Teures Engagement

Veröffentlicht am 11.07.2012 in Bundespolitik

Als hätte der Verfassungsschutz derzeit nicht schon genug zu tun: Medienberichten zufolge soll der Dienst zukünftig über die Gemeinnützigkeit von Vereinen mitentscheiden. So eine von Schwarz-Gelb geplante Änderung der Abgabenordnung. SPD-Finanzpolitiker Lothar Binding fordert die Streichung dieser widerspruchslosen Verknüpfung von Verfassungsschutz und Steuerrecht.

Einem Bericht der "Berliner Zeitung" zufolge soll künftig Vereinen, die in einem Verfassungsschutzbericht erwähnt werden, automatisch das Steuerprivileg entzogen werden. Bislang konnten die Betroffenen gegen eine solche Entscheidung klagen, häufig mit Erfolg. Dies soll nun künftig nicht mehr möglich sein: Sobald ein Verein in einem der Berichte der 17 Landesbehörden auftaucht, ist dessen Steuerprivileg dahin. Diese Entscheidung soll auch rückwirkend gelten. Als einzige rechtliche Möglichkeit bliebe dann eine Klage gegen die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht selbst.

Für politisch aktive Vereine hätte diese Neuregelung gravierende Konsequenzen: Sollte die Gemeinnützigkeit verloren gehen, blieben Spenden aus und eine für unter Umständen mehrere Jahre rückwirkend fällige Umsatzsteuer ginge schnell an die oft ohnehin schon schmale finanzielle Substanz.

"Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien"

Entsprechend verärgert reagieren Organisationen wie Attac, Greenpeace, Robin Wood und Pro Asyl in einem offenen Brief auf die Pläne des Bundesfinanzministeriums: „Diese neue Klausel würde dem Verfassungsschutz ermöglichen, ohne Anhörung der Betroffenen, faktisch über den Fortbestand und die Existenz einzelner gemeinnütziger Organisationen zu entscheiden. Dies würde eklatant gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen.“

Am 12. September soll im Finanzausschuss des Bundestages über den Entwurf beraten werden. SPD-Finanzpolitiker Lothar Binding fordert die Streichung dieser widerspruchslosen Verknüpfung von Verfassungsschutz und Steuerrecht.