Ortsbürgermeister Monzel informiere:
Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde für 2016 ohne Beanstandungen genehmigt.
Das Regenrückhaltebecken neben der Autobahn ist nach mehrjähriger Bauzeit nun fertig und funktionsfähig.
Die Hetzerather Carnevals Gesellschaft hat den Antrag auf Nutzung der Bürgerhalle am Karnevalssonntag gestellt. Es muss ein Nutzungskonzept erarbeitet werden.
Der Bolzplatz ist fertiggestellt. Am 02.07.2016 ist die Eröffnung im Rahmen des vom Sportförderverein ausgerichteten Bolzplatzturniers.
In den Sommerferien wird wieder für die Kinder ein Freizeitprogramm angeboten. Die örtlichen Vereine bieten ein abwechslungsreiches Programm mit 11 Veranstaltungen an.
Bebauungsplanung Photovoltaikanlage Hetzerath
a) Beschluss des Planvorentwurfes für die frühzeitigen Beteiligungen nach BauGB
b) Festlegung des Verfahrens
a) Beschluss des Planvorentwurfes für die frühzeitigen Beteiligungen nach BauGB
Der Gemeinderat wird über die Inhalte des auf Grundlage des Ratsbeschluss vom 29.09.2015 sowie der zwischenzeitlich erfolgten Abstimmungen erstellten Bebauungsplanvorentwurfes unterrichtet. Desweiteren wird der Gemeinderat zu den Grundzügen des Planaufstellungsverfahrens informiert.
Nach eingehender Beratung erkennt der Gemeinderat den vom Planungsbüro Sonntag, Riol auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 29.09.2015 sowie der durchgeführten Abstimmungen erstellten Bebauungsplanvorentwurf, bestehend aus Planurkunde, Textfestsetzungen und Begründung einschließlich Umweltbericht als Grundlage zur Durchführung der nachfolgenden Beteiligungsverfahren an.
Die Anerkennung erfolgt in Kenntnis der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer und der betroffenen Landwirte. Der Gemeinderat kann die in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 17.03.2016 formulierten Bedenken hinsichtlich der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen konkret nicht teilen und beantragt daher nach wie vor die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den gesamten beantragten Bereich.
Ratsmitglied Brost führte aus, dass sie sich nach wie vor auch im Verbandsgemeinderat für die Nutzung der vorgesehenen Fläche zur Errichtung der Anlage einsetzt. Gleichzeitig bittet sie auch diejenigen Kollegen im Gemeinderat, die auch dem Verbandsgemeinderat angehören, um Unterstützung.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 12,3 ha.
(Teilbereich A, ehemaligen Kiesgruben an der A 1: ca. 6,7 ha; Teilbereich B, entlang der Autobahn A 1: ca. 5,6 ha).
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung "Fotovoltaikanlage Hetzerath".
b) Festlegung des Verfahrens
Nach eingehender Erörterung und Beratung beschließt der Gemeinderat den unter a) anerkannten Bebauungsplanvorentwurf die Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung), § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) und § 2 Abs. 2 BauGB (Beteiligung Nachbargemeinden) durchzuführen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll in Form einer Offenlage durchgeführt werden. Parallel sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorliegenden Bebauungsplanentwurf einzuholen und die Nachbargemeinden zu beteiligen. Den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist eine Monatsfrist zur Abgabe von Stellungnahmen einzuräumen.
Die Beteiligungsverfahren sollen gleichzeitig mit dem Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 erfolgen (Parallelverfahren).
Busanbindung Schulzentrum Schweich
Der Gemeinderat unterstützt die Bemühungen der Eltern aus Rivenich und Hetzerath nach einer direkten Busverbindung morgens um ca. 07.30 Uhr zum Schulzentrum in Schweich.
Schuleltern aus Rivenich und Hetzerath wünschen sich mit einer Eingabe mit Unterschriftenliste an die Gemeinden morgens eine direkte Busverbindung nach Schweich. Über 70 Schüler aus den beiden Orten besuchen Schulen in Schweich, Tendenz steigend.
Zurzeit bringt ein Bus die Schüler zum Bahnhof nach Hetzerath. Von dort fährt um 07.20 Uhr ein Zug nach Schweich. Vom Bahnhof Schweich besteht die Möglichkeit, mit dem Bus zum Schulzentrum zu fahren. Am Bahnhof Schweich kommt es beim Weitertransport immer wieder zu Engpässen. Manchmal kommen die Schüler zu spät zum Unterricht.
Diese Unzulänglichkeiten veranlassen viele Eltern, ihre Kinder mit dem privaten PKW nach Schweich zu fahren. Abhilfe könnte eine direkte Busverbindung schaffen.
Der Gemeinderat ermächtigte Ortsbürgermeister Monzel entsprechende Gespräche mit der RMV/Kreisverwaltung Trier-Saarburg etc. zu führen.
Interkommunales Einzelhandelskonzept Föhren-Hetzerath
a) Information zu Änderungen
b) Stellungnahme
c) weiteres Verfahren
a) Informationen zu Änderungen
Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des vorhandenen Norma Marktes in Hetzerath auf 1200 m² Verkaufsfläche und die Ansiedlung eines REWE Marktes in der Ortsgemeinde Föhren mit einer Größe von 1200 m² Verkaufsfläche wurde von der beteiligten Ortsgemeinden ein Interkommunales Einzelhandelskonzept in Auftrag gegeben, dass von den beteiligten Gemeinden anerkannt wurde. Die Beteiligung der Fachbehörden zu diesem Konzept ist jedenfalls erfolgt. Die Stellungnahmen hierzu werden dem Gemeinderat inhaltlich bekannt gegeben, Änderungen der Konzeption ergeben sich für Hetzerath nicht. Auf der Grundlage dieser abgestimmten Konzeption sollten nunmehr die verfahrensrechtlichen Schritte sowohl für Hetzerath als auch für Föhren parallel eingeleitet werden.
Kürzlich hat jedoch die Ortsgemeinde Föhren mitgeteilt, dass der vorgesehene REWE Markt eine Verkaufsfläche von ca. 1.550 m² erhalten soll und hat auch ohne weitere Abstimmung die entsprechende Änderung des Interkommunalen Einzelhandelskonzeptes in Auftrag gegeben. Dies liegt mittlerweile vor. Der Gemeinderat Föhren hat diesem Konzept zugestimmt und bittet ebenfalls um Zustimmung durch die Ortsgemeinde Hetzerath und dann Weiterführung der Verfahren auf der Grundlage dieses geänderten Konzeptes.
Der Ortsbürgermeisterin der Gemeinde Föhren, Frau Rosi Radant wurde Gelegenheit zur Stellungnahme hinsichtlich des geänderten Konzeptes gegeben.
Ratsmitglied Brost monierte eine unzureichende Information durch die Gemeindeverwaltung hinsichtlich des geänderten Gutachtens.
b) Stellungnahme
Nach eingehender Beratung sieht sich der Gemeinderat nicht in der Lage diesem geänderten Interkommunalen Einzelhandelskonzeptes (Stand 17.05.2016) aus folgenden Gründen zuzustimmen.
- Ein kooperatives Grundzentrum, wie im neuen Regionalen Raumordnungsplan für die Ortsgemeinden Hetzerath und Föhren vorgesehen, geht von gleichen Bedingungen für beide Gemeinden aus.
- Durch die Vergrößerung der Verkaufsfläche des Marktes in Föhren werden wesentlich negativere Auswirkungen für den Standort Hetzerath erwartet.
- Es erfolgte keinerlei vorhergehende aber notwendige Abstimmung bezüglich der geänderten Verkaufsfläche des Einzelhandelsmarktes in der Ortsgemeinde Föhren von 1200 m² auf 1550 m².
c) weiteres Verfahren
Nach Auffassung der Verbandsgemeindeverwaltung in Abstimmung mit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich und der SGD Nord könnte jedoch das notwendige Verfahren zur Vergrößerung des Norma Marktes in Hetzerath auf der Grundlage des abgestimmten Interkommunalen Einