Schwarz-gelbes Chaos um Laufzeitverlängerungen

Veröffentlicht am 21.05.2010 in Bundespolitik

Offener Streit tobt in der schwarz-gelben Koalition seit der verlorenen Landstagswahl in NRW – nun auch um die Atompolitik. Im Kern geht es darum, ob der Bundesrat AKW-Laufzeitverlängerungen zustimmen muss. Dabei hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages die Frage längst beantwortet. Und der Umwelt-Sachverständigenrat belegt in einem Gutachten: In absehbarer Zeit ist Atomkraft ohnehin überflüssig.

Die Nerven liegen blank bei Schwarz-Gelb. Gestritten wird über Kürzungsvorschläge, über die vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen noch niemand reden wollte, über die Kopfpauschale und die Verantwortung für das Wahldebakel. Zuletzt verschärften sich auch die Auseinandersetzungen innerhalb der CDU um die geplante Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob längere AKW-Laufzeiten im Bundesrat zustimmungspflichtig sind. Wegen unterschiedlicher Rechtsauffassungen hierzu hat der baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus seinem Parteifreund, Umweltminister Norbert Röttgen, sogar schon den Rücktritt nahe gelegt. Mit der verlorenen Bundesratsmehrheit nach der NRW-Wahl stünde das Projekt nämlich vor dem Aus, denn eine SPD-geführte Landesregierung würde dem nicht zustimmen.

Laufzeitverlängerung: Zustimmung des Bundesrates erforderlich

Darum vertreten jetzt Atombefürworter wie Mappus die Auffassung, der Bundesrat müsse dazu nicht gefragt werden, die Bundesregierung könne allein entscheiden. Dabei hat sich der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages längst mit der Frage beschäftigt und und in einer Expertise vom 21. April klargestellt: „Für Laufzeitverlängerungen beziehungsweise die Wiederzulassung der dauerhaften Nutzung der Atomenergie ist eine Gesetzesänderung erforderlich, die der Zustimmung des Bundesrats bedarf.“ „Die geplante Verlängerung am Bundesrat vorbei ist eine windige Konstruktion, mit der die Verfassung umgangen wird", kommentiert auch der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Ulrich Kelber im Hamburger Abendblatt (Donnerstag). Sollte die Bundesregierung die Laufzeiten im Alleingang verlängern, würden die Sozialdemokraten dies nicht nur politisch bekämpfen, sondern auch vom Verfassungsgericht überprüfen lassen, kündigte Kelber an. Der Bundesrat ist nach dem Grundgesetz bei der Gesetzgebung immer dann beteiligt, wenn ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz auch die Zuständigkeit der Länder betrifft. Dies wäre allein schon wegen der den Ländern zugeordneten Atomaufsicht der Fall.

Umwelt-Sachverständigenrat: Erneuerbare Energien können Bedarf decken

Hinzu kommt, dass Atomkraft in absehbarer Zeit für die Energieversorgung ohnehin überflüssig wird. In einem aktuellen Gutachten spricht sich der Sachverständigenrat für Umweltfragen gegen Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke aus – wenn erneuerbare Energien entschlossen gefördert würden. Die Bedeutung von „sogenannten Brückentechnologien“ in ein regeneratives Zeitalter werde „überschätzt“, heißt es in dem Sondergutachten zur Möglichkeit regenerativer Stromversorgung in Deutschland im Jahr 2050. „Das Potential an regenerativen Energiequellen reicht aus, um den Strombedarf in Deutschland und Europa vollständig zu decken.“ Dies sei auch ökonomisch sinnvoll: „Der frühzeitige Ausbau der erneuerbaren Energien ist zwar kurzfristig kostspieliger als die Laufzeitverlängerung für abgeschriebene Kraftwerke, ermöglicht aber langfristig erhebliche Einsparungen. Er ist damit eine lohnende Investition in die Zukunft.“