Informationen VG-Sitzung 7. Mai 2015

Veröffentlicht am 07.06.2015 in Kommunales

Bürgermeister Dennis Junk begrüßte zu Beginn der Sitzung die Beigeordneten, die Ratsmitglieder, Frau Willecke sowie die Mitarbeiter der Verwaltung. Sein herzlicher Gruß galt dem Vertreter der Presse, Herrn Linz.
Im Anschluss stellte der Vorsitzende unwidersprochen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit des Verbandsgemeinderates fest.
Die Tagesordnung blieb unverändert.
 

Öffentlicher Teil
1. Bestellung einer/s Gleichstellungsbeauftragten nach § 2 Abs. 6 GemO
Die SPD-Fraktion hatte Frau Rita Olk zur Wahl vorgeschlagen.
Die CDU-Fraktion hatte Frau Ursula Wollscheid zur Wahl vorgeschlagen.
Diesem Vorschlag schlossen sich die FWG-Fraktion und die Fraktion der Grünen an.
Sowohl Frau Rita Olk als auch Frau Ursula Wollscheid stellten sich dem Rat vor und definierten Ihre Vorstellungen über ihre künftige Ausübung des Amtes.
Danach stimmte der Verbandsgemeinderat einstimmig für die Durchführung einer geheimen Abstimmung über die vorliegenden Vorschläge.
Der Vorsitzende teilte das Wahlergebnis mit. Von den 31 abgegebenen Stimmen entfielen 23 Stimmen auf den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion und 8 Stimmen auf den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion.
Damit war Frau Wollscheid zur Gleichstellungsbeauftragten gem. § 2 Abs. 6 der Gemeindeordnung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land gewählt.
Der Bürgermeister beglückwünschte Frau Wollscheid zur Wahl. Frau Wollscheid betonte, dass sie dieses mit Freude annehmen würde und sich für dieses Aufgabengebiet zum Wohl der Verbandsgemeinde besonders einsetzen würde.

