10.04.2019 in Kommunales
09.04.2019 in Kommunales
Bekanntgabe des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Hetzerath am 8. April 2019 (TOP 5) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Brühl/Hauptstraße“ beschlossen (Planaufstellungsbeschluss). Der Beschluss des Gemeinderates wird hiermit förmlich gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht:
„Der Gemeinderat Hetzerath beschließt, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für das Plangebiet „Im Brühl/Hauptstraße“ einen Bebauungsplan nach den Bestimmungen der §§ 2, 8, 9 und 10 BauGB aufzustellen, der mindestens die in § 30 Abs. 1 BauGB geforderten Voraussetzungen enthält.
Als Art der baulichen Nutzung wird Mischgebiet gem. § 6 BauNVO festgelegt.
Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wittlich-Land (2006) ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes derzeit als Mischbaufläche sowie als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
06.04.2019 in Kommunales
30.03.2019 in Kommunales
22.03.2019 in Termine
Am Montag, den 08.04.2019, findet um 18:00 Uhr im Bürgerhaus in Hetzerath eine öffentliche und eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Hetzerath statt.
Sonntag, 05. Mai 2024