscheidung über die Fortführung der Verfahren für die Projekte in Hetzerath, Hasborn, Esch, Salmtal und Sehlem
a) Information und evtl. Grundsatzfestlegungen
Vor Eintritt in die Beratungen erläuterte Fachbereichsleiter Anton Hauprich ausführlich die den Ratsmitgliedern und Ortsbürgermeisterinnen/Ortsbürgermeister zur Vorbereitung der Sitzung zugestellten Unterlagen (Beschlussvorlage, Übersicht über anstehende Bauleitplanverfahren Freiflächenphotovoltaik mit Detailangaben, Luftbilder und vorliegende Stellungnahmen).
Darüber hinaus zeigte er auch die grundsätzlichen Unterschiede der regenerativen Energieformen (Freiflächenphotovoltaik, Biogasanlagen, Windenergie) im Hinblick auf Flächenbedarf, Stromgestehungskosten und Bauplanungsrecht auf.
Der Verbandsgemeinderat wurde dann über die zwischenzeitlich vorliegenden Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer zu den beantragten Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land informiert. Die Landwirtschaftskammer hat alle Anträge auf Freiland-Photovoltaik-Anlagen unter dem Gesichtspunkt der „Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen“ abgelehnt.
Die Verbandsgemeinde sei keineswegs an diese und auch nicht an andere, rein fachlich bezogene, andere Gesichtspunkte außeracht lassende, Empfehlungen gebunden. Vielmehr hat der Träger der Planungshoheit (hier die Verbandsgemeinde für die Flächennutzungsplanung) eine eigene sachgerechte Abwägung aller, sich auch widerstreitender, Belange vorzunehmen.
Bei dem Belang „Landwirtschaft“ sind von besonderer Bedeutung die lt. regionalem Raumordnungsplan festgelegten Gebietstypen wie:
Vorranggebiete Landwirtschaft, die andere raumbedeutsame Nutzungen in diesem Gebiet ausschließen soweit diese mit der vorrangingen Nutzung „Landwirtschaft“ nicht vereinbar sind und
Vorbehaltsgebiete „Landwirtschaft“ in denen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen ein besonderes Gewicht beizumessen ist.
Die negativen Aussagen der Landwirtschaftskammer zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen als Freiland-Photovoltaik-Anlagen haben sich insbesondere auf diese im Raumordnungsplan festgesetzten Grundsätze und auch auf die jeweiligen Ertragsmesszahlen der landwirtschaftlichen Flächen bezogen.
Diese raumordnerischen Funktionsfestlegungen und die Bodenwerte könnten jedoch nicht alleiniger Maßstab für eine sachgerechte Bewertung sein. Hierzu seien weitere Fakten zur Bewertung im Gesamtzusammenhang heranzuziehen wie beispielsweise:
- Die Bodenwerte in ihrer regionalen oder örtlichen Verteilung.
- Größe und Lage der zur Planung anstehenden Flächen (z. B. Insellagen, Rand oder Zentralbereiche).
- Die speziellen agrarstrukturellen Verhältnisse vor Ort mit ihrer ortsspezifischen Bewirtschaftungsstruktur (z. B. Haupt-, Nebenerwerbsbetriebe).
- Die örtliche Nachfragesituation nach Flächen unter Berücksichtigung nicht landwirtschaftlicher Bedarfe (Wohn- und Gewerbegebiete, Straßenbaumaßnahmen).
- Die konkreten Aussagen und Vorstellungen der unmittelbar betroffenen Eigentümer bzw. Pächter.
Neben diesen, rein landwirtschaftlichen Aspekten, seien aber auch weitere wesentliche Gesichtspunkte bei der Entscheidung auf Verbandsgemeindeebene zur Einrichtung von Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen von großer Bedeutung:
- Der Wunsch/Antrag der Ortsgemeinde als Belegenheitsgemeinde der Anlage und der damit bereits auf örtlicher Ebene erfolgten Abwägung der Belange und der hier wohl besser abzuschätzenden Auswirkungen. Insbesondere durch die auf örtlicher Ebene bekannten konkreten wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe/Betriebsinhaber/Bewirtschafter.
- Wirtschaftliche Vorteile durch mögliche Beteiligungen der Ortsgemeinde an den Anlagen sowie Gewerbesteueranteile der Belegenheitsgemeinde.
- Vor Ort bekannte Akzeptanz der Bevölkerung auch unter dem Gesichtspunkt der Lage und Einsehbarkeit der geplanten Anlagen.
Wie aus den Ausführungen belegt, wäre es nach Meinung der Verwaltung wohl zu kurz gegriffen die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen allein an einzelnen Gesichtspunkten (wie z.B. Bodenwerten etc.) zu orientieren. Bei den Vorhaben sollten vielmehr in einer Einzelfallbetrachtung alle agrarstrukturellen Gegebenheiten und auch insbesondere die Beweggründe der jeweiligen Ortsgemeinde mit der konkreteren Planungshoheit betrachtet werden.
