SPD Hetzerath

Info Gemeinderatsitzung vom 24.02.2016

Veröffentlicht am 14.03.2016 in Kommunales

Ortsbürgermeister Monzel berichtete:
- Am 09.04.2016 findet der Dreck-weg-Tag statt.
- Daniel Knopp hat den Gemeinderat und die Ausschüsse am 15.02.2016 über neue Wohnkonzepte, die ein individuelles Wohnen mit selbst gewählten Betreuungs- und Pflegeleistungen verbinden, informiert.
- Nach Mitteilung von Bürgermeister Junk ist angestrebt, so bald als möglich die Grundschule um einen Klassenraum zu erweitern

 

Vorstellung des interkommunalen Einzelhandelskonzeptes Föhren-Hetzerath
Die Ortsgemeinden Föhren und Hetzerath haben die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA), Köln, beauftragt, ein interkommunales Einzelhandelskonzept zu erstellen. Anlass war die vorgesehene Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes in der Ortsgemeinde Föhren und der der Ortsgemeinde Hetzerath vorliegende Antrag von NORMA auf Betriebsvergrößerung zur Großflächigkeit (1.200 qm). Die Fachbehörden haben ein solches Gutachten als Entscheidungsgrundlage gefordert.
Frau Kollmar von der GMA erläuterte die einzelnen Untersuchungsschritte und das Ergebnis.
Aus gutachterlicher Sicht wird die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters in Föhren und die Erweiterung des Lebensmitteldiscounters in Hetzerath zur Verbesserung der Versorgungssituation in den nahversorgungsrelevanten Sortimenten (Nahrungs- und Genussmittel, Drogeriewaren) empfohlen. Die Kombination der beiden wesentlichen Betriebstypen der Nahversorgung, eines Vollsortimenters in Föhren uns eines Lebensmitteldiscounters in Hetzerath, ergänzt durch die vorhandenen Anbieter des Lebensmittelhandwerks, stellt ein qualitativ wie quantitativ gutes Angebot für diesen ländlichen Teilraum dar. Durch die Vorgaben kann das künftige Grundzentrum Föhren/Hetzerath seine Versorgungsfunktion für den zugeordneten Nahbereich übernehmen und langfristig sichern.
Der Gemeinderat stimmt dem Konzept grundsätzlich zu. Es wird als Grundlage für die notwendigen raumordnerischen und bauleitplanerischen Verfahren als Voraussetzung für die Ansiedlung großflächigen Einzelhandels bestätigt. Die Verfahrensschritte werden vom Grundsatz erläutert. (Raumordnerische Vorprüfung - Flächennutzungsplanänderung der Verbandsgemeinde - Bebauungsplanung der Ortsgemeinde - Baugenehmigung des Bauherrn)