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Bekanntgabe des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Hetzerath am 8. April 2019 (TOP 5) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Brühl/Hauptstraße“ beschlossen (Planaufstellungsbeschluss). Der Beschluss des Gemeinderates wird hiermit förmlich gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht:
„Der Gemeinderat Hetzerath beschließt, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für das Plangebiet „Im Brühl/Hauptstraße“ einen Bebauungsplan nach den Bestimmungen der §§ 2, 8, 9 und 10 BauGB aufzustellen, der mindestens die in § 30 Abs. 1 BauGB geforderten Voraussetzungen enthält.
Als Art der baulichen Nutzung wird Mischgebiet gem. § 6 BauNVO festgelegt.
Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wittlich-Land (2006) ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes derzeit als Mischbaufläche sowie als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Sonntag, 28. Mai 2024