Gemeinderatsitzung vom 29.09.2015

Veröffentlicht am 16.10.2015 in Kommunales

Informationen aus der Sitzung des Gemeinderats Hetzerath vom 29.09.2015

Der Vorsitzende gibt folgende Mitteilungen bekannt:
- Das Martinsfeuer wird in diesem Jahr auf der Freifläche zwischen dem Tennisplatz und dem Bauhof aufgebaut. Am Martinsfeuer finden dann die Verlosung und der Getränkeverkauf statt.
- Landrat Gregor Eibes hat für den Ausbau des Jugendraumes im Bürgerhaus eine Kreisbeihilfe von 5.090,28 € gewährt.
- Für die Vorbereitung der 950-Jahr-Feier in 2018 wurden bei der Zusammenkunft der Vereinsvertreter und des Ausschusses für Jugend, Familie, Senioren und Kultur am 15.09.2015 Arbeitsgruppen gebildet und die Termine für die Festveranstaltungen festgelegt.
- Auf Einladung von Ortsbürgermeister Knops, Rivenich, hat ein Gespräch der Ortsbürgermeister der Gemeinden Salmtal, Esch und Hetzerath wegen der Lärmentwicklung der Autobahn stattgefunden. Der zuständige LBM soll gebeten werden, die Lärmwerte zu überprüfen.
- Die Firma Westnetz hat angekündigt, von der Trafostation beim Friedhof bis zur Kita ein Niederspannungserdkabel zu verlegen. Die bestehende Freileitung wird abgebaut und die Häuser werden über Erdkabel versorgt.
Bebauungsplanung zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Gemarkung Hetzerath an der Autobahn A 1
Teilbereich 1: ehemalige Kiesgruben (an der A 1)
Teilbereich 2: entlang der Autobahn A (110 m Korridor)
a) Information
b) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB
a) Information
Der Gemeinderat wird zu der vom Bürgerservice geplanten Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Gemarkung Hetzerath auf der Grundlage des Antrages mit Beschreibung, Kartendarstellung und Luftbild informiert. Zur Beteiligung an den anstehenden Ausschreibungsverfahren ist ein Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplangebiet erforderlich. Über die Fortführung des Verfahrens entscheidet der Gemeinderat, wenn im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ein Zuschlag für diesen Bereich erfolgt. Der Aufstellungsbeschluss erzeugt keine Verpflichtung der Ortsgemeinde auf tatsächliche Weiterführung des Verfahrens und keine Ansprüche des Antragstellers Bürgerservice.
b) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Hetzerath beschließt, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für das Plangebiet einen Bebauungsplan nach den Bestimmungen der §§ 2, 8, 9 und 10 BauGB aufzustellen, der mindestens die in § 30 Abs. 1 BauGB geforderten Voraussetzungen enthält.
Das vorgesehene Plangebiet (Teilbereich 1 und 2) mit einer Gesamtgröße von ca. 12 ha befindet sich südöstlich der Ortslage Hetzerath an der A 1.
Die Abgrenzung des Plangebietes ist in dem der Niederschrift beigefügten Lageplan dargestellt.
Als Art der baulichen Nutzung soll ein Sonstiges Sondergebiet zur Nutzung regenerativer Energien - Freiflächen-Photovoltaik gemäß § 11 Abs. 1 und 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden.
Geplant sind Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie durch Photovoltaik und deren Einspeisung in das elektrische Verteilnetz.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan Wittlich-Land 2006 stellt für den betroffenen Bereich Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 a BauGB und Flächen für Abgrabungen und Gewinnung von Bodenschätzen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 4 BauGB dar.
Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land kann gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Parallelverfahren erfolgen.
Kath. Kindertagesstätte Hetzerath
a) Festsetzung Sachkostenbudgetanteil 2015 und 2016
b) Sachkostenvertrag 2015 bis 2016 mit der KiTa gGmbH
a) Festsetzung Sachkostenbudgetanteil 2015 und 2016
Der Ortsbürgermeister informiert über das von der KiTa gGmbH Trier vorgelegte Sachkostenbudget für die Jahre 2015 und 2016 für die Kath. Kindertagesstätte Hetzerath von jeweils 39.200 € sowie der beantragten Sachkostenbeteiligung durch die Ortsgemeinde von jährlich 29.800 €.
Weiter informiert der Ortsbürgermeister über das mit der Kita gGmbH geführte Gespräch zur Erläuterung des angesetzten Sachkostenbudgets.
Das Gesamtbudget für die Jahre 2015 und 2016 wurde aufgrund der nachgewiesenen Ist-Kosten in den Jahren 2012 bis 2014 von 30.400 € auf 39.200 € angepasst.
Der Gemeinderat erkennt für die Jahre 2015 und 2016 ein Sachkostenbudget von jeweils 39.200 € an.
Gemäß dem bisherigen Vertrag über die Sachkostenbeteiligung sind vom Kindertagesstättenträger je Gruppe 1.200 € aufzubringen.
Der Trägeranteil beläuft sich bei 6 Gruppen auf jährlich 7.200 €.
Vereinbarungsgemäß wird jährlich vom Betriebsträger aus den Zinserlösen des Erbnachlasses Barzen ein Betrag von 2.200 € für die Sachkostenfinanzierung eingesetzt.
Der Gemeinderat beschließt die Zahlung eines Sachkostenbudgetanteils für die Jahre 2015 und 2016 in Höhe von jeweils 29.800 €.
b) Sachkostenvertrag 2015 bis 2016 mit der KiTa gGmbH
Dem vorgelegten Vertrag über die Sachkostenbeteiligung wird analog des Vertrags aus dem Vorjahr für den Zeitraum 01.01.2015 befristet bis 31.12.2016 zugestimmt.
Dabei wird gemäß der Anerkennung durch den Gemeinderat das Gesamtbudget für 2015 und 2016 auf jährlich 39.200 € sowie die Beteiligung der Ortsgemeinde auf jährlich 29.800 € festgesetzt.
Überschreitungen des anerkannten Sachkostenbudgets sind ausschließlich durch den Betriebsträger der Kindertagesstätte zu finanzieren und werden nachträglich nicht mehr von der Ortsgemeinde übernommen
Sanierung Friedhofswege
Im Jahr 2006 wurde im 1. Bauabschnitt ein Teil der Friedhofswege erneuert. Die Sanierung weiterer Wege ist in den nächsten Jahren notwendig. Für die Realisierung sind die Grundlagen zu schaffen.
Sodann stellt Ortsbürgermeister Monzel das geplante Vorhaben vor. Die Hauptzuwegung zu den Gräbern soll erneuert und die Fläche um die Leichenhalle soll neu gestaltet werden. Hier ist u.a. eine Sitzmauer geplant. Der Fußwegweg am südlichen Rand des oberen Friedhofsteils ist marode. Er wird nicht mehr benötigt, da die Grabreihen insgesamt gut erschlossen bzw. leicht zugänglich sind. Aus diesem Grund soll dieser Weg möglichst noch bis Allerheiligen entfernt und durch die Anpflanzung von Hecken ersetzt werden.
Der Vorsitzende teilt mit, dass mit dem Vorhaben erst begonnen werden soll, wenn eine Finanzierung gesichert ist und ein Zuschussantrag (Investitionsstock) gestellt worden ist.
Entsprechend der Empfehlung des Bau-, Umwelt- und Agrarausschusses beschließt der Gemeinderat:
a) Den Fußweg am südlichen Rand des oberen Friedhofsteils ersatzlos wegfallen zu lassen. Die Grabstellen sind auch ohne den Weg gut zu erreichen.
b) Auf der Grundlage der Gestaltungsplanung des Ing.-Büros John vom August 2005 mittelfristig im 2. Bauabschnitt weitere Friedhofswege zu erneuern. Betroffen sind hauptsächlich die Hauptzuwegung und die Flächen um die Leichenhalle.
c) Das Ing.-Büro John und Partner wird mit der Erstellung von Antragsunterlagen für die Beantragung von Mitteln aus dem Investitionsstock beauftragt.
Ausweisung von Urnenrasengräbern
Auf dem unteren Friedhofsteil soll in 2 Jahren die bisherige Reihengrabfläche unter dem Kastanienbaum für Urnenrasengräber hergerichtet werden.
Der Gemeinderat steht der Schaffung von Urnenrasengräbern offen gegenüber. Das Thema soll Gegenstand einer Einwohnerversammlung sein.
 

 
 

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