Nach eingehender Diskussion folgte der Verbandsgemeinderat der Empfehlung des Ausschusses für Bauen und Energie und der Verwaltung keine allgemeinen Grundsatzfestlegungen (Ausschlussgründe) für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen vorzunehmen, vielmehr sollen die Entscheidungen zu den Fortführungen der Verfahren (in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 17.03.2016 vertagt) als Einzelfallentscheidungen bei Berücksichtigung aller relevanten, aktuell bekannten, Aspekte erfolgen.
Zunächst gab Bürgermeister Junk folgende Einleitung:
„In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 17. März 2016 in Klausen haben wir über eine Vielzahl von Aufstellungsbeschlüssen im Hinblick auf die Flächennutzungsplanänderung für Photovoltaikanlagen sehr unterschiedlich und vor allem auch sehr kontrovers diskutiert. Die Auswirkungen auf die Landwirtschaft und auch auf das Landschaftsbild wurden dabei sehr intensiv beleuchtet.
Die Fakten wurden Ihnen alle noch einmal durch Herrn Hauprich vorgetragen. Unsere Aufgabe ist es, nun in Kenntnis dieser Informationen eine Entscheidung zu treffen. Und ich sage auch ganz offen und ehrlich - das wird keine einfache Entscheidung, weil es bei allen Einzelfällen ein Für und Wider gibt. Es gibt unterschiedliche Interessen - unterschiedliche, persönliche Ansichten und insofern wird es heute, das hat auch die Beratung im Bauausschuss gezeigt, keine parteipolitische Entscheidung geben, sondern eine hoffentlich wohlüberlegte, ganz persönlich abgewogene Entscheidung. Und das Ergebnis hieraus sollten und müssen letztlich alle Beteiligte akzeptieren.
Wir haben in Klausen beschlossen, in eine vorgelagerte raumordnerische Prüfung zu gehen, um Erkenntnisse zur Landwirtschaft, aber auch zu weiteren wichtigen Belangen, wie Landschaftsbild etc. zu erhalten. Sicherlich war jedem klar, dass diese Prüfung nicht zu dem Ergebnis führen wird, dass die angedachten Flächen als völlig unproblematisch eingestuft werden. Ganz im Gegenteil. Wir haben die Entscheidung ja so getroffen, in dem Wissen, dass es zu Beeinträchtigungen in den angesprochenen Bereichen kommt. Aus meiner Sicht wollten wir die einzelnen Standorte genauer definiert und bewertet haben. Die Kiesflächen nehme ich aus der Bewertung heraus, da sie von allen Seiten, auch von Seiten der Landwirtschaft als unkritisch eingestuft werden.
Und heute sollen wir also entscheiden. Dazu möchte ich einige persönliche Ausführungen machen:
1. Wie vom Verbandsgemeinderat beschlossen, bin ich persönlich für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, also auch für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, damit auch wir hier in Wittlich-Land einen Beitrag zur politisch geforderten Energiewende leisten.
2. Das Votum der Ortsgemeinden, und die Überlegungen hierzu, also wie sich letztlich eine Ortsgemeinde entwickeln will, sind mir persönlich ebenfalls sehr wichtig.
3. Auf der anderen Seite haben wir als Verbandsgemeinde jedoch eine andere Aufgabe als die Ortsgemeinde vor Ort. Wir müssen eine Gesamtbetrachtung vornehmen und müssen insofern auch im Einzelfall gegen den Willen der Gemeinde – nach sorgfältiger Abwägung, möglicherweise im Sinne der Verbandsgemeinde eine andere Entscheidung treffen.
nd an diesem Punkt sind wir, und an diesem Punkt bin ich heute auch ganz persönlich, weil das Landschaftsbild, die Flächen, die die Landwirtschaft für ihre Arbeit benötigt und die Konzentration von erneuerbaren Energien neben weiteren Aspekten auch eine wichtige Rolle spielen. Wir haben heute 70 ha Freiflächenanlagen. 70 ha im Verhältnis zu 400 km² Fläche der Verbandsgemeinde hört sich zunächst nicht viel an. Aber von 70 haben früher viele Bauern gelebt.
Ich kann also immer eine Argumentationskette aufbauen, die den einen oder den anderen Fall ganz dramatisch aussehen lässt. Insofern müssen wir als Ratsmitglieder auch unsere eigene Bewertung vornehmen und die Dinge auf uns wirken lassen. Ich kann in Hasborn z.B. argumentieren: „Hasborn hat jetzt so viel Hektar Photovoltaik, das reicht“. Ich kann genauso sagen. „Jetzt hat Hasborn sowieso schon den ganzen Bereich mit Photovoltaik belegt, dann ist es mir doch lieber es kommen noch ein paar Hektar dazu, bevor wieder an einem anderen Punkt ein Flickenteppich entsteht. Hier haben wir dann eine richtige Konzentrationsfläche, wie wir sie ja im Übrigen auch im Bereich Windkraft umsetzen wollen.“
Welche der beiden Aussagen ist jetzt richtig oder falsch? Beide Aussagen sind richtig und ich muss unter allen Gesichtspunkten schließlich eine Abwägung vornehmen. Und eine Abwägung von Argumenten ist für mich auch bei Weitem keine Willkür, sondern ein Ergebnis aus sehr intensiven Überlegungen. Rechtlich wären in einem Korridor 100 m links und rechts der Autobahn, von Eckfeld bis Hetzerath, über 34 km grundsätzlich Photovoltaik-Freiflächenanlagen möglich. Nicht ganz, da es natürlich auch Waldflächen usw. gibt, auf denen keine Photovoltaikanlagen gebaut werden sollen; womit wir wieder beim Aufbau der Argumentationskette wären. Darüber hinaus wären zusätzlich über knapp 15 km links und rechts der Bahntrasse Photovoltaikanlagen möglich. Und wir haben die Anlagen in den ehemaligen Kiesabbaugebieten, bspw. in Klausen, in Niersbach und wir haben bereits die Anlagen in Niederkail, Niederöfflingen und Großlittgen. Von daher sehe ich schon die Verbandsgemeinde in der Pflicht hier mit einem besonderen Augenmerk darauf zu schauen. Und zu guter Letzt müssen wir aus meiner Sicht auch einen Blick in die Zukunft wagen. Wie entwickelt sich die Verbandsgemeinde, wie entwickeln sich die Ortsgemeinden.
Es gibt Überlegungen hinsichtlich der Erweiterung des Industrieparks. Außerdem gibt es derzeit eine Vielzahl von Baugebieten, die neu erschlossen werden sollen, überwiegend in der Trasse von Altrich bis Hetzerath.
Schließlich müssen wir auch berücksichtigen, wieviel Flächen durch den Bau der A60 bzw. die B50 Neu, durch die Ausweisung von Gewerbegebieten um Wittlich und die dazugehörigen Ausgleichsflächen bereits der Landwirtschaft hier im Wittlicher Tal entzogen worden sind. Ganz klar – wir beschließen heute nicht darüber, dass am Ende diese Flächen mit Photovoltaik belegt werden, sondern nur über die Fortführung des Verfahren und ja, es können immer noch Gründe hinzukommen, die ein Projekt scheitern lassen – aber schwierige Entscheidungen sollten man nicht vor sich herschieben. Ich bin überzeugt, dass wir alle Argumente Für und Wider als Verwaltung Ihnen zusammengetragen haben. Jetzt müssen Sie, müssen wir alle, unsere ganz persönliche Wertung vornehmen.“
Die CDU-Fraktion gab nachstehende Stellungnahme ab:
„Meine sehr geehrten Damen und Herren,
die CDU Wittlich Land spricht sich, wie fast die gesamte Gesellschaft für die Förderung regenerativer Energien und für einen Energiemix aus. Wir wollen in Deutschland keinen Atomstrom. Fossile Energien sind nicht unbegrenzt auf unserer Erde vorhanden und nur durch die Nutzung von Biomasse, Wasser, Wind und Sonne für die Energiegewinnung können wir den Abbau bremsen.
Ein Mosaikstein in unserem Energiemix ist die unbegrenzte, jedoch nicht ständig vorhandene, Sonnenenergie. Durch die Senkung der Herstellungskosten für die Module ist diese Art der Energiegewinnung zwischenzeitlich auch wirtschaftlich akzeptabel geworden. Gerade jetzt ist die Nachfrage für die Errichtung von Freilandanlagen enorm gestiegen.
Die CDU Wittlich-Land begrüßt und unterstützt diese Entwicklung, ergeben sich doch auch für unsere Gemeinden Einnahmemöglichkeiten durch Pachterträge oder noch besser durch Beteiligungen an dem Betrieb solcher Freilandanlagen.
Wittlich-Land hat eine Bodenfläche von 397,55km² bzw. 39755ha. 40% oder 15.900 ha davon sind landwirtschaftliche Fläche.
Wir haben z.Z. in Wittlich Land auf ca. 70ha Photovoltaikanlagen stehen. Geplant sind jetzt 75ha. Die landwirtschaftliche Nutzfläche verringert sich von 15.900 ha auf 15.815 ha oder um 0,4%. Der Bodenverbrauch durch diese Anlagen ist also verschwindend gering und nach einem Rückbau nach 20 Jahren haben wir wieder, ggfls. wertvollere erholte Ackerflächen.
Viele in der CDU sind der Auffassung, dass gute Ackerböden der Nahrungsmittelproduktion auch vorübergehend nicht entzogen werden dürfen und die Existenz landwirtschaftlicher Betreibe durch Flächenentzug nicht weiter gefährdet werden darf. Zwischen Wittlich und Hetzerath besteht bereits jetzt eine große Nachfrage nach Ackerland. Verkehrswege, Industrie- u., Wohnbaugebiete mit den erforderlichen Ausgleichsflächen haben bereits viele Flächen der Landwirtschaft entzogen. Die rasante Entwicklung des Industrieparks einer damit verbundenen Erweiterung und die verstärkte Nachfrage nach Bauland in diesen Dörfern führen zu weiterem Flächenverbrauch. Zudem haben wir hier die besten Ackerböden mit den höchsten Ertragsmesszahlen.
