Eurobonds, Schuldentilgungsfonds, Fiskalpakt, ESM … viele Menschen schalten ab, wenn sie das Thema erreicht. SPD.de erläutert die Position der SPD dazu – ein Weg durch das Dickicht von schwerverständlichem Eurosprech.
Ausgangspunkt
Derzeit erleben wir einen Teufelskreislauf einer sich gegenseitig bedingenden und verstärkenden Banken- beziehungsweise Spekulations- und Schuldenkrise. Zweifel an der Zahlungsfähigkeit von europäischen Staaten haben deren Finanzierungskosten teils stark in die Höhe getrieben. So sah sich beispielsweise Italien Refinanzierungskosten von bis zu 6 Prozent gegenüber. Das Wirtschaftswachstum im letzten Jahr betrug jedoch nur 0,4 Prozent, für dieses Jahr wird ein negatives Wachstum, also ein Schrumpfen der Wirtschaftskraft, von 1,9 Prozent erwartet. In Griechenland und Spanien ist die Situation noch dramatischer. Dass Staaten ihre Haushalte so nicht konsolidieren und wirtschaftlich wachsen können, ist offensichtlich. Dies verstärkt die Krise.
Unsere Vorschläge
Um die Staaten der Eurozone wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zu bringen, fordert die SPD kurzfristig im Wesentlichen drei Maßnahmen:
- Der Fiskalpakt muss um einen Beschäftigungs- und Wachstumspakt ergänzt werden, ferner müssen die Lasten der Krise endlich gerecht verteilt werden. Wir benötigen die Finanztransaktionssteuer und eine wirkungsvolle Finanzmarktregulierung.
Bevor der so ergänzte Fiskalpakt jedoch in Kraft treten kann, sind noch einige offene Fragen zu klären. So darf der Pakt nicht dazu führen, dass Länder und Kommunen ihre Verschuldung noch schneller zurückfahren müssen, als ohnehin mit der Schuldenbremse geplant. Der Fiskalvertrag beschränkt nämlich – nach Auffassung zahlreicher juristischer Gutachter - die Haushaltsautonomie der Länder und mittelbar auch die der Kommunen. Denn der Fiskalvertrag geht von einem strukturellen Saldo des Gesamtstaates aus, was wegen der Verschränkung der kommunalen Finanzen und der Landesfinanzen auch Auswirkungen auf die Kommunen hat.
Ferner sind weitere juristische Fragen zu klären, die sich aus der Wirkungsweise des Vertrags ergeben, insbesondere auch eine angemessene demokratische Mitwirkung des Bundestages.
Teil des Wachstumspakts sollen auch Projektanleihen sein. Das sind Anleihen, mit denen Geld für Infrastrukturprojekte bei Privaten eingesammelt werden. In der Praxis würde die Europäische Investitionsbank (EIB) einen Teil des Risikos der Investoren durch Kredite und Garantien übernehmen. Dadurch erhalten die Projektanleihen ein besseres Kreditrating. Die EU-Kommission erwartet Note A oder besser. Dadurch sinken die Zinsen und die Anleihen werden interessant für institutionelle Investoren, die nur in Anleihen mit guten Kreditratings investieren dürfen.
- Wir schlagen die Einrichtung eines Schuldentilgungsfonds in Anlehnung an die Vorschläge des Sachverständigenrats der Bundesregierung vor. Die Schuldenlast vieler Euro-Staaten ist dramatisch zu hoch, und muss kontrolliert zurückgeführt werden. Dazu dient der Fonds – er lässt die Mitgliedstaaten dabei nicht aus der Verantwortung. Danach wird der Teil nationaler Schulden, der 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts überschreitet, gegen Garantien (Gold oder andere Werte) in einen Tilgungsfonds ausgelagert. Für diesen Teil wird gemeinschaftlich über europäische Anleihen gehaftet, um die Refinanzierungskosten zu senken. Gleichzeitig ist mit den Schuldnerstaaten ein verbindlicher Schuldenabbauplan zu vereinbaren. In der Abbauphase läuft die Refinanzierung (für die Tilgung ausstehender Anleihen sowie für die Neuverschuldung) des entsprechenden Landes über den Tilgungsfonds, bis der Finanzierungsrahmen (in Höhe des Teils der ausgelagerten Staatsschulden) ausgeschöpft ist. Die Schulden werden somit nicht schlagartig ausgelagert, sondern sukzessive (sogenanntes Roll-in). Nach dieser Übergangsperiode läuft die Finanzierung wieder über den Markt. Ohne die Schuldnerstaaten aus der Verantwortung zu entlassen, stellt der Schuldentilgungsfonds somit ein Instrument dar, die oftmals erdrückend hohe Verschuldung zu reduzieren.
- Weiterhin schlagen wir das Vorziehen des permanenten Rettungsschirms (ESM) auf 2012 und dessen Weiterentwicklung zu einem Europäischen Währungsfonds vor. Allerdings müssen die parlamentarischen Mitwirkungsrechte gesichert sein. Um eine ausreichende Schlagkraft zu gewährleisten, muss dieser – wie jede Geschäftsbank - in die Lage versetzt werden, sich bei der Europäischen Zentralbank (EZB) Liquidität zu besorgen. Diese Liquidität müsste mit Zinsen zurückgezahlt werden, und würde damit nicht zu einer langfristigen Ausweitung der Geldmenge beitragen. Dieser „Europäische Währungsfonds“ kann damit Staaten unter strengen Auflagen finanziell stützen.