Das Jahr 2012 bringt den Abschied von der 40-Watt-Glühbirne. Verkehrte Welt: Die Förderung erneuerbarer Energien bringt erst einmal eine Senkung der Förderung von Solarenergie. Auch beim Reisen und Ernährung gibt es Änderungen. Letzter Teil der Kurzserie.
Energie
Der Wechsel eines Strom- und Gasanbieters darf künftig höchstens noch drei Wochen dauern. Damit die Unternehmen diese Anforderung erfüllen können, räumte die Bundesnetzagentur eine Frist bis zum 1. April ein. Ab dann kann die Versorgung des Kunden durch den neuen Anbieter an jedem beliebigen Werktag beginnen - und nicht mehr erst zum 1. des nächsten Monats.
Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung soll bis zum Jahr 2050 auf 80 Prozent steigen. Das sieht die ab Januar geltende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor. Um die Kosten des Ausbaus im Griff zu halten wird die Solarförderung um weitere 15 Prozent gesenkt (Kritik der SPD: unausgewogen, nicht ausgereift und zu kurz gedacht): Bei Sonnenstrom vom Hausdach fällt sie von 28,74 auf 24,43 Cent pro Kilowattstunde.
Ab Februar müssen Stromanbieter ihre Kunden in Rechnungen umfassender informieren und über ihren Verbrauch aufklären. Dies soll helfen, den eigenen Verbrauch besser einzuschätzen und zu erkennen, wo es Einsparmöglichkeiten gibt. Bei Streit mit dem Anbieter können sich Verbraucher zudem an eine neue bundesweite Schlichtungsstelle wenden (www.schlichtungsstelle-energie.de).
Netzausbau: Die Betreiber müssen zum 1. April erstmals einen nationalen Netzentwicklungsplan vorlegen - damit soll klar werden, wo welche neuen Stromtrassen für die Energiewende notwendig sind.
Nach den Glühbirnen mit 100, 75 und 60 Watt wird im Laufe des neuen Jahres auch die 40 Watt-Birne aus den Geschäften verbannt. Ab 1. September dürfen sie nicht mehr produziert werden, vorher ausgelieferte Birnen dürfen aber noch verkauft werden. Glühbirnen wandeln nur fünf Prozent der Energie in Licht um, bei Sparlampen wird viel weniger Energie verschwendet.
Verkehr
Die Luftverkehrssteuer für Starts von deutschen Flughäfen wird zum 1. Januar gesenkt. Weil die Airlines dann in den EU-weiten Handel mit CO2-Verschmutzungszertifikaten einbezogen werden, sollen die nach Entfernung gestaffelten Steuersätze prozentual reduziert werden. Für kurze Strecken ist angedacht, dass statt 8 Euro ein Niveau von 7,50 Euro fällig wird.
Ernährung
Glutenfreie Lebensmittel müssen ab 1. Januar in der EU einheitlich gekennzeichnet werden. „Glutenfrei“ dürfen sie genannt werden, wenn sie höchstens 20 Milligramm pro Kilogramm enthalten. Bei maximal 100 Milligramm lautet die Aufschrift „mit sehr niedrigem Glutengehalt“. Gluten ist ein Eiweiß, das in den meisten Getreidesorten vorkommt. Menschen mit einer Unverträglichkeit müssen den Stoff meiden, da er die Darmschleimhaut schädigen kann.