SPD Hetzerath

Informationen aus der Gemeinderatssitzung vom 15. September 2014

Veröffentlicht am 06.10.2014 in Kommunales

Ortsbürgermeister Monzel informierte:
Die insgesamt 9 Veranstaltungen der Kinderferienfreizeit waren wieder gut besucht. Der Ortsbürgermeister dankte allen, die zum Gelingen beigetragen haben.


Die Ertüchtigung der Gabionenwand am "Kaselbach" am Ende der Buhnertstraße hat 13.993,50 € gekostet. Die Gemeinde beteiligt sich an diesem Betrag mit 1/3 Anteil von 4.664,51 € als Wegebaulastträger.
Der Weg entlang dem Weiher wurde für 2.380,00 € instand gesetzt.
Die Energieagentur Rheinland-Pfalz veranstaltet die Aktionswoche "Die Energiewende im Land erleben". In der Zeit vom 20.09.2014 bis 27.09.2014 werden im ganzen Land Vorträge, Fachbesuche sowie Besichtigungen zum Thema Energie veranstaltet.
Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat zur Teilnahme am 3. Ideenwettbewerb "Zu Hause alt werden" aufgerufen. Bis zum 31.10.2014 können sich Ortsgemeinden, Vereine oder Privatpersonen des Landkreises um das Preisgeld bewerben.
An der Kindertagesstätte waren noch Brandschutzarbeiten auszuführen. Hierzu hat am 07.07.2014 ein Ortstermin mit allen Beteiligten stattgefunden.
Landrat Gregor Eibes hat für den Ausbau des Jugendraumes im Bürgerhaus eine Kreisbeihilfe von 5.090,28 € bewilligt.
Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als Aufsichtsbehörde hat mit Verfügung vom 20.06.2014 gegen die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung rechtliche Bedenken erhoben. Sie erkennt die Bemühungen der Gemeinde, die noch bestehenden Kredite abzubauen und die Investitionsmaßnahmen auf das Nötigste zu beschränken, an. Der Steuerhebesatz der Grundsteuer B liegt in der Ortsgemeinde Hetzerath mit 340 v.H. unter den Festsetzungen des Landesfinanzausgleichsgesetzes von 365 v.H. Die Gemeinde ist aufgefordert, den Hebesatz anzupassen. Dies ist bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2015 zu berücksichtigen.
Nach langjährigen Bemühungen ist die Ansiedlung eines Supermarktes auf dem Festplatz gelungen. Ein Investor wird dort einen Supermarkt errichten, den die Lebensmittelkette NORMA betreibt.

Wahl von Vertretern für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Region Trier und den Verbandsausschuss des Zweckverbandes
Als Vertreter der Ortsgemeinde in die Verbandsversammlung wurden die Ratsmitglieder Herbert Zimmer und Angelika Brost gewählt. Im Verbandsausschuss vertritt die Belange der Ortsgemeinde der Ortsbürgermeister und als dessen Vertreter Ratsmitglied Herbert Zimmer.

Festsetzung Sachkostenbudgetanteil 2014 für die katholische Kindertagesstätte Hetzerath
Die Ortsgemeinde beteiligt sich an den nunmehr für die 6 Gruppen kalkulierten Sachkosten von 30.400 € mit einem Betrag von 21.000 €. Dies sind 5.000 € mehr als vor der Erweiterungs- und Umbaumaßnahme. Den Restbetrag bringt der Betriebsträger auf.

Bebauungsplanung "Gewerbegebiet Am Bahnhof"
a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
b) Anerkennung des Bebauungsplanvorentwurfes als Grundlage für die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
c) Festlegung der weiteren Vorgehensweise
a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat beschloss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einen Bebauungsplan nach den Bestimmungen der §§ 2, 8, 9 und 10 BauBG mit der Bezeichnung "Gewerbegebiet Am Bahnhof" aufzustellen, der mindestens die in § 30 Abs. 1 BauGB Baugesetzbuch geforderten Voraussetzungen enthält.
Das vorgesehene Plangebiet mit einer Gesamtgröße von ca. 1,1 ha befindet sich nordwestlich des Sportplatzgeländes in Verlängerung des Bahnhaltepunktes Hetzerath und der Bahnhofstraße und umfasst die Grundstücke Gemarkung Hetzerath, Flur 7, Parz.-Nr. 44/1, 44/2, 44/8 und 44/10.
Innerhalb des Plangebietes sollen bisher von der Bahn und als Raiffeisenlager genutzte Flächen als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO sowie als Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Zuwegung und Parkflächen für den gemeindlichen Bedarf) festgesetzt werden. Diese Flächen wurden durch das Eisenbahnbundesamt Stuttgart mit Wirkung zum 04.01.2014 von Bahnbetriebszwecken freigestellt.
Das Plangebiet ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan Wittlich-Land (2006) als "Bahngelände -" Bestand" dargestellt.
b) Anerkennung des Bebauungsplanvorentwurfes als Grundlage für die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach dem BauGB
Ortsbürgermeister Monzel informierte den Gemeinderat zu den Inhalten des Bebauungsplanvorentwurfes.
Der Gemeinderat erkennt nach Beratung den auf Grundlage des Beschlusses vom 15.04.2014 durch das Planungsbüro Stolz, Trier erstellten Bebauungsplanvorentwurf als Grundlage zur Durchführung der nachfolgenden Beteiligungsverfahren an.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung "Gewerbegebiet Am Bahnhof".
c) Festlegung der weiteren Vorgehensweise
Da die Voraussetzungen des § 13 a BauGB vorliegen, beschloss der Gemeinderat, den Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Damit gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 BauGB. Der Gemeinderat beschloss, von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit soll durch öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Änderung der Anlage zur Gebührensatzung für das Bürgerhaus
Der Gemeinderat beschloss, die Grundgebühren für Nichtortsansässige ab dem 01.01.2016 von 50 % auf 100 % anzupassen.

Erneuerung Geländer Treppenaufgang Friedhof
Das Holzgeländer am Treppenaufgang von der Straße "Am Erkelsbach" zum Friedhof ist in keinem guten Zustand. Es soll durch 33 lfdm. Rohrgeländer ersetzt werden. Für die Arbeiten wurden Angebote eingeholt. Günstigste Anbieterin ist die Firma Matthias Klar aus Esch.
Der Gemeinderat erteilte der Firma Metallbau Matthias Klar,Esch, den Auftrag zur Erneuerung des maroden Holzgeländers durch ein feuerverzinktes Rohrgeländer mit Mittelgurten zum Preis von 6.123,74 €

Festwiese Erlenbach
In der Ortsmitte von Erlenbach neben dem Kreuzchen befindet sich das unbebaute gemeindeeigene Grundstück Flur 3, Parzelle Nr. 108/1, groß 1.051 qm. Diese Fläche wurde bisher für Festveranstaltungen des Heimat- und Wandervereins vorgehalten. Seit 3 Jahren wird das Grundstück für diesen Zweck nicht mehr genutzt. Der Heimat- und Wanderverein veranstaltet seine alljährliche 1.Mai-Feier auf dem gegenüberliegenden Hofgelände. Für den Verein kommt aus Kostengründen die Ausrichtung einer Veranstaltung im anzumietenden Festzelt nicht mehr in Frage. Andere Vereinsnutzer für die Fläche gibt es nicht. Falls dennoch in Zukunft ein Bedarf für eine Festfläche gegeben sein sollte, kann auf das große Spielplatzgrundstück zurückgegriffen werden.
Der Bau-, Umwelt- und Agrarausschuss hat in der Sitzung am 30.07.2014 dem Gemeinderat empfohlen, die Festwiese nicht mehr vorzuhalten.
Der Gemeinderat sieht keinen Bedarf mehr, in Erlenbach eine Festwiese vorzuhalten.

Versetzen einer Straßenlampe in der Straße "Am Erkelsbach"
Durch ein privates Bauvorhaben muss in der Straße "Am Erkelsbach" eine Straßenlampe um 6 m seitlich versetzt werden. Die Änderung der Straßenbeleuchtung kostet nach dem Angebot des RWE 1.238,91 €. Der Verursacher übernimmt diese Kosten. Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag an das RWE zu vergeben.