Faktencheck - Was ist dran an der Islamkritik der AfD?

Veröffentlicht am 20.04.2016 in Aktuell

In ihrem Programmentwurf stellt die AfD eine ganze Religionsgemeinschaft unter Generalverdacht. Die AfD hält „den Islam“ für nicht integrierbar und den „politischen Islam“ für eine Bedrohung. Doch stimmt, was die AfD behauptet? Ein Faktencheck.

Die AfD warnt vor einer „Islamisierung“ Deutschlands. Mit ihren Positionen zum Islam und zur religiösen Praxis der Muslimas und Muslime in Deutschland polarisiert die rechte Partei - so wie zuletzt in der Flüchtlingsdebatte. Die Leiterin des Forschungszentrums „Globaler Islam“ an der Frankfurter Goethe-Universität, Susanne Schröter, sagt zum AfD-Programm, „dass es von einer dramatischen religionswissenschaftlichen, politikwissenschaftlichen, historischen und theologischen Unkenntnis zeugt, sowie Halbwahrheiten verdreht und mit gängigen Vorurteilen vermengt“. Ein Faktencheck:

  • Die AfD-Vizevorsitzende Beatrix von Storch sagte in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“: „Die größte Bedrohung für Demokratie und Freiheit geht heute vom politischen Islam aus.“

    Nur: „Den politischen Islam“ gibt es nicht. Was es gibt, sind Parteien, die sich auf den Islam berufen. Dazu zählen beispielsweise Ableger der sunnitischen Muslimbruderschaft oder die Schiiten-Parteien im Irak. Einige dieser Parteien messen religiösen Grundsätzen einen höheren Wert zu als individuellen Freiheitsrechten. Die meisten von ihnen befürworten demokratische Prinzipien. In Deutschland gibt es keine islamistischen Parteien.

     
  • Im Leitantrag für das AfD-Programm steht: „Das Minarett lehnt die AfD als islamisches Herrschaftssymbol ebenso ab wie den Muezzinruf, nach dem es außer dem islamischen Allah keinen Gott gibt.“

    Aber: Islamwissenschaftlerin Schröter sagt: „Das Minarett ist genauso wenig ein Herrschaftssymbol wie der christliche Kirchturm.“ Das im Gebetsruf enthaltene Glaubensbekenntnis, „Es gibt keinen Gott außer Gott und Mohammed ist sein Prophet“, bringe lediglich verbindende religiöse Überzeugungen zum Ausdruck.

     
  • Im AfD-Leitantrag heißt es weiter: „Der Integration und Gleichberechtigung von Frauen und Mädchen sowie der freien Entfaltung der Persönlichkeit widerspricht das Kopftuch als religiös-politisches Zeichen der Unterordnung von muslimischen Frauen unter den Mann.“

    Allerdings: Schröter sieht das Kopftuch nicht als Emanzipationshindernis. Die Kopfbedeckung der Frauen sei allenfalls „ein Bekenntnis zu einer religiös begründeten moralischen Norm“, aber kein Zeichen der Unterordnung unter einen Mann.

     
  • Der stellvertretende AfD-Vorsitzende Alexander Gauland sagte im Interview mit der „Zeit“: „Ich glaube einfach, dass der Islam in seiner heutigen Form nicht integrierbar ist in eine westliche Gesellschaft, viele Einzelne schon, der Islam nicht.“

    Dazu ist zu sagen: Menschen können sich in eine Gesellschaft integrieren, nicht aber eine Religion. Der „Islam in seiner heutigen Form“ ist ein theoretisches Konstrukt, das so in der Realität nicht existiert. Es gibt säkulare und strenggläubige Muslime, Sunniten, Schiiten und Anhänger anderer islamischer Religionsgemeinschaften. Fakt ist allerdings auch, dass der radikale Salafismus seit etwa 20 Jahren zu den besonders stark wachsenden Strömungen zählt.

     
  • AfD-Vize von Storch stellte im Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ fest: „Der Islam ist an sich eine politische Ideologie, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.“

    Hier gilt: Der Islam ist eine Religion wie das Judentum oder das Christentum und kann wie jede Religion politisch instrumentalisiert werden. Zu diesem Ergebnis gelangte eine an der Universität Chicago forschende Gruppe von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die sich von 1987 bis 1993 mit fundamentalistischen und politisierten Formen der Weltregionen befasst hat. Der Wahabismus, der in Saudi-Arabien Staatsreligion ist, steht in einigen Punkten im Widerspruch zu unserem Grundgesetz. Das Gleiche lässt sich allerdings auch für die Gesetze von US-Bundesstaaten sagen, in denen die Todesstrafe zulässig ist.

     
  • Im Programmentwurf der AfD-Niederbayern heißt es: „Solange der Bau und Betrieb von Moscheen nicht nur dem gemeinsamen Gebet, sondern auch der Verbreitung der auf die Beseitigung unserer Rechtsordnung gerichteten islamischen Lehre dient, ist er zu untersagen. Dem können auch abweichende Beteuerungen islamischer Geistlicher nicht entgegenstehen, denn der Koran lässt zur Erreichung seiner Ziele gegenüber Außenstehenden auch Lüge und Täuschung zu.“

    Aber: Moscheen sind Orte gemeinsamer Andacht sowie kultureller und sozialer Aktivitäten. Die Moscheegemeinden sind so vielfältig wie die verschiedenen Spielarten des Islam.

     
  • In dem Entwurf aus Niederbayern heißt es weiter: „Der Islam ist auf seinem erklärten Weg zur Weltherrschaft bereits bei 57 von 190 Staaten angelangt. Diese haben in der Kairoer Erklärung von 1990 die Scharia zu ihrem verbindlichen Rechtssystem und damit die UNO-Menschenrechtscharta von 1948 als für sich unbeachtlich deklariert.“

    Fakt ist: Die Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) hat 57 Mitglieder, von denen 45 die sogenannte Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam unterzeichnet haben. Die OIC ist kein Staatenbündnis wie die EU. Sie ist eine zwischenstaatliche Organisation, deren Vereinbarungen für die einzelnen Mitglieder nicht verbindlich sind. Die 1990 verabschiedete Kairoer Erklärung beinhaltet einige umstrittene Textstellen mit Hinweis auf die Scharia. Der Politologe Turan Kayaoglu forderte 2012 eine Revision des Dokuments, das aus seiner Sicht Defizite in puncto Meinungsfreiheit und Frauenrechte aufweist.
 
 

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