Diese Problematik führt in der Einzelbetrachtung auch innerhalb unserer Fraktion zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Die bisherige Stellungnahme der Landwirtschaftskammer ist nicht sonderlich hilfreich, da diese in der Vorabbeteiligung alle Flächen ablehnt. Ich hoffe, dass wir jetzt im Beteiligungsverfahren detaillierte Begründungen zu den einzelnen Flächen erhalten und hiernach differenziert abwägen können.
Der CDU war bisher der planerische Willen der Ortsgemeinden sehr wichtig und den meisten Wünschen wurde in diesem Rat immer entsprochen. Flächennutzungsplanung bedeutet jedoch auch eine Gesamtbetrachtung über den Horizont der einzelnen Gemeindegrenze hinaus. Jede Gemeinde sollte sich Gedanken über einen geeigneten Standort für die Sonnenenergiegewinnung machen, der u.a. auch dem Landschaftsbild am verträglichsten ist. Die Planung sollte nicht nach den Interessen der Grundstückseigentümer oder der Investoren ausgerichtet sein. Gut überlegt sollten die Gemeinden frühzeitig einen Bereich in ihrer Gemarkung auswählen und dadurch eine ungeordnete Entwicklung zu vermeiden.
Investoren haben keinen Anspruch auf planerische Aktivität. Anders als bei der Windkraft sind Photovoltaikanlagen nach dem Baugesetzbuch nicht privilegiert.
Die CDU-Fraktion ist für Photovoltaik. Zu den einzelnen Standorten gibt es unterschiedliche Bewertungen und Entscheidungen. Wenn die Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und die Sichtweise der Bürgerinnen und Bürger bekannt sind, werden wir endgültig unsere Entscheidung treffen.
Ich danke für ihre Aufmerksamkeit.“
Auch die FWG Fraktion Wittlich-Land gab eine Stellungnahme mit folgendem Wortlaut ab:
„Verehrte Ratskolleginnen und Kollegen,
als aktiver Nebenerwerbslandwirt sehe ich den generellen Flächenverbrauch für außerlandwirtschaftliche Zwecke zum Teil auch kritisch.
Spätestens nach dem Reaktorunfall ist ja sogar die CDU aufgewacht und hat eingesehen, dass die Atomkraftwerke keine vernünftige Möglichkeit zur Energiegewinnung darstellen. Wir dürfen unseren Kindern keine Altlasten hinterlassen, die wir nicht wirtschaftlich und ökologisch vertreten können. Übrigens habe ich auch die Petition zur Schließung der Atomkraftwerke in unserer Nähe unterzeichnet. Die alternative Energiegewinnung in einem vernünftigen Mix halten wir für die vernünftige Lösung. Hierzu zählt für uns auch die Stromerzeugung über Photovoltaik. Die Bestandsfläche und die neuen geplanten PV-Flächen ergeben zusammen keine 0,4% der Größe unserer Verbandsgemeinde.
Grundsätzlich fordern wir die Errichtung von PV-Anlagen auf Dächern von Gebäuden. Dies verhindert den Druck auf die Nutzer der Grundstücke und es erleichtert den Einbau von Energiespeicher damit der selbst erzeugte Strom auch genutzt werden kann, wenn keine Sonne scheint.
Es sprechen aber auch Gründe für die Errichtung von Photovoltaikanlagen für Freiflächen:
- Die Grundstücke werden von den Eigentümern zur Verfügung gestellt. Eine Ablehnung würde auch eine kleine Enteignung darstellen.
- Zum Teil sind es auch Flächen von Haupterwerbslandwirten. Mit den Pachteinnahmen werden auch diese Betriebe langfristig unterstützt.
- Die Flächen wurden bisher zum Teil für den Anbau von Mais für Biogasanlagen genutzt. Biogasanlagen haben im Rahmen des Energiemix sicherlich ihre Berechtigung, sind aber in der Energiebilanz im Vergleich zu PV-Anlagen weniger effektiv.
- Wenn keine schwerwiegenden Gründe dagegensprechen, sollten wir im VG-Rat auch die im Vorfeld zugestimmtem Ratsentscheidungen der entsprechenden Ortsgemeinden respektieren. Die Gemeinderäte vor Ort haben die heute vorliegenden Flächen bereits für geeignet ausgewählt.
In unseren Vorbesprechungen haben wir sehr ausgiebig das Thema diskutiert. Der Flächenverbrauch von großen Freiflächenanlagen wird auch in unseren Reihen teilweise sehr kritisch gesehen. Nach Für und Wider der Fakten werden wir heute mehrheitlich für die Ausweisung der PV-Anlagen stimmen
Manfred Hower
FWG Wittlich-Land“

Frau Angelika Brost (SPD) wies darauf hin, dass zur Erzeugung einer gleichen Menge an Strom der Flächenverbrauch bei Bio-Gasanlagen wesentlich höher ist, als bei einer PV-Anlage. Im Übrigen sollte der Verbandsgemeinderat den Wünschen der Ortsgemeinden Rechnung tragen.
Herr Günter Theis (Bündnis90/Die Grünen) führte aus, dass seine Fraktion der Errichtung von PV-Freilandanlagen grundsätzlich positiv gegenübersteht – nicht jedoch auf guten ertragsreichen Böden.
Frau Rita Wagner (FDP) wies auf den hohen Flächenverbrauch, insbesondere im Bereich Hetzerath, für die Ausweisung von Gewerbe- und Industrieflächen hin und lehnte die Errichtung von PV-Anlagen auf guten Böden ab.
b) Entscheidung über die Fortführung der Verfahren für die Projekte in Hetzerath, Hasborn, Esch, Salmtal und Sehlem
Anschließend erfolgten die Beratungen und Abstimmungen zu den Fortführungen der beantragten Flächennutzungsplanfortschreibungen zu einzelnen Projekten. Hierzu wurden die jeweiligen Empfehlungen des Ausschusses für Bauen und Energie sowie alle aktuell bekannten Fakten und Informationen zu den Einzelprojekten (Investor, Größe, Nutzung, Darstellung im Flächennutzungsplan und Regionalen Raumordnungsplan, vorliegende Stellungnahmen von Fachbehörden, insbesondere der Landwirtschaft und teilweise betroffener Landwirte, Wertigkeit der landwirtschaftlichen Flächen gem. Ertragsmesszahlen) bekanntgegeben. In Kenntnis dieser Informationen stimmte der Verbandsgemeinderat wie folgt über die Einzelprojekte ab:
Projekt Hasborn
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauen und Energie beschloss der Verbandsgemeinderat, das Verfahren fortzuführen.
Es wurde keine nennenswerte Beeinträchtigung der Landwirtschaft gesehen, da im Ort keine landwirtschaftlichen Betriebe mehr vorhanden sind. Deshalb und mangels anderer flächenverbrauchender Projekte bestehe hier auch kein Flächendruck. Eine weitere Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wurde durch die bereits vorhandenen PV-Anlagen ebenfalls nicht gesehen, vielmehr erfolgt hier eine Konzentration von PV-Anlagen.
Projekt Salmtal
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauen und Energie hat der Verbandsgemeinderat die Fortführung des Verfahrens beschlossen, da keine nennenswerten Beeinträchtigungen der Landwirtschaft erkennbar sind.
Einwände betroffener Landwirte sind nicht bekannt.
Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wurde ebenfalls nicht gesehen, da die Ortsgemeinde im Rahmen der gemeindlichen Abwägung dies bestätigt und andere angedachte PV-Flächen abgelehnt hat.
Projekt Sehlem
Einstimmig beschloss der Verbandsgemeinderat die geheime Abstimmung.
Entgegen der Empfehlung des Ausschusses für Bauen und Energie hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, das Projekt nicht weiter zu führen.
Projekt Esch
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauen und Energie beschloss der Verbandsgemeinderat das Projekt fortzuführen, da keine nennenswerte Beeinträchtigung der Landwirtschaft, auch wegen der relativ kleinen Fläche, erkennbar ist.
Wegen der Insellage zwischen drei Straßen wird das Landschaftsbild ebenso nicht beeinträchtigt.
Projekt Hetzerath
Ortsbürgermeister Werner Monzel, Hetzerath wies darauf hin, dass sich der Gemeinderat Hetzerath bereits ausführlich und intensiv mit der Angelegenheit auseinandergesetzt und beide Vorhaben befürwortet hat. Er bat den Verbandsgemeinderat daher, sich dem Votum des Gemeinderates anzuschließen.
Teilfläche A
Einstimmig beschloss der Verbandsgemeinderat die Fortführung des Verfahrens, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauen und Energie.
Teilfläche B
Einstimmig beschoss der Verbandsgemeinderat die geheime Abstimmung,
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauen und Energie hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, das Verfahren nicht fortzuführen, da es sich (teilweise) um ein Vorranggebiet Landwirtschaft nach dem ROP (neu) handelt. In Hetzerath gibt es noch einige größere landwirtschaftliche Haupterwerbsbetriebe mit Zukunft.
Darüber hinaus besteht auf der Gemarkung Hetzerath auch ein starker Flächendruck durch die anstehende Erweiterung des Industrieparks Region Trier und die realistische Entwicklung weiterer Wohnbaugebiete und den damit auch notwendigen landespflegerischen Ausgleichsflächen.
5. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 des Betriebszweiges Wasserversorgung der Verbandsgemeindewerke Wittlich-Land
Die Jahresbilanz zum 31.12.2014 schloss auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 19.344.989,51 € ab und wies in Übereinstimmung mit dem Ergebnis der Jahreserfolgsrechnung einen Jahresverlust von 219.166,39 € aus.
Der Jahresabschluss wurde in der vorliegenden Fassung festgestellt. Im Versorgungsbereich 1 (Alt-Wittlich-Land) wurde der Jahresverlust 2014 in Höhe von 153.237,51 € aus Mitteln der allgemeinen Rücklage abgedeckt. Im Versorgungsbereich 2 (Alt-Manderscheid) wurde der Jahresverlust in Höhe von 65.928,88 € auf neue Rechnung vorgetragen.
Dem Bürgermeister, den Beigeordneten, sowie der Werkleitung ist Entlastung erteilt worden.
6. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeindewerke Wittlich-Land
Die Jahresbilanz zum 31.12.2014 schloss auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 67.560.620,33 € ab und wies in Übereinstimmung mit dem Ergebnis der Jahreserfolgsrechnung einen Jahresverlust von 101.373,34 € aus.
Der Jahresabschluss ist in der vorliegenden Fassung festgestellt worden. Im Entsorgungsbereich 1 (Alt-Wittlich-Land) wurde der Jahresgewinn 2014 in Höhe von 49.370,22 € den Zweckgebundenen Rücklagen zugeführt. Im Entsorgungsbereich 2 (Alt-Manderscheid) wurde der Jahresverlust in Höhe von 150.743,56 € auf neue Rechnung vorgetragen.
Dem Bürgermeister, den Beigeordneten und der Werkleitung ist Entlastung erteilt worden.
7. Abnahme des Jahresabschlusses 2011 einschließlich Anlagen der ehemaligen VG Manderscheid
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.06.2016 den Jahresabschluss 2011 geprüft und abgenommen. Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschloss der Verbandsgemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses 2011.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich vom Verbandsgemeinderat genehmigt (§ 100 GemHVO).
8. Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten der ehemaligen Verbandsgemeinde Manderscheid für das Haushaltsjahr 2011
Unter dem Vorsitz des Bürgermeisters hat der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschlossen, dem Bürgermeister der ehemaligen Verbandsgemeinde Manderscheid und den Beigeordneten der ehemaligen Verbandsgemeinde Manderscheid, für das Haushaltsjahr 2011 die Entlastung zu erteilen.
9. Abnahme des Jahresabschlusses 2012 einschließlich Anlagen der ehemaligen VG Manderscheid
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.06.2016 den Jahresabschluss 2012 geprüft und abgenommen. Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses hat der Verbandsgemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 beschlossen.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich vom Verbandsgemeinderat genehmigt (§ 100 GemHVO).
10. Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten der ehemaligen Verbandsgemeinde Manderscheid für das Haushaltsjahr 2012
Unter dem Vorsitz des Bürgermeisters beschloss der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, dem Bürgermeister der ehemaligen Verbandsgemeinde Manderscheid und den Beigeordneten der ehemaligen Verbandsgemeinde Manderscheid, für das Haushaltsjahr 2012 die Entlastung zu erteilen.
11. Antrag der Ortsgemeinde Bettenfeld zur erneuten Einleitung von Renaturierungsmaßnahmen am "Elbach"
a) Grundsatzbeschluss
b) Beantragung wasserwirtschaftlicher Fördermittel
a) Grundsatzbeschluss
In der Gemarkung Bettenfeld sollte eine bereits in 2015 beantragte und bewilligte wasserwirtschaftliche Maßnahme am Elbach für den Erwerb von Uferrandstreifen nochmals angegangen werden. Die in 2015 bewilligte Zuwendung wurde nicht in Anspruch genommen, weil der vorgesehene Grunderwerb mangels der erforderlichen Eigentümerzustimmung nicht realisiert werden konnte. Es waren nunmehr jedoch mehrere Eigentümer nochmals an die Ortsgemeinde Bettenfeld herangetreten und haben die Bereitschaft zur Veräußerung von Gewässerrandstreifen erklärt.
Zur Beurteilung, inwieweit ggfs. erneut eine Förderung für wasserwirtschaftliche Maßnahmen (u. a. Grunderwerb, Entfichtungen, Beseitigung von Teichanlagen) am Elbach möglich ist, hat am 10.03.2016 nochmals ein Ortstermin mit der SGD-Nord stattgefunden. In der fachtechnischen Beurteilung konnte grundsätzlich eine Förderfähigkeit sowohl für den Grunderwerb, als auch gewässerstrukturverbessernder Maßnahmen, wie die Beseitigung von Fischteichanlagen, Nadelgehölzen und baulichen Anlagen (Holzhütten), in Aussicht gestellt werden. Die Bestrebungen für eine Renaturierung des Gewässerbereiches sollten allerdings auch auf ein sinnvolles Nachnutzungskonzept ausgerichtet sein. So würde sich beispielsweise eine gewässerverträgliche Weidetiernutzung zur Offenhaltung der Flächen anbieten
Den konkreten Förderantrag müsste erneut die Verbandsgemeinde Wittlich-Land als Unterhaltungsträger für Gewässer III. Ordnung stellen, da entsprechend den wasserwirtschaftlichen Förderrichtlinien nur ein Gewässerunterhaltungsträger antragsberechtigt ist. Analog der Verfahrensweise in anderen Gemarkungen im VG-Bezirk wären durch die Ortsgemeinde die nicht durch Förderung gedeckten Kosten zu tragen.
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschloss der Verbandsgemeinderat im Rahmen der „Aktion Blau Plus“ die Umsetzung der von der Ortsgemeinde beantragten Grunderwerbs- und Renaturierungsmaßnahmen am „Elbach“ in der Gemarkung Bettenfeld als wasserwirtschaftliche Fördermaßnahme. Die nicht durch Förderung gedeckten Kosten sind, wie bereits bestätigt, von der Ortsgemeinde zu tragen.
Die Vergabe des Planungsauftrages ist noch mit der Ortsgemeinde abzustimmen. Bürgermeister Junk wurde ermächtigt, den Planungsauftrag auf Grundlage der HOAI zu vergeben.
Mittel zur Finanzierung der Maßnahme sind im Haushaltsplan 2017 bereit zu stellen.
b) Beantragung wasserwirtschaftlicher Fördermittel
Für die angestrebten gewässerverbessernden Maßnahmen sollte im Rahmen der „Aktion Blau Plus“ entsprechend den Förderrichtlinien ein Förderantrag auf den Weg gebracht werden. Zunächst ist die geplante Grunderwerbs- und Renaturierungsmaßnahme bis zum 30.06.2016 grundsätzlich als geplante Fördermaßnahme anzumelden. Soweit die Planung in Abstimmung mit der Ortsgemeinde bereits ausreichend auf ein konkretes Maßnahmepaket festgelegt werden kann, ist bis zum 01.10.2016 ein konkreter Förderantrag im Rahmen der „Aktion Blau Plus“ für die Gewährung einer wasserwirtschaftlichen Zuwendung zu stellen.
12. Antrag der Ortsgemeinde Dreis zur Einleitung von Renaturierungsmaßnahmen am "Schorbach"
a) Grundsatzbeschluss
b) Beantragung wasserwirtschaftlicher Fördermittel
c) Vergabe Planungsauftrag
a) Grundsatzbeschluss
Die Ortsgemeinde Dreis hat auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 03.05.2016 die Planung und Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen am Schorbach beantragt. Die Planung soll sich auf den Bereich von der Ortslage etwa ab der „Schorbachbrücke“ in der „Talstraße“ in Richtung Salmmündung erstrecken. Nach vorherigem Grunderwerb soll das Bachbett ausgeweitet und naturnah gestaltet werden. In diesem Zusammenhang könnte auch eine im Zuge der Neugestaltung der Freizeitfläche bei der Dreyshalle im Auenbereich des „Schorbaches“ entstandene Geländevertiefung als naturnahe Gestaltungs- und Entwicklungsfläche genutzt werden. Dies wäre im Rahmen der Planung allerdings noch zu prüfen.
Seitens der SGD-Nord als wasserwirtschaftliche Fachbehörde wurde mitgeteilt, dass die geplante Renaturierungsmaßnahme am „Schorbach“ aus wasserwirtschaftlicher Sicht zu empfehlen sei und entsprechend den dargelegten und geplanten Maßnahmen auch als förderfähig angesehen werden könnte. Hier wären sowohl ein evtl. erforderlicher Grunderwerb als auch die geplanten Renaturierungsmaßnahmen voraussichtlich förderfähig. Die Abwicklung des Grunderwerbs könnte einschl. der Beantragung der darauf entfallenden Fördermittel evtl. noch über das laufende Flurbereinigungsverfahren erfolgen. Für die geplante wasserwirtschaftliche Entwicklungsfläche an der entstandenen Geländevertiefung bedarf es zu einer Inaussichtstellung der Förderung noch weiterer Erläuterungen und Darlegungen zur Beurteilung der wasserwirtschaftlichen Verbesserung. Die Gewährung einer wasserwirtschaftlichen Förderung wäre allerdings auch hier evtl. denkbar. Für die Einspeisung der Wasserzufuhr wurde empfohlen die oberflächige Ableitung der Dachentwässerung der Dreyshalle sowie befestigten und versiegelten Park- und Hofflächen in Richtung der entstandenen Geländevertiefung zu nutzen. Aufgrund der vorhandenen topografischen Verhältnisse wäre diese Ableitung ohne größeren technischen Aufwand möglich.
Den konkreten Förderantrag müsste die Verbandsgemeinde Wittlich-Land als Unterhaltungsträger für Gewässer III. Ordnung stellen, da entsprechend den wasserwirtschaftlichen Förderrichtlinien nur ein Gewässerunterhaltungsträger antragsberechtigt ist. Analog der Verfahrensweise in anderen Gemarkungen im VG-Bezirk wären durch die Ortsgemeinde die nicht durch Förderung gedeckten Kosten zu tragen. Diese Kostenübernahme hat die Ortsgemeinde Dreis durch Beschluss vom 03.05.2016 bereits bestätigt.
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, im Rahmen der „Aktion Blau Plus“ die Verbesserung des Gewässerzustandes durch Renaturierungsmaßnahmen am Schorbach auf dem von der Ortsgemeinde Dreis beantragten Gewässerabschnitt. Die nicht durch Förderung gedeckten Kosten sind, wie bereits bestätigt, von der Ortsgemeinde zu tragen.
Mittel zur Finanzierung der Maßnahme sind im Haushaltsplan 2017 bereit zu stellen.
b) Beantragung wasserwirtschaftlicher Fördermittel
Für die angestrebten gewässerverbessernden Maßnahmen soll im Rahmen der „Aktion Blau Plus“ entsprechend den Förderrichtlinien ein Förderantrag auf den Weg gebracht werden. Zunächst war die Renaturierungsmaßnahme bis zum 30.06.2016 grundsätzlich als geplante Fördermaßnahme anzumelden. Soweit die Planung in Abstimmung mit der Ortsgemeinde bereits ausreichend auf ein konkretes Maßnahmepaket festgelegt werden kann, ist bis zum 01.10.2016 ein konkreter Förderantrag im Rahmen der „Aktion Blau Plus“ für die Gewährung einer wasserwirtschaftlichen Zuwendung zu stellen.
c) Vergabe Planungsauftrag für die Erstellung der Entwurfsplanung zum Förderantrag
Für die Vorlage eines Förderantrages zur Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen am Schorbach muss eine konkrete Entwurfsplanung erstellt werden. Mit der Erstellung einer Entwurfsplanung ist ein Planungsbüro zu beauftragen. Die Ortsgemeinde hat mit Beschluss vom 03.05.2016 das Planungsbüro Reihsner aus Wittlich empfohlen.
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschloss der Verbandsgemeinderat das Ing. Büro Reihsner aus Wittlich mit der Erstellung einer Entwurfsplanung für förderfähige Renaturierungsmaßnahmen am Schorbach auf dem Gewässerabschnitt von der Ortslage etwa ab der „Schorbachbrücke“ in der „Talstraße“ in Richtung Salmmündung zu beauftragen.
Die Honorierung wird nach HOAI (§§ 38 ff. HOAI 2013 -Freianlagen- Honorarzone III, Mindestsatz) erfolgen. Der Planungsauftrag soll zunächst auf die Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung u. Genehmigungsplanung) begrenzt werden.
Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung.

 

 
 

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Eine starke Wirtschaft für alle – Deutschland einfacher und schneller machen
Unnötige Vorschriften kennen wir alle aus unserem Alltag. Mit einem Bündnis für Bürokratieabbau wollen wir daran arbeiten, überflüssige Regeln zu streichen. Damit der Alltag für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen leichter wird. Quelle: spd.de

Eine starke Wirtschaft für alle – Bürgerinnen und Bürger entlasten, Kaufkraft stärken
Nur gute Löhne garantieren, dass der erwirtschaftete Wohlstand bei den Menschen ankommt. Wir setzen uns dafür ein, dass der Mindestlohn weiter steigen kann und dass Tarifbindung gestärkt wird. Und wir wollen 95 Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entlasten. Dafür wollen wir die absolut höchsten fünf Prozent der Einkommen stärker in die Verantwortung nehmen, damit diese… Eine starke Wirtschaft für alle – Bürgerinnen und Bürger entlasten, Kaufkraft stärken weiterlesen

Eine starke Wirtschaft für alle
Wir machen Wirtschaftspolitik für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, nicht für Lobbyverbände. Das ist soziale Politik für Dich. Als SPD arbeiten wir daran, unser Land wieder auf einen guten Wachstumskurs zu bringen. Die CDU versucht uns einzureden, Deutschland müsse sich zwischen wirtschaftlicher Stärke und sozialer Sicherheit entscheiden und will im Sozialbereich radikal kürzen. Wir sagen: Wirtschaftliche Stärke und soziale… Eine starke Wirtschaft für alle weiterlesen

Mit uns ist auf die Rente Verlass
Wir kümmern uns darum, dass sich alle Generationen auf eine stabile Rente verlassen können. Denn: Wer viele Jahre hart arbeitet, muss auch im Alter gut davon leben können. Wir halten, was wir versprochen haben Wir stabilisieren das Rentenniveau, sorgen damit für eine sichere Rente – jetzt und in Zukunft. Respekt statt CDU-Rentenkürzung Wir sorgen dafür,… Mit uns ist auf die Rente Verlass weiterlesen

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