Öffentliche Bekanntmachung

Veröffentlicht am 29.07.2016 in Kommunales

Aufstellung des Bebauungsplanes
"Fotovoltaikanlage Hetzerath",
Ortsgemeinde Hetzerath, zur Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes zur Nutzung regenerativer Energien (Freiflächenphotovoltaik) im Parallelverfahren mit der 14. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land
1. Bekanntgabe des Planaufstellungsbeschlusses
2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
3. Hinweise zum Planvorentwurf und zum Verfahren


 

1. Bekanntgabe des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Hetzerath hat am 29. September 2015, TOP 3 b), beschlossen, für Flächen der Gemarkung Hetzerath, Flur 10 einen Bebauungsplan zur Ausweisung von Sonderbauflächen zur Nutzung regenerativer Energien (Photovoltaik) aufzustellen (Planaufstellungsbeschluss). Der Beschluss des Gemeinderates wird hiermit förmlich gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht (Auszug):
„Der Gemeinderat Hetzerath beschließt, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für das Plangebiet einen Bebauungsplan nach den Bestimmungen der §§ 2, 8, 9 und 10 BauGB aufzustellen, der mindestens die in § 30 Abs. 1 BauGB geforderten Voraussetzungen enthält.
Das vorgesehene Plangebiet… befindet sich südöstlich der Ortslage Hetzerath an der A1.
Als Art der baulichen Nutzung soll ein Sonstiges Sondergebiet zur Nutzung regenerativer Energien – Freiflächenphotovoltaik gemäß § 11 Abs. 1 und 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden.
Geplant sind Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie durch Photovoltaik und deren Einspeisung in das elektrische Verteilnetz....“
Das vom Gemeinderat Hetzerath am 29.09.2015 beschlossene Verfahrens- und Plangebiet wurde durch den Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 23.06.2016 auf die Kiesausbeuteflächen reduziert und hat nunmehr eine Gesamtgröße von ca. 6,7 ha und befindet sich südöstlich der Ortslage Hetzerath.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan Wittlich-Land 2006 stellt für den betroffenen Bereich Flächen für die Landwirtschaft gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB sowie Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen gem. § 5 Abs. 2 Nr. 8 BauGB dar.
Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB im Parallelverfahren.
Die Abgrenzung des Bebauungsplangebietes ist in dem besonders abgedruckten Lageplan dargestellt.
2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes vom 08.08.2016 bis zum 12.09.2016 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich, Zimmer 309 während der üblichen Dienststunden (Montag bis Donnerstag, jeweils von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 08.30 bis 13.00 Uhr).
Die Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden außerdem auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unter www.vg-wittlich-land.de bereitgehalten und können dort eingesehen werden. Den Link zu den Beteiligungsunterlagen finden Sie unter Aktuelles / Bauleitplanung / OG Hetzerath - "Fotovoltaikanlage Hetzerath".
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Planung vorgebracht werden. Die Anregungen können schriftlich bei der v. g. Auslegungsstelle eingereicht oder dort zu Protokoll erklärt werden.
3. Hinweise zum Verfahren
Das vorgenannte Bebauungsplanverfahren wird entsprechend § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB gleichzeitig mit dem Verfahren zur 14. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land 2006, Gemarkung Hetzerath, Flur 10, durchgeführt (Parallelverfahren).
Auf die besondere Veröffentlichung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land in dieser Ausgabe der Wochenzeitung „Das Rathaus“ unter Veröffentlichungen der Verbandsgemeinde wird hingewiesen.

 

 
 

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