Sitzung des Gemeinderats Hetzerath am 18.12.2017

Veröffentlicht am 24.01.2018 in Kommunales

Mitteilungen

Ortsbürgermeister Monzel berichtete:

Der Zweckverband ART hat die geänderten Öffnungszeiten für das Entsorgungszentrum Sehlem mitgeteilt. Ab dem 01.01.2018 werden Abfälle und Wertstoffe montags bis samstags von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr angenommen.

Die Baumpflanzaktion der Projektwerkstatt auf der Grünfläche zur Einfahrt „An der Straßmühle“ war ein voller Erfolg. Mehr als 20 Familien haben einen Obstbaum ihrer Wahl gepflanzt. Dank gilt der Projektwerkstatt für die Initiative und Walter Huwer, der jeder Familie ein Glas Honig gespendet hat.

Die Baugenehmigung für die Erweiterung der Kindertagesstätte liegt vor. Es fehlt noch die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn. Erst wenn diese vorliegt, können die Arbeiten ausgeschrieben werden.

Die Stadtwerke Trier werden gemeinsam mit dem Wasserwerk Wittlich-Land und Westnetz im Kirchgäßchen Versorgungsleitungen verlegen. Die Arbeiten sollen nach Fastnacht beginnen und nach Möglichkeit bis Ostern abgeschlossen sein.

Für den Bau der drei Achtfamilienwohnhäuser „Im Brühl“ durch einen Investor liegt die Baugenehmigung vor.

Sanierung Friedhof

In der Sitzung am 27.07.2017 hat sich der Gemeinderat für die restliche Sanierung des Friedhofs im Jahre 2018 ausgesprochen. Nach einer Ortsbesichtigung hat der Bau-, Umwelt- und Agrarausschuss empfohlen, die Planung in einigen Punkten anzupassen und fortzuschreiben. Ein Mitarbeiter vom Ing.-Büro John u. Partner stellte die geänderte Planung vor und beantwortete Fragen der Ratsmitglieder. Es wurde eine stärkere Begrünung des Friedhofs angeregt. Die Kiesflächen sollen soweit als möglich durch nicht schnellwachsenden Rasen ersetzt werden. Gisela Hoffmann-Becker hat angeboten, Begrünungsvorschläge zu unterbreiten.

Der Gemeinderat beschließt die vom Ingenieurbüro John und Partner vorgestellte Planung für die Friedhofssanierung. Über die Begrünungsvorschläge von Gisela Hoffmann-Becker soll in der nächsten Ratssitzung entschieden werden. Anschießend ist geplant, die Maßnahme auszuschreiben.

Im Haushalt 2018 der Gemeinde sind 150.000,00 € für die Friedhofsanierung eingeplant.

Zukünftige Ausrichtung des Tourismus in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land ab dem Jahr 2019

Aufgrund der zum 01.07.2014 erfolgten Eingliederung der Verbandsgemeinde Manderscheid in die Verbandsgemeinde Wittlich-Land bestehen aktuell unterschiedliche touristische Strukturen innerhalb der neu gebildeten Verbandsgemeinde Wittlich-Land.

Der Verbandsgemeinderat hat den Grundsatzbeschluss gefasst, den Tourismus bis zum 01.01.2019 sowohl organisatorisch als auch finanziell neuzuordnen und zu vereinheitlichen.

In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 15.08.2017 wurden mehrere touristische Konzepte vorgestellt. Im Ergebnis konnte festgehalten werden, dass das von der Verwaltung vorgeschlagene und von Bürgermeister Junk vorgetragene touristische Organisations- und Finanzierungskonzept von Seiten der Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister überwiegend positiv zur Kenntnis genommen wurde.

Aufgrund der insgesamt positiven Rückmeldungen wird die Verwaltung die Wahrnehmung der touristischen Aufgaben von überörtlicher Bedeutung nach § 67 Abs. 3 GemO weiter vorantreiben, entsprechende Gespräche mit den touristischen Organisationen (Eifel Tourismus GmbH, Moselland Touristik GmbH, Gesundland Vulkaneifel GmbH, Moseleifel Touristik e. V., Wein- und Ferienregion Bernkastel-Kues GmbH) führen und als mögliche Einnahmequellen die Einführung eines Gästebeitrages sowie eines freiwilligen Beitrages der vom Tourismus profitierenden Unternehmen auf Ebene der Verbandsgemeinde forcieren. Zudem soll die Verbandsgemeindeumlage in Höhe von max. 1%-Punkt als Finanzierungsmittel bereitgestellt werden.

Um die Gemeinden frühzeitig in die Entscheidungsfindung einzubinden wurden die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister gebeten, die von der Verwaltung vorgeschlagene touristische Neukonzeption zu beraten und zu beschließen.

1. Der Ortsgemeinderat stimmt der Übernahme des überörtlichen Tourismus durch die Verbandsgemeinde Wittlich-Land nach § 67 Abs. 3 GemO zu.

2. Der Ortsgemeinderat stimmt dem v. g. Modell zur Finanzierung des überörtlichen Tourismus der Verbandsgemeinde Wittlich-Land zu, wobei die Verbandsgemeindeumlage als Finanzierungsmittel in Höhe von max. 1%-Punkt dauerhaft auf höchstens 300.000,00 € begrenzt wird.

3. Der Ortsgemeinderat beschließt die Mitgliedschaft in folgenden touristischen Organisationen:
· Regionaler Verband: EifelTourismus GmbH
· Lokaler Verband: Moseleifel-Touristik

4. Der Ortsgemeinderat sieht innerhalb der Ortsgemeinde folgende touristischen Einrichtungen und Veranstaltungen als überörtlich an:
· Schutzhütte Erlenbach
· Quellenweg im Meulenwald
· Radweg Trier - Wittlich (Teilbereich Gemarkung Hetzerath)

Teilnahme an der 4. Bündelausschreibung Strom 2019-2020

1. Der Gemeinderat nimmt das Schreiben des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz vom 09.10.2017 nebst Anlagen zur Kenntnis. Die Verwaltung rät auch im Hinblick auf die Klimaschutzziele zum Bezug von 100 % Ökostrom.

2. Der Gemeinderat beschließt, die Verbandsgemeindeverwaltung zu bevollmächtigen, den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Stadt/Ortsgemeinde zum 01.01.2019 zu beauftragen.

3. Der Gemeinderat beschließt die Zuschlagsentscheidung für die Vergabeleistungen an den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bzw. die Gt-Service, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen, zu übertragen.

4. Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme und zur Abnahme von Dienstleistungen von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der Vertragslaufzeit.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote auszuschreiben zu lassen:

Interessensbekundung zur Teilnahme an dem Projekt "Zukunfts-Check-Dorf" des Landkreises Bernkastel-Wittlich

Die Dorferneuerungskonzepte vieler Gemeinden sind im Schnitt 20 Jahre und älter. Das Dorferneuerungskonzept der Ortsgemeinde Hetzerath ist aus dem Jahr 1991. Überalterung der Bevölkerung, wachsender Gebäudeleerstand sowie die Schließung von Nahversorgungs- und Infrastruktureinrichtungen sind nur einige Beispiele für drängende Handlungsbedarfe und Herausforderungen in vielen Gemeinden die sich in Folge des demographischen Wandels ergeben. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen bedarf es einer Aktualisierung des Dorferneuerungskonzeptes.

Hier setzt das Projekt „Zukunfts-Check Dorf“ an, das bisher nur im Eifelkreis Bitburg-Prüm durchgeführt wird. Dieses Projekt eröffnet den Gemeinden die Chance, anhand aktueller Erkenntnisse in sozialen, infrastrukturellen, wirtschaftlichen und baulichen Belangen eine zukunftsfähige Strategie mit Maßnahmenansätzen zu entwickeln.

Fördervoraussetzung für kommunale und private Dorferneuerungs-Vorhaben im Rahmen der Verwaltungsvorschrift „Förderung der Dorferneuerung“ (VV-Dorf) des Innenministeriums ist ein aktuelles Dorferneuerungskonzept. In einem der letzten Schreiben des Ministeriums wurde auf die Notwendigkeit einer Fortschreibung älterer Konzepte (80er/90er Jahre) bei kommunalen Anträgen mit hohen Fördersummen hingewiesen.

Die Ersterstellung bzw. Fortschreibung eines (klassischen) Dorferneuerungskonzeptes kostet ohne die Förderung im Rahmen der VV-Dorf i.d.R. etwa zwischen 15.000 - 25.000 EUR. Die Durchführung des Zukunfts-Check-Dorf mit dem Ergebnis eines anerkannten Dorferneuerungskonzepts ist demgegenüber zwar mit einem hohen Engagement der Gemeinde und seinen Bürgerinnen und Bürgern verbunden, dafür aber mit einem Eigenanteil von derzeit etwa 1.000 EUR pro Gemeinde auch mit erheblich weniger Kosten.

Der Ortsgemeinderat Hetzerath bekundet das Interesse der Teilnahme an dem Projekt Zukunfts-Check-Dorf des Landkreises Bernkastel-Wittlich. Unter Vorbehalt der Förderzusage des Ministeriums des Innern und für Sport sichert die Gemeinde Hetzerath die Bereitstellung der benötigten Eigenmittel im Haushalt des Durchführungsjahres des Projektes zu.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land wird beauftragt, der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich das Interesse der Teilnahme der Ortsgemeinde Hetzerath an dem Projekt Zukunfts-Check-Dorf zu melden.

Ortskernsanierung Hetzerath
Abschluss einer Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung

Der Ortsgemeinde liegt ein Antrag auf Förderung der privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahme für das Anwesen Kirchstr. 34 in 54523 Hetzerath vor .Die Investitionskosten für die Modernisierung und Instandsetzung des Anwesens betragen 197.000,00 €.

Der Gemeinderat erteilt vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier seine Zustimmung zum Abschluss der Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung für das Vorhaben Kirchstr. 34.

Entsprechend der von der Ortsgemeinde erlassenen Richtlinie über die Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in privater Trägerschaft vom 22.03.2002 / 12.03.2007 wird ein Kostenerstattungsbetrag in Höhe von 30.000,00 € (Höchstbetrag) gewährt.

 
 

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