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Ortsbürgermeister Monzel berichtete:
Mit den Bauarbeiten für die Breitbandverbesserung im Ort wurde begonnen. Leitungen werden in der Bahnhofstraße, An der Ziegelei, Kichgäßchen, Hauptstraße, In der Held und Erlenbacher Straße verlegt.
Die Planung für die Erweiterung der Kita wird derzeit mit den Fachbehörden abgestimmt. Anschließend wird sie in den Ausschüssen und im Gemeinderat beraten.
Für die neuen Aufnahmeregeln am Schulzentrum Schweich wirbt die ADD mit Schreiben vom 06.02.2017 und Landrat Günther Schartz mit Schreiben vom 01.03.2017 um Verständnis. Beide Schreiben werden der Sitzungsniederschrift beigefügt.
Nach Mitteilung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg vom 18.03.2017 hat die Rhein-Mosel-Busgesellschaft geprüft, ob durch die Einrichtung eines zusätzlichen Bushalts im Bereich des Industrieparks für die Schülerinnen und Schüler eine bessere Busanbindung nach Schweich geschaffen werden könnte. Es käme zu Fahrzeitverlängerungen im Minutenbereich. Allerdings wäre die planmäßige Ankunft des Busses in Schweich um 7.57 Uhr nicht mehr gewährleistet und deshalb ist dies für die Kreisverwaltung nicht hinnehmbar. Hierüber ist aus Sicht der Gemeinde noch nicht das letzte Wort gesprochen.
Am Samstag, 01.04.2017 findet der Dreck-weg-Tag statt. Die Ortsgemeinde hofft auf viele Helfer.
Der Fußweg von der Hauptstraße zur Kirche wurde im Rahmen der Gestaltung der Außenanlagen der Generationswohnanlage erneuert. Die Gemeinde hat sich mit einem Betrag von 2.950 € an den Kosten beteiligt.
Die Zufahrt zum NORMA kostete 68.596,06 € zuzüglich Baunebenkosten. Die Auftragssumme lag bei 55.495,65 €. Mehrkosten sind durch zusätzliche Arbeiten für die Befestigung der Böschung im Bereich der Containerstellplätze entstanden.
Die Firma SecAnim (TBA) hat die Ortsbürgermeister der umliegenden Gemeinden am 27.03.2017 über die aktuellen Entwicklungen rund um den Betrieb in Rivenich informiert. Thema war auch die Geruchsbelästigung, die im Wesentlichen durch den Austausch des Biofiltermaterials zurückzuführen war. Die Firma lädt die Gemeinderäte zu einer Betriebsbesichtigung ein.
Die 950 Jahrfeier 2018 nimmt konkrete Formen an. Die Gewerbetreibenden und die Vereine haben die Gelegenheit, sich in einer Jubiläums-Festschrift zu präsentieren. Es wurde eine Kooperationsvereinbarung zur Erstellung einer Jubiläumsbroschüre geschlossen.
Ostermontag, 17.04.2017, erfolgt im Bürgerhaus die Präsentation des Buchs „Abagyenda Bareeba - Weisheit findet, wer sich auf den Weg macht“ über das Leben und Wirken von Pater Rudi Lehnertz als Afrikamissionar
Erstmalige Herstellung "An der Straßmühle" im Neubaugebiet "Mühlenborn"
- Erhebung einer Beitragsvorausleistung
Der Gemeinderat beschließt zu den Kosten für die erstmalige Herstellung der Straße „An der Straßmühle“ mit seinen Nebenstraßen im Neubaugebiet „Mühlenborn“ (s. Beschluss über Erschließungseinheit) eine Vorausleistung für den Endausbau in Höhe von 10,50 €/qm beitragspflichtiger Grundstücksfläche (voraussichtlicher. Erschließungsbeitrag ca. 23,70 € abzüglich bereits geforderte Vorausleistung 13,20 €) zu erheben.
Die Vorausleistungserhebung erfolgt auf Grundlage des § 133 Abs. 3 Satz 1, 2. Alternative BauGB (sog. Herstellungsalternative) i. V. m. § 11 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Ortsgemeinde Hetzerath.
In den zu verteilenden Aufwand sind die für die erstmalige Herstellung (Vorstufenausbau/Endausbau) voraussichtlich entstehenden Kosten einzubeziehen. Davon übernimmt die Ortsgemeinde 10 %. Der Rest ist auf die durch die Straßenparzellen erschlossenen Grundstücke zu verteilen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorausleistungsbescheide ab Beginn der Baumaßnahme zu versenden und die zu zahlenden Beiträge fällig zu stellen.
Die Fälligkeit wird abweichend von § 135 Abs. 1 BauGB jeweils hälftig zum 15.05.2017 und 15.08.2017 festgesetzt.
Erstmalige Herstellung "An der Straßmühle" im Neubaugebiet "Mühlenborn"
- Bildung einer Erschließungseinheit gem. § 130 Abs. 2 BauGB
Gemäß § 130 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Gemeinderat, den Erschließungsaufwand für die Straße „An der Straßmühle“ im Neubaugebiet „Mühlenborn“ insgesamt zu ermitteln. Die Straßen bilden eine einheitliche Erschließungseinheit, weil sie
- in einem deutlich abgegrenzten Gebiet
- als einheitlich geplante und ausgeführte Straßen erstmalig hergestellt werden und
- in einem über das normale Maß hinausgehenden Funktionszusammenhang stehen.
In die Erschließungseinheit werden einbezogen:
a) als sog. ‚Hauptstraße‘ die Straße „An der Straßmühle“ Flur 8, Parz. 154 und 105/44
b) als sog. ‚Nebenstraßen‘ die Straße „An der Straßmühle“ Flur 8, Parz. 118, 149, 102/12 und 105/43 sowie eine noch zu vermessende Teilfläche (Wendehammer) im Bereich der alten Gärtnerei.
Die ‚Nebenstraßen‘ (Flur 8, Parz. 118, 149, 102/12 und 105/43 inkl. noch zu vermessender Teilfläche) sind von der ‚Hauptstraße‘ (Flur 8, Parz. 154 und 105/44) funktionell abhängig, d.h. dass die Anlieger der ‚Nebenstraßen‘ ausschließlich über die ‚Hauptstraße‘ die Möglichkeit haben, auf das übrige Straßennetz zu kommen.
Kath. Kindertagesstätte Hetzerath
- Abschluss eines Nutzungsvertrags mit der Kita gGmbH Trier
Ortsbürgermeister Werner Monzel informiert über den ausgearbeiteten, mit der Verwaltung abgestimmten Nutzungsvertrag mit der Kita gGmbH Trier und trägt diesen dem Gemeinderat im Detail vor. Der Nutzungsvertrag soll erst nach Beurkundung des Kaufvertrages (18.04.2017) abgeschlossen werden. Die Fragen aus der Mitte des Rates, insbesondere zu anfallenden Kosten und einer regelmäßigen Überprüfung der Einrichtung, wurden vom Vorsitzenden erläutert. Die Einhaltung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Einrichtung soll durch regelmäßige Überprüfungen des Bauausschusses gewährleistet werden.
Nachfolgende Änderungen sind im Vertrag zu berücksichtigen:
- § 2 wird um folgenden Satz 3 erweitert: „Die Kita gGmbH hat die Ortsgemeinde unverzüglich über Schäden an der Einrichtung zu informieren.
- Des Weiteren soll die Laufzeit einer evtl. Verlängerung von 5 Jahren auf 3 Jahre reduziert werden (§ 5 Satz 3)
Unter Berücksichtigung der v. g. Änderungen beschließt der Gemeinderat, den Nutzungsvertrag mit der Kita gGmbH abzuschließen.
Reparatur der Gehwege entlang der „Bahnhofstraße“ und „An der Ziegelei“ im Zuge der Kabelverlegung durch die Fa. Westnetz
Der Vorsitzende teilt dem Rat mit, dass im Zuge des Breitbandausbaus in dem Gehweg eines Teils der „Bahnhofstraße“ vom Bahnhof bis zur K 39 und „In der Ziegelei“ Kabel verlegt werden. Die bituminös befestigten, insgesamt 1,20 m breiten Gehwege werden hierfür 0,60 m breit aufgegraben. Hierbei stellt sich die Frage, ob die Grabenoberfläche wieder mit Bitumen instandgesetzt oder der Gehweg komplett mit Verbundsteinpflaster erneuert werden soll. Die bauausführende Firma hat die von der Ortsgemeinde zu tragenden Kosten für eine neue Verbundsteinoberfläche auf 30,93 €/lfdm ermittelt. Insgesamt sind ca. 400 lfdm. Gehweg betroffen, somit müsste die Ortsgemeinde eine Gesamtsumme i. H. v. ca 12.000,- € übernehmen. Die andere Hälfte übernimmt die Fa. Westnetz.
Nach kurzer Diskussion beschließt der Gemeinderat, die Gehwegoberfläche komplett in Verbundsteinpflaster (rechteckige Form) zu erneuern und die notwendigen Arbeiten von der Fa. Ruppert ausführen zu lassen.
Sonntag, 05. Mai 2024