Mindestlöhne für weitere Branchen

Veröffentlicht am 23.10.2009 in Bundespolitik

Arbeitsminister Olaf Scholz hat bundesweite Mindestlöhne für zwei weitere Branchen auf den Weg gebracht, die am kommenden Montag in Kraft treten. Damit sind dann über 40.000 Beschäftigte zusätzlich vor Lohndumping geschützt.

Am Freitag sollen die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen der Tarifpartner im Bereich industrielle Großwäschereien und Bergbau-Spezialdienste im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Damit setzt der Arbeitsminister die Empfehlungen des Tarifausschusses von Gewerkschaften und Arbeitgebern um, der sich Ende August auf die Mindestlöhne in den beiden Branchen geeinigt hatte.

Künftig haben somit die Angestellten in Großwäschereien Anspruch auf einen Stundenlohn von mindestens 7,51 Euro in West- und 6,36 Euro in Ostdeutschland. Bei den Bergbau-Spezialdiensten liegen dann die Mindestlöhne für einfache Tätigkeiten bei 11,17 Euro, für Facharbeiter bei 12,41 Euro.

Bislang profitieren durch die von der SPD durchgesetzten Branchen-Mindestlöhne rund 1,8 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Baugewerbe, im Gebäudereinigerhandwerk und bei den Briefdienstleistungen. Dabei wird die Höhe der jeweiligen Mindestlöhne von den Tarifpartnern ausgehandelt und auf ihren Antrag hin von der Bundesregierung für allgemeinverbindlich in der gesamten Branche erklärt.

Über die im Grundsatz bereits beschlossenen Mindestlöhne für die Beschäftigten der Abfallwirtschaft, beim Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie in der Weiterbildungs-Branche muss die neue Bundesregierung entscheiden. Befürchtet wird, dass insbesondere die FDP Dumping-Löhne nicht verhindern will und die anstehenden Regelungen blockieren wird.