
Mitteilungen des Vorsitzenden
Ortsbürgermeister Monzel informierte:
- Der neue Bolzplatz erfreut sich großer Beliebtheit. Zur Gewässerseite wird noch ein Ballfangnetz montiert.
- An den Gemeindestraßen werden Risse saniert. Der Auftrag aus einer Bündelausschreibung ist vergeben.
- Vertreter des Landesbetriebes Mobilität, der Polizei und des Ordnungsamtes der VG Wittlich-Land haben den Fußgängerüberweg in der Hauptstraße am 23.06.2016 überprüft. Beschilderung, Beleuchtung und die Sichtverhältnisse sind nach Auffassung der Fachbehörden verkehrsgerecht. Weitergehende verkehrsbehördliche Maßnahmen werden nicht für erforderlich gehalten. Die Ortsgemeinde hatte eine „Fußgängerampel“ gefordert und signalisiert, die Kosten zu übernehmen. Diesem Ansinnen haben die Fachbehörden eine Absage erteilt, weil die verkehrlichen Voraussetzungen, insbesondere die Fußgängerzahlen nicht vorliegen.
- Zusammen mit der Ortsgemeinde Rivenich hatte die Ortsgemeinde Hetzerath bei der Rhein-Mosel Verkehrsgesellschaft (RMV) eine direkte Busverbindung Rivenich/Hetzerath zum Schulzentrum Schweich beantragt. Die RMV hat geantwortet, dass ihr als Mobilitäts-Dienstleister an einer attraktiven Verbindung für die Fahrgäste gelegen ist. Die Einrichtung einer neuen Buslinie zu Spitzenzeiten führe zu erheblichem Planungsaufwand. Zum Schuljahresbeginn 2016/2017 ist deshalb so kurzfristig keine Verbesserung möglich. Man werde das Anliegen aber im Vorfeld der Planung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 bzw. bis zum Schuljahresbeginn 2017/2018 nochmals prüfen. Die Ortsgemeinden behalten die Angelegenheit im Blick.
- Der Verbandsgemeinderat Wittlich-Land hat sich gegen die von der Ortsgemeinde beantragte Ausweisung einer Teilfläche neben der Autobahn für eine Freiflächen-Fotovoltaikanlage ausgesprochen.
- Der Ausbau der Straße „Erlenring“ ist bis auf Restarbeiten fertiggestellt.
- Die Ortsgemeinde hatte Kritik an der Betriebsführung der Fa. Veolia geübt. Es kam zu Emissionen. Die Geschäftsführung hat reagiert und Abhilfe geschaffen.
- Der Landesbetrieb Mobilität hat mitgeteilt, dass die K 39 von Hetzerath nach Naurath wegen eines Bestandsausbaus in der Zeit vom 01.08.2016 bis 03.09.2016 voll gesperrt wird.
Antrag zur Anlage eines Gehweges entlang der L 141 außerhalb der Ortsdurchfahrt bis zur Einmündung in das Neubaugebiet „Mühlenborn“
Dem Gemeinderat wird das „Bürgerbegehren“ der Anwohner des 1. Bauabschnittes „An der Straßmühle“ und Teilbereich „Schiffweg“ vom 23.04.2016 zur Anlage eines Gehweges entlang der L 141 zwischen dem bereits bestehenden Gehweg in der Wittlicher Straße und der Einmündung „An der Straßmühle“ zur Anbindung des Neubaugebietes an den Ortskern bekanntgegeben.
Nach Prüfung der Verwaltung ist zunächst festzustellen, dass der als „Bürgerbegehren“ vorgelegte Antrag nicht die Voraussetzungen an ein formales Bürgerbegehren gem. § 17 a der Gemeindeordnung erfüllt. Insoweit wäre das vorgetragene „Begehren“ lediglich als Antrag zu behandeln.
Die gewünschte Gehwegverbindung liegt außerhalb der Ortsdurchfahrt der L 141. Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) als Vertreter des Baulastträgers der Landesstraße hat mit Stellungnahme vom 02.05.2016 darauf hingewiesen, dass vorliegend keine gesetzliche Verpflichtung besteht, einen Gehweg entlang der freien Strecke der Landesstraße vorzuhalten. Der LBM ist der Auffassung, dass die genannten Straßenzüge ausreichend über das gemeindliche Wegenetz –innerhalb der festgesetzten Ortsdurchfahrtsgrenzen- erreichbar sind.
Insoweit müsste der gewünschte zusätzliche Gehweg zu Lasten der Ortsgemeinde geplant, hergestellt und unterhalten werden.
Laut Kostenschätzung des Ing. Büros John & Partner würde sich der Kostenaufwand für die gewünschte Gehwegverbindung auf insgesamt ca. 105.500,00 Euro belaufen. Dieser teilt sich wie folgt auf:
1. Teilstrecke entlang der L 141 von der OD-Grenze
bis zur Einfahrt in das NGB „Mühlenborn“ 79.000,00 Euro
2. Teilstrecke Einfahrt NGB „Mühlenborn“ bis zur
Bebauung der Straße „An der Straßmühle“ 26.500,00 Euro
Nachrichtlich wird darüber informiert, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mühlenborn“ keine Gehwegverbindung außerhalb der OD entlang der L 141 in Verlängerung des bestehenden Gehweges der „Wittlicher Straße“ in Richtung NGB „Mühlenborn“ ausweisen. Aus diesem Grund ist lt. Prüfung der Verwaltung die Veranlagung von Erschließungsbeiträgen für die evtl. Herstellung der Gehwegverbindung ausgeschlossen.
Der Gemeinderat bestätigt zunächst das Prüfungsergebnis der Verwaltung über die fehlenden Voraussetzungen für ein Bürgerbegehren gem. § 17 a der Gemeindeordnung.
Die Ortsgemeinde hat Verständnis für den beantragten Gehweg entlang der L 141. Die hohen Kosten und die Finanzlage lassen eine Realisierung des Projektes durch die Ortsgemeinde jedoch nicht zu. Das Neubaugebiet „Mühlenborn“ ist, wie auch der Landesbetrieb Mobilität bestätigt hat, ausreichend an das Straßennetz angebunden. Die Erschließung ist durch drei Fußwege zu vorhandenen Ortsstraßen sichergestellt.
Endausbau im 1. und 2. Bauabschnitt des Neubaugebietes "Mühlenborn"
a) Vorstellung der Erschließungsplanung
Nach der fortgeschrittenen Bebauung soll in 2017 im 1. und 2. Bauabschnitt des Neubaugebietes „Mühlenborn“ der noch ausstehende Endausbau durchgeführt werden.
Das mit der Planung und Bauleitung für das Gesamtgebiet beauftragte Ing. Büro John und Partner hat die Entwurfsplanung für den Endausbau erstellt.
Am 12.04.2016 wurde die Planung den Anliegern beider Bauabschnitte im Rahmen einer Anliegerversammlung vorgestellt.
Die Detailplanung wird dem Gemeinderat durch einen Vertreter des Planungsbüros anhand von Gestaltungsplänen und Regelquerschnitten nochmals vorgetragen und erläutert.
b) Festlegung des Bauprogrammes
Für die herzustellenden Erschließungsanlagen im 1. und 2. Bauabschnitt des Neubaugebietes „Mühlenborn“ beschließt der Gemeinderat folgendes Bauprogramm:
Bauprogramm 1. Bauabschnitt NGB Mühlenborn
c) Festlegung der Ausschreibung
Der Gemeinderat beschließt die im 1. und 2. Bauabschnitt des Neubaugebietes „Mühlenborn“ für den Endausbau auszuführenden Tiefbauarbeiten gemäß den beschlossenen Bauprogrammen öffentlich auszuschreiben.
Die Bauleistungen sollen, soweit im Rahmen der noch abzustimmenden Baukoordinierung auch Versorgungsträger Baumaßnahmen durchführen, als ein Los gemeinsam ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung ist umgehend vorzubereiten. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt die Veröffentlichung der Ausschreibung freizugeben.
Zusätzlich wünscht der Gemeinderat in der Ausschreibung die Aufnahme von Regelungen zur Bauzeit und Vertragsstrafen. Mittel zur Finanzierung sind im Haushaltsplan 2017 bereit zu stellen.
Abschluss eines neuen Vertrages für die Straßenbeleuchtungsanlage
Die RWE Deutschland AG hat einen neuen Vertragsentwurf vorgelegt. Bei dem vorgestellten Vertragsentwurf handelt es sich um einen mit Vertretern des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz (GSTB) und der RWE Deutschland AG abgestimmten Mustervertrag.
Der neue Vertragsinhalt orientiert sich in seinen Grundzügen an dem Vertrag aus dem Jahre 2010 als modulares Vertragswerk mit Grundleistungen und diversen zusätzlichen Leistungen.
Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des „Rahmenvertrages Licht & Service zur Straßen- und Außenbeleuchtung“ mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2025 zu. Vereinbart werden die Grundleistungen (Pflichtmodul) ohne die angebotenen zusätzlichen Leistungen (fakultative Module).