Auf die Bundesbürger kommen im neuen Jahr wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen zu. Dazu zählen eine Reihe von Steuervereinfachungen, der Einstieg in die Rente mit 67, Förderungsabbau bei der Solarenergie und vieles mehr. spd.de hat die wichtigsten Neuerungen in einer Kurzserie zusammengestellt. Teil 1
Steuern
Die bisher unterschiedlichen Voraussetzungen für den Abzug von Kinderbetreuungskosten wie Berufstätigkeit, Ausbildung oder Krankheit der Eltern entfallen. Dadurch wird der Steuerabzug vereinfacht. Der Erklärungsaufwand wurde reduziert, zudem kommen mehr Eltern in den Genuss des Abzugs.
Bei der Gewährung von Kindergeld und Freibeträgen wird auf die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern in der Schul- oder Berufsbildung verzichtet. Bisher entfallen Kindergeld und -freibetrag ab 8004 Euro Eigeneinkünften eines Kindes. Da aber ohnehin nur ein Prozent der volljährigen Kinder diese Grenze überschreitet, fällt die komplizierte Überprüfung komplett.
Die Berechnung der Entfernungspauschale wird vereinfacht. Bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel müssen die anfallenden Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel nur noch in Ausnahmefällen für jeden einzelnen Tag belegt werden.
Kleine und mittlere Firmen profitieren dauerhaft von einer Erleichterung bei der Umsatzbesteuerung. Unternehmen mit bis zu 500.000 Euro Umsatz müssen die Umsatzsteuer erst dann ans Finanzamt abführen, wenn ihre Kunden die Rechnung tatsächlich bezahlt haben. Die während der Finanzkrise auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion 2009 eingeführte und ursprünglich bis Ende 2011 befristete Sonderregel („Ist-Besteuerung“) gilt unbegrenzt.
Pfändungsschutz
Ein automatischer Guthabenschutz vor Pfändungen besteht ab dem 1. Januar nicht mehr auf dem normalen Girokonto. Dafür muss bei der Bank allerdings die Umwandlung in ein „Pfändungsschutzkonto“ beantragt werden - dort ist dann das Existenzminimum von monatlich 1028,89 Euro sicher. Bisher konnten Bankkunden Sozialleistungen wie Rente, Kindergeld oder Hartz-IV-Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach dem Eingang abheben, auch wenn schon eine Pfändung lief. Doch diese Sonderregelung endet am 31. Dezember 2011.
Arbeitsmarkt
Die Förderung von Arbeitslosen wird gestrafft: So gibt es künftig höhere Hürden zum abgespeckten Gründungszuschuss für arbeitslose Existenzgründer. Gegen den massiven Widerstand der SPD fallen auch die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld, die die Beschäftigung während der zurückliegenden Finanz- und Wirtschaftskrise stabilisierten, mit dem Jahreswechsel weg.
Für die gesamte Zeitarbeitsbranche gilt ein nach Ost und West differenzierter Mindestlohn: Er liegt im Osten bei 7,01 Euro und im Westen bei 7,89 Euro. Dies ist eine Folge der nachdrücklichen Forderung der SPD nach einem Mindestlohn bei den Hartz-IV-Verhandlungen – wobei die Sozialdemokraten weiterhin an einem flächendeckenden Mindestlohn von nicht unter 8,50 Euro festhalten. Für die Beschäftigten im Dachdeckerhandwerk müssen 2012 bundesweit mindestes 11,00 Euro bezahlt werden. Auch bei den Gebäudereinigern tritt ein neuer Mindestlohn in Kraft: In den alten Bundesländern sind es 8,82 Euro, in den neuen Ländern 7,33 Euro.
Arbeitgeber, die die fünfprozentige Beschäftigungsquote für Schwerbehinderte nicht erfüllen, müssen eine höhere Ausgleichsabgabe bezahlen. Firmen, bei denen die Quote zu mindestens 3 Prozent erfüllt ist, zahlen 115 Euro (plus 10 Euro) monatlich. Zwischen 2 und 3 Prozent liegt der Betrag bei 200 Euro (plus 20 Euro) und unter 2 Prozent bei 290 Euro (plus 30 Euro).
Bulgaren und Rumänen erhalten künftig eine Arbeitserlaubnis für Deutschland, wenn sie einen Hochschulabschluss haben oder für eine Berufsausbildung ins Land kommen. Auch Erntehelfer aus diesen beiden Ländern dürfen jobben, wenn sie zu den in Deutschland geltenden Bedingungen eingestellt werden.
Mit dem zweiten Schritt der Jobcenter-Reform erhöht sich die Zahl der Kommunen, die die Betreuung von Langzeitarbeitslosen in eigener Regie - also ohne die Arbeitsagenturen - übernehmen. Deren Zahl steigt von bislang 67 um 41 auf 108 Landkreise und kreisfreie Städte.