Gesundheitsreform ist verfassungswidrig

Veröffentlicht am 27.07.2010 in Bundespolitik

Schon in den Eckpunkten verstößt die geplante schwarz-gelbe Gesundheitsreform gegen die Verfassung. Zu diesem Ergebnis kommt das Gutachten des renommierten Staatsrechtlers Ingwer Ebsen. SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles forderte daher den Minister auf, eine neue Vorlage zu erarbeiten – ohne dabei den versprochenen Sozialausgleich zu kassieren.

Der von Schwarz-Gelb geplante Sozialausgleich bei der Gesundheitsreform ist verfassungswidrig, wie aus einer Studie des renommierten Staatsrechtlers Ingwer Ebsen hervorgeht. Der Jurist kritisiert in seinem Gutachten, dass bei der Berechnung des Sozialausgleichs nur das hauptsächliche Arbeitsentgelt und die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Andere Einkommen, für die auch Kassenbeiträge gezahlt werden müssen, beim Sozialausgleich aber außen vor bleiben. Um alle gleich zu behandeln, müssten aber alle beitragspflichtigen Einkommen berücksichtigt werden, stellte Ebsen fest.

Dies gelte zum Beispiel für gesetzlich Versicherte, die mehr als ein beitragspflichtiges Einkommen beziehen – also beispielsweise Rentner, die neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch eine Betriebsrente oder eine andere Altersversorgung bekommen.

Diese Renten würden aber an keiner Stelle zusammengeführt, da dies praktisch unmöglich sei, sagte Andrea Nahles. Die Folgen seien verheerend: Wer nur eine kleine gesetzliche Rente erhalte – zusammen mit anderen Altersbezügen aber ein hohes Einkommen habe -, bekomme einen Sozialausgleich. Nicht aber der Rentner, der zwar eine höhere gesetzliche Rente habe, mangels anderer Einkünfte aber insgesamt weniger bekomme.

Nach Röslers Plänen kann es also sein, dass jemand mit kleiner gesetzlicher Rente und guter Betriebsrente einen Sozialausgleich bekommt, während jemand, der nur eine gesetzliche Rente hat und weniger verdient, keinen Anspruch auf einen Sozialausgleich hat.

Bereits in der "Welt" ( Samstagsausgabe) kritisierte Andrea Nahles deshalb die Pläne von Bundesgesundheitsminister Rösler: "Es gibt in dem Konzept keinen Sozialausgleich. Das, was Herr Rösler als automatischen Sozialausgleich bezeichnet hat, verstößt gegen das Gleichheitsgebot und ist damit verfassungswidrig." Nahles betonte, der Gleichheitsgrundsatz dürfe nicht verletzt werden, "nur damit es scheinbar einfach umzusetzen ist".

Die SPD-Generalsekretärin forderte den Gesundheitsminister auf darzulegen, "wie er die offenkundigen Mängel beseitigen will, ohne sein Versprechen eines automatischen Sozialausgleichs zu brechen".

"Diese Bundesregierung hat keine klare Linie"

Zugleich kritisierte Nahles, dass die Bundesregierung in zentralen Fragen den Menschen in Deutschland keine verlässliche Politik liefere. So habe sie die Pläne der EU-Kommission für ein schnelleres Aus für den deutschen Steinkohlebergbau nicht verhindert, verunsichere ältere Menschen mit der Ankündigung, nicht mehr an der Rentengarantie festhalten zu wollen und sorge mit einer unausgegorenen Debatte über die Zukunft der Wehrpflicht für Unruhe bei den Soldatinnen und Soldaten. "Diese Bundesregierung", bekräftigte die SPD-Generalsekretärin, "hat keine klare Linie".