Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land für das Haushaltsjahr 2013

Veröffentlicht am 09.07.2013 in Kommunales

Der Verbandsgemeinderat hat am 6. Februar 2013 aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 20.10.2010 (GVBl. S. 319), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 8.087.180,00 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 8.027.180,00 EUR
der Jahresüberschuss auf 60.000,00 EUR
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 7.776.880,00 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf 7.388.060,00 EUR
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf 388.820,00 EUR
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 EUR
der Saldo der außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf 0,00 EUR
die Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit auf 419.000,00 EUR
die Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf 1.769.000,00 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf -1.350.000,00 EUR
die Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf 697.580,00 EUR
die Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf 122.400,00 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 575.180,00 EUR
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 8.893.460,00 EUR
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 9.279.460,00 EUR
die Veränderung des Finanzmittelbestands
im Haushaltsjahr auf -386.000,00 EUR

§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für verzinste Kredite festgesetzt auf 697.580,00 EUR.

§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird auf 5.000.000,00 EUR festgesetzt.

§ 5
Kredite und Verpflichtungsermächtigung für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf:
1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:
Eigenbetrieb Wasserversorgung 425.000,00 EUR
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 1.000.000,00 EUR
zusammen: 1.425.000,00 EUR
2. Kredite zur Liquiditätssicherung:
Eigenbetrieb Wasserversorgung 1.000.000,00 EUR
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2.000.000,00 EUR
zusammen: 3.000.000,00 EUR
3. Verpflichtungsermächtigungen:
Eigenbetrieb Wasserversorgung 0.00 EUR
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 0,00 EUR
zusammen: 0,00 EUR
darunter, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen:
Eigenbetrieb Wasserversorgung 0,00 EUR
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 0,00 EUR
zusammen: 0,00 EUR

§ 6
Umlage

Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30.11.1999 (GVBl. S. 415), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2010 (GVBl. S. 566), erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird auf 31 v.H. festgesetzt.

§ 7
Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2011 betrug 19.959.480,00 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2012 beträgt 20.108.890,00 EUR und zum 31.12.2013 20.168.890,00 EUR.

§ 8
Leistungszahlungen

Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung des § 42 a des Bundesbesoldungsgesetzes vom 14. April 1999 (GVBl. S. 104, BS 2032-3) an Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt:
Für Leistungsprämien und Leistungszulagen 2.000,00 EUR

§ 9
Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 410,00 EUR sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Wittlich, 02. Juli 2013
Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land
(S) gez.: Christoph Holkenbrink, Bürgermeister

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat mit Verfügung vom 28. Juni 2013 , Az.: 10.901.11, keine rechtlichen Bedenken gegen die vom Verbandsgemeinderat beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 geltend gemacht.
Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 der Gemeindeordnung i.V.m. § 1 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land in der Zeit vom
08.07.2013 bis einschließlich 16.07.2013
von montags bis donnerstags von 8.15 Uhr - 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr sowie freitags von 8.15 Uhr - 13.00 Uhr zu jedermanns Einsicht im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land in 54516 Wittlich, Kurfürstenstraße 1, Zimmer Nr. 216, während der Geschäftsstunden öffentlich aus.
Bei Bedarf können außerhalb dieser Zeiten auch andere Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden.
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

 
 

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