2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land - Teilbereich Windenergie
a) Information
b) Anerkennung des Vorentwurfes zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land - Teilbereich Windenergie
c) Festlegung des weiteren Verfahrens
Sonderinteresse: Die Ortsbürgermeister Hajo Neumes, Georg Fritzsche, Reinhold Meuers und Armin Kohnz waren von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen, da die von ihnen vertretenen Ortsgemeinden Vorverträge mit Windkraftbetreibern/-planern geschlossen haben. Sie hatten in den für Zuschauer bestimmten Teil des Saales Platz genommen.
a) Information
Der Verbandsgemeinderat wird über den aktuellen Planungsstand informiert. Dieser berücksichtigt die Umsetzung des Beschlusses des Verbandsgemeinderates vom 11.02.2015 und zwar:
- Zusammenführung der bisherigen Windkraftplanungen der Verbandsgemeinde Wittlich-Land (alt) und ehem. Verbandsgemeinde Manderscheid
- die Vereinheitlichung bisher unterschiedlicher Kriterien
- Abstandspuffer (1.000 m um Ortschaften, 500 m um Siedlungsbereiche)
- Mindestwindhöffigkeit 5,6 m/s in 100 m Höhe über Grund gemäß Windatlas RLP, Juli 2013 oder anerkannter Nachweis)
- Anforderungen an Konzentrationswirkung (Mindestgröße 20 ha, Flächen mit einer Entfernung von bis zu 600 m werden zusammengefasst)
- die einheitliche Behandlung der Wasserschutzgebiete nach gemeinsamer Erörterung der Problematik mit Vertretern der Wasserwirtschaftsverwaltung (Wasserschutzgebiet/Heilquellenschutzgebiete, Zone III werden nunmehr der Windkraft zugänglich sein)
- die einheitliche Behandlung der Belange des Naturschutzes, des Landschaftsbildes nach gemeinsamer Erörterung der Problematik mit Vertretern der unteren Naturschutzbehörde und der unteren Landesplanungsbehörde (Kurzgutachten Landschaftsbild ist als Teilfortschreibung des Landschaftsplanes auszuweisen und im Verfahren einzubringen; vertiefende Artenuntersuchungen erfolgen zum derzeitigen Stand nicht)
- Die vorgesehene Abstimmung mit den Behörden/Stellen der Flugsicherung war nicht möglich.
Das Ergebnis ist im Vorentwurf der Flächennutzungsplanfortschreibung - Teilbereich Windenergie - mit Landschaftsplanfortschreibung bestehend aus
- Planunterlage mit Eignungsflächen
- Begründung
- fachliche Einschätzung der Eignungsflächen (Einzelbewertung)
- Kriterienkatalog
zusammengefasst und wird dem Verbandsgemeinderat vorgestellt und erläutert. Die Planunterlage sowie die Einzelbewertung der Eignungsflächen sowie die bisherigen Ratsbeschlüsse von Ortsgemeinden waren den Ratsmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt worden.
Der Verbandsgemeinderat wurde weiter zu folgenden Punkten informiert:
- Antrag der Betreiber bzw. betroffener Gemeinden im Bereich des Vorranggebietes H „Sammethöhe“ „eine Bestimmung in den FNP aufzunehmen, dass lediglich der Mast der Windkraftanlagen innerhalb der Vorrangflächen zu platzieren sei, die Rotorblätter jedoch über die jeweils ausgewiesene Vorrangfläche hinausragen dürfen“.
Lt. Prüfung der Verwaltung wäre eine derartige Regelung rechtlich sehr bedenklich. Die Aufnahme einer derartigen Regelung kann daher nicht empfohlen werden.
- das Ergebnis der Überprüfung von Anfragen aus der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 28.05.2015
a) betreffend der landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften (lahikula), Zone III
Das Gebiet der Verbandsgemeinde Wittlich-Land ist im Bereich angrenzend an das Moseltal von der lahikula, Zone III nicht betroffen, die Planung ist daher nicht anzupassen.
b) betreffend der evtl. Zulassung einheitlicher Abstandsvorgaben für Ortslagen und für Siedlungsflächen mit Wohnfunktion Lt. der Rechtsprechung ist aus Gründen der unterschiedlichen Schutzwürdigkeit dieser Gebiete eine differenzierte Betrachtung erforderlich und eine unterschiedliche Behandlung geboten. Dies ist in der Planung bereits berücksichtigt.
- Antrag der FWG-Fraktion vom 6.5.2015
a) zur Abstimmung mit der Flugsicherung
Herr Hauprich erläuterte, dass Ziel der Abstimmung gewesen sei, die verschiedenen zu beteiligenden Stellen zusammenzuführen, um das zweckmäßige Vorgehen zu besprechen, damit im anstehenden Beteiligungsverfahren qualifizierte und verwertbare Auskünfte zu erwarten seien. Es wurde zwar nicht erreicht, die zu beteiligenden Stellen zu einem gemeinsamen Gespräch zu bewegen, es konnte jedoch eine grundsätzliche Absprache zur Methodik erfolgen. Die Vorabsprache könne im Übrigen die formale Beteiligung nicht ersetzen.
b) zum Arten- und Biotopschutz
Es wurde erläutert, dass der Antrag der FWG Fraktion der seitens der Verwaltung geplanten Vorgehensweise entspreche, allerdings könnten zum derzeitigen Stand nur flächendeckende Untersuchungen beauftragt werden, da sonstige Restriktionen und Rahmendaten erst abgefragt würden. Der Vorschlag der Verwaltung sei daher, vertiefende Untersuchungen zum Artenschutz, wie bereits in der Sitzung im Februar 2015 dargelegt, erst im weiteren Verfahren nach zu erwartender „Reduzierung der Flächenkulisse“ und zwar nur für dann noch enthaltene und aus naturschutzrechtlicher Sicht kritische Standorte zu beauftragen und durchzuführen.

b) Anerkennung des Vorentwurfes zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land – Teilbereich Windenergie
Nach der umfassenden Information unter TOP 2 a) und eingehender Beratung beschließt der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss vom 28.04.2015 den aktuellen Planvorentwurf als Grundlage für die weiteren Beteiligungsverfahren gemäß §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Ortsgemeinden des Verbandsgemeindebezirkes zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land – Teilbereich Windenergie – mit Landschaftsplanfortschreibung anzuerkennen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

c) Festlegung des weiteren Verfahrens
Gemäß Vorschlag der Verwaltung beschließt der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.04.2015 folgende Verfahrensschritte entsprechend den Bestimmungen des BauGB:
- frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB einschließlich der Ortsgemeinden des Verbandsgemeindebezirkes durch schriftliche Information mit Fristsetzung zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb eines Monats
- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch 2 Einwohnerversammlungen, wobei eine Einwohnerversammlung im Bereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Manderscheid und eine im Bereich der Verbandsgemeinde Wittlich-Land (alt) stattfinden soll. Zusätzlich soll Gelegenheit zur schriftlichen Äußerung eingeräumt werden.
Auf Antrag der FWG-Fraktion fasste der Verbandsgemeinderat den Grundsatzbeschluss, eigene vertiefende Untersuchungen zum Arten- und Biotopschutz zu beauftragen, sobald die hierfür notwendigen Detailangaben aus den in Kürze einzuleitenden Beteiligungsverfahren vorliegen und sich eine Notwendigkeit aufgrund arten- und biotoprechtlicher Problematik ergibt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage, Gemarkung Salmrohra) Informationb) Aufstellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanfortschreibung gem. § 2 Abs. 1 BauGB
a) Information
Der Verbandsgemeinderat wurde in der Sitzung am 14.11.2013 über das Ergebnis der landesplanerischen Stellungnahme zu dem geplanten Vorhaben informiert.
Zusammenfassend ist in dem landesplanerischen Bescheid der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich festgehalten, dass gegen die geplante Ausweisung des beabsichtigten Sonderbaugebietes zur Nutzung regenerativer Energien – Freiflächenphotovoltaik – bei Beachtung der mitgeteilten Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung nur dann keine grundsätzlichen Bedenken bestehen, wenn die mitgeteilten Anregungen der Fachbehörden und Dienststellen beachtet bzw. berücksichtigt werden.
Der Verbandsgemeinderat wird weiterhin über das Schreiben der Fa. ABO Wind AG, Wiesbaden, vom 27.02.2015 informiert, wonach diese die Projektrechte zu der geplanten Photovoltaikanlage „Alter Bahnhof“ von der Energie Conzepthaus GmbH übernommen hat und beabsichtigt, das Vorhaben zu realisieren.
Die Vorgaben aus dem Ergebnis der vereinfachten raumordnerischen Prüfung vom 02.12.2013 sind der Fa. ABO Wind AG bekannt.
Desweiteren bestätigt die Fa. ABO Wind AG, dass sie alle zur Realisierung des Vorhabens notwendigen Kosten unmittelbar übernehmen wird. Dies sind insbesondere:
- die Kosten der Bauleitplanung, auch für evtl. hierzu notwendige oder geforderte Sonderplanungen, Gutachten und Untersuchungen.
- die Kosten der evtl. notwendigen öffentlichen Erschließungsmaßnahmen sowie der inneren Erschließung.
- die Aufwendungen für etwaige erforderliche Kompensationsmaßnahmen.
Die vereinfachte raumordnerische Prüfung ersetzt die in der weiteren Bauleitplanung zur Änderung des Flächennutzungsplanes erforderliche landesplanerische Stellungnahme zur Ausweisung von Sonderbauflächen für die geplante Photovoltaik-Freiflächenanlage.
Der Verbandsgemeinderat wird auch über das Schreiben von Herrn Rechtsanwalt Dr. Ulmen vom 29.04.2015 (Mandant Burghard Langanki, Salmtal) informiert.

b) Aufstellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanfortschreibung gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauen und Energie in der Sitzung am 29.04.2015 beschloss der Verbandsgemeinderat, das Verfahren zur 10. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 mit dem Ziel der Zulassung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (geplante Darstellung von Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Nutzung regenerativer Energien – Freiflächenphotovoltaik“) einzuleiten und den Änderungsbereich abzugrenzen.
Das vorgesehene Plangebiet mit einer Gesamtgröße von ca. 0,96 ha befindet sich nordöstlich der Ortslage vom Ortsteil Salmrohr und umfasst folgende Grundstücke:
Gemarkung Salmrohr,
Flur 15, Parzellen 11/10 und 11/13
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, Teilbereich Manderscheid, Gemarkung Wallscheid, Ausweisung weiterer gewerblicher Bauflächen zur Erweiterung des Gewerbegebietes „Wallscheid II“
a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB (= Offenlage) vorgebrachten Anregungen
b) Feststellungsbeschluss
Beschluss:
a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB (= Offenlage) vorgebrachten Anregungen
Die Fa. RBB Aluminium Profiltechnik AG hatte im Jahre 2011 bei der Ortsgemeinde Wallscheid eine Erweiterung des bestehenden Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Wallscheid II“ beantragt, um die Voraussetzungen für eine Vergrößerung der Firma zu schaffen.
Der Gemeinderat Wallscheid hatte sich in seiner Sitzung vom 13.10.2011 zustimmend mit der Angelegenheit befasst und die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes bei der damaligen Verbandsgemeinde Manderscheid beantragt.
Der alte Verbandsgemeinderat Manderscheid hat deshalb in seiner Sitzung am 15.12.2011 über das Vorhaben beraten und die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes in die Wege geleitet.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlage) hat in der Zeit vom 05.08.2013 – 05.09.2013 stattgefunden. Der damalige Bürgermeister der alten VG Manderscheid, Herr Wolfgang Schmitz, hatte die Bevölkerung durch entsprechende Veröffentlichung im Mitteilungsblatt „Das Blättchen“, Ausgabe 30/2013, über die Offenlage in Kenntnis gesetzt. Zusätzlich wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 30.07.2013 über die Offenlage informiert, die Planunterlagen waren beigefügt.
Alle eingegangenen Stellungnahmen bezogen sich jedoch ausnahmslos auf den im Parallelverfahren von der Ortsgemeinde Wallscheid aufgestellten Bebauungsplan „Gewerbegebiet Wallscheid II – 2. Änderung und Erweiterung“. Aus diesem Grund erübrigt sich ein Beschluss des VG-Rates.
b) Feststellungsbeschluss
Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Ausschusses für Bauen und Energie vom 29.04.2015, den folgenden Beschluss zu fassen:
Die Änderung des Flächennutzungsplanes, Gemarkung Wallscheid, für eine Ausweisung weiterer gewerblicher Bauflächen zur Erweiterung des „Gewerbegebietes II“ der Ortsgemeinde Wallscheid wird beschlossen und diese Darstellung des Flächennutzungsplanes sowie der Inhalt der Begründung einschließlich des Umweltberichtes festgestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, Teilbereich Manderscheid, Gemarkung Wallscheid, Ausweisung einer „Produktpräsentationsfläche Freiland-Photovoltaikanlage“a) Information über das Ergebnis der vereinfachten raumordnerischen Prüfung gemäß § 18 LPlGb) Aufstellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanfortschreibung gemäß § 2 Abs. 1 BauGBc) Anerkennung des Planvorentwurfes und Festlegung der Beteiligungsverfahren gemäß §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Beschluss:
a) Information über das Ergebnis der vereinfachten raumordnerischen Prüfung gemäß § 18 LPlG
Der Verbandsgemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 16.10.2014 mit diesem Punkt beschäftigt, hierauf wird Bezug genommen.
Die Kreisverwaltung hat das Ergebnis der vereinfachten raumordnerischen Prüfung mit Schreiben vom 13.04.2015 mitgeteilt.
Gegen die weiteren Planungen bestehen keine Bedenken, wenn die Anregungen der Fachbehörden und Dienststellen beachtet und berücksichtigt werden.
b) Aufstellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanfortschreibung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Ausschusses für Bauen und Energie vom 29.04.2015, auf der Grundlage der Information zu Punkt a) den Aufstellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanfortschreibung gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 31
Nein-Stimmen: 1
Enthaltungen: 1
c) Anerkennung des Planvorentwurfes und Festlegung der Beteiligungsverfahren gemäß §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Das Ergebnis der vereinfachten raumordnerischen Prüfung wurde an das beauftragte Büro KBH Architektur aus Trier weitergeleitet mit der Bitte, die für den Flächennutzungsplan relevanten Ergebnisse in den Planvorentwurf einzuarbeiten.
Dies ist geschehen, deshalb beschließt der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Ausschusses für Bauen und Energie vom 29.04.2015, den Planvorentwurf anzuerkennen und die Beteiligungsverfahren gem. §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Des Weiteren beschloss der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Ausschusses für Bauen und Energie vom 29.04.2015, die Verfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit der Aufstellung des entsprechenden Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Wallscheid durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei einer Enthaltung

6. Information über die Genehmigung der Haushaltssatzung 2015
Information
Der Vorsitzende informierte über die uneingeschränkte Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2015 durch die Kommunalaufsicht.
Die Verfügung enthält lediglich die Aufforderung, für das Jahr 2016 eine Überarbeitung des Stellenplanes dahingehend vorzunehmen, dass der Stellenbedarf insgesamt neu festgestellt wird und in Zukunft nicht mehr zu besetzende Stellen mit einem kw-Vermerk und umzuwandelnde Stellen mit ein ku-Vermerk zu versehen sind.

7. Leasing von Dienstfahrzeugen
Beschluss:
Soweit es sich als wirtschaftlicher erweist, beschloss der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, Dienstfahrzeuge in Zukunft grundsätzlich zu leasen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

8. Einrichtung einer zentralen Feuerwehrwerkstatt
Sachdarstellung:
Bürgermeister Junk informierte die Ausschussmitglieder über den am 02.04.2015 stattgefundenen Termin bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier, sowie die Sitzung des Brandausschusses vom 28.04.2015 und die Wehrführerdienstbesprechung vom 27.04.2015.
Auf Grund des geänderten Raumplanungskonzeptes beim Bau des Feuerwehrgerätehauses in Laufeld und die sich dadurch ergebenden Änderungen bei den Zuwendungsfähigen Kosten, machten einen Termin bei der ADD notwendig. Der ADD wurde das geänderte Raumkonzept vorgestellt. Wesentliche Änderungen zum bisherigen Konzept bestehen darin, dass vorgesehene Räume wie bspw.. Kleiderkammer, zentrale Werkstatt, Lagerflächen, Einsatzzentrale wegfallen bzw. wesentlich verkleinert werden.
Die seinerzeit angegangenen Planungen beruhen auf dem Konzept einer zentralen Werkstatt für den Bereich der ehemaligen VG Manderscheid.
Der Vorsitzende teilte mit, dass die geänderte Raumplanung beim Feuerwehrgerätehaus Laufeld nicht grundsätzlich der Verzicht dieser Räume bedeute.
Nach Auffassung der Wehrleitung und Verwaltung wird eine neue zentrale Feuerwehrwerkstatt, in der Verbandsgemeinde angestrebt. Durch die Errichtung einer zentralen Werkstatt sind langfristig Kosteneinsparungen durch Reduzierung von verwendeten Gerätschaften und Einsparmaßnahmen von Prüfungen an Herstellergeräten etc. möglich. Auch würden lange Wegstrecken des hauptamtlichen Gerätewartes reduziert werden.
Auf Wunsch der vorberatenden Ausschüsse wurde im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Wittlich ein Gespräch gesucht mit der Frage, ob man sich eine gemeinsame Werkstatt vorstellen könnte. In diesem Gespräch war festzustellen, dass die Stadt grundsätzlich Interesse an einer gemeinsam betriebenen Werkstatt hat. Hierzu sind noch weitere Gespräche notwendig.
Seitens der Wehrführer konnte anlässlich der Wehrführerdienstbesprechung am 27.04.2015 festgestellt werden, dass die Einrichtung einer zentralen Werkstatt grundsätzlich positiv bewertet wurde. Man gab jedoch zu bedenken, dass die ehrenamtlichen Gerätewarte, auf Grund der räumlichen Entfernung, nicht mehr in der Art und Weise tätig sein können, wie das bisher der Fall war. Dementsprechend wird mittel- bis langfristig auch die Einstellung eines weiteren hauptamtlichen Gerätewartes zu diskutieren sein.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschloss unter Einbeziehung der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die grundsätzliche Einrichtung einer zentralen Feuerwehrwerkstatt.
In diesem Zusammenhang wurde die Verwaltung beauftragt, die dazu erforderlichen Standortprüfungen und Konzeptionsvorschläge für den Betrieb der Werkstatt auch aus einsatztechnischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten gemeinsam mit der Wehrleitung unter Einbeziehung der örtlichen Wehrführer zu erarbeiten.
Darüber hinaus soll geprüft werden, in wie weit andere Kommunen im Landkreis Interesse an einer gemeinsamen, kreisweiten Werkstatt haben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

9. Mitteilungen
- Der Beigeordnete Bonny informierte über eine Veranstaltung der Staatssekretärin Raab zum DSL-Ausbau.In diesem Zusammenhang informierte der Bürgermeister über den Stand in der Verbandsgemeinde und die laufenden Förderanträge.
- Der Vorsitzende informierte über Bewilligungsbescheide des Innenministeriums für von Maßnahmen aus dem I-Stock und der Dorferneuerung. Insgesamt wäre eine Fördersumme von rd. 750.000 € ausgesprochen worden.
Dafür sprach er dem Ministerium insbesondere für die bedachten Ortsgemeinden seinen Dank aus.

10. Verschiedenes
Flugplatz Spangdahlem
Der Vorsitzende teilte mit, dass er am 29.05.2015 ein Gespräch mit den Verantwortlichen für den Flugplatz Spangdahlem habe.
Bei diesem Gespräch sollte nach Auffassung des Ratsmitgliedes Zirbes dringend die Problematik des verstärkten fast unerträglichen Fluglärms angesprochen werden.
Dies sagte der Vorsitzende auch zu. Es sei jedoch nicht so, dass die vermehrten Flugbewegungen nicht angekündigt worden wären.
Ziel sei es, in dem Gespräch in einem freundschaftlichen Miteinander auch kritische Themen, wie z. B. die aktuelle Fluglärmproblematik, die aktuelle Situation im Bereich PFT sowie weitere aktuelle Themen sachlich zu besprechen.
 

 
 

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