Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land für das Haushaltsjahr 2014

Veröffentlicht am 22.04.2014 in Kommunales

Der Verbandsgemeinderat hat am 18. Dezember 2013 aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08.10.2013 (GVBl. S. 349), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden


1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 8.185.840,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 8.126.660,00 €
der Jahresüberschuss auf 59.180,00 €


2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 7.933.040,00 €
die ordentlichen Auszahlungen auf 7.598.610,00 €
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf 334.430,00 €
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 €
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 €
der Saldo der außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf 0,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 179.500,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 678.800,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf -499.300,00 €
die Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf 252.870,00 €
die Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf 88.000,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 164.870,00 €
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 8.365.410,00 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 8.365.410,00 €
die Veränderung des Finanzmittelbestands
im Haushaltsjahr auf 0,00 €


§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für verzinste Kredite festgesetzt auf 252.870,00 €.


§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.


§ 4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird auf 5.000.000,00 € festgesetzt.


§ 5
Kredite und Verpflichtungsermächtigung für Sondervermögen
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt
auf:
1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:
Eigenbetrieb Wasserversorgung 1.000.000,00 €
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 3.000.250,00 €
zusammen: 4.000.250,00 €
2. Kredite zur Liquiditätssicherung:
Eigenbetrieb Wasserversorgung 1.000.000,00 €
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2.000.000,00 €
zusammen: 3.000.000,00 €
3. Verpflichtungsermächtigungen:
Eigenbetrieb Wasserversorgung 0.00 €
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 0,00 €
zusammen: 0,00 €
darunter, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen:
Eigenbetrieb Wasserversorgung 0,00 €
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 0,00 €
zusammen: 0,00 €


§ 6
Umlage
Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30.11.1999 (GVBl. S. 415), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2010 (GVBl. S. 566), erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird auf 29 v.H. festgesetzt.


§ 7
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2012 betrug 19.959.480,00 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2013 beträgt 20.019.480,00 € und zum 31.12.2014 20.450.260,00 €.


§ 8
Leistungszahlungen
Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung des § 42 a des Bundesbesoldungsgesetzes vom 14. April 1999 (GVBl. S. 104, BS 2032-3) an Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt:
Für Leistungsprämien und Leistungszulagen 2.000,00 €


§ 9
Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 410,00 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Wittlich, 09.04.2014
Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land
(S) gez.: Christoph Holkenbrink, Bürgermeister
Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat mit Verfügung vom 2. April 2014 , Az.: 10.901.11, keine rechtlichen Bedenken gegen die vom Verbandsgemeinderat beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 geltend gemacht und die vorgesehenen Kreditermächtigungen genehmigt.
Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 der Gemeindeordnung i.V.m. § 1 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land in der Zeit vom
22.04.2014 bis einschließlich 29.07.2013
von montags bis donnerstags von 8.15 Uhr - 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr sowie freitags von 8.15 Uhr - 13.00 Uhr zu jedermanns Einsicht im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land in 54516 Wittlich, Kurfürstenstraße 1, Zimmer Nr. 216, während der Geschäftsstunden öffentlich aus.
Bei Bedarf können außerhalb dieser Zeiten auch andere Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden.
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO) unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
 

 
 

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