SPD Hetzerath

Bekanntmachung

Veröffentlicht am 21.03.2016 in Kommunales

Interkommunales Einzelhandelskonzept
Für die Ortsgemeinden Hetzerath und Föhren

Der in Aufstellung befindliche Entwurf des künftigen Regionalen Raumordnungsplanes sieht die beiden Ortsgemeinden Hetzerath und Föhren als kooperierendes Grundzentrum vor. Hiernach ist die weitere Entwicklung miteinander abzustimmen.
 

Zur Vorbereitung dieser Aufgabenerfüllung im Bereich der Grundversorgung haben die Ortsgemeinden ein gemeinsames „Interkommunales Einzelhandelskonzept“ erstellen lassen, um die künftige Entwicklung des Einzelhandels ausgewogen zu steuern.
Anlass der Erstellung ist auch die vorgesehene Erweiterung des NORMA-Marktes in Hetzerath zur Großflächigkeit und die vorgesehene Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandels in Föhren.
Der Entwurf des Interkommunalen Einzelhandelskonzeptes kann nach kürzlich erfolgter Billigung durch die Gemeinderäte Hetzerath und Föhren in der Zeit
vom 21. März 2016 bis einschließlich 20. April 2016
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich, Zimmer 309, während der Dienstzeiten von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitags von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der abschließenden Beschlussfassung über das Einzelhandels- und Zentrenkonzept unberücksichtigt bleiben.
Die Unterlagen können während der Auslegung auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de oder HIER heruntergeladen werden.