SPD Hetzerath

Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten

Veröffentlicht am 30.03.2019 in Kommunales

gemäß § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung für die Jahresrechnungen 2014, 2015 und 2016

In der Sitzung am 25.09.2018 hat der Gemeinderat Hetzerath die Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2014, 2015 und 2016 beschlossen und gleichzeitig dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Wittlich-Land Entlastung erteilt.

Die Jahresrechnungen der Ortsgemeinde Hetzerath mit Rechenschaftsbericht liegen gemäß § 114 Abs. 2 Gemeindeordnung vom 01.04.2019 bis einschließlich 08.04.2019 während den allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag und Donnerstag von 08.30 Uhr - 12.30 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr, Freitag und Mittwoch von 08.30 Uhr - 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land in 54516 Wittlich, Kurfürstenstraße 1, Zimmer Nr. 216, öffentlich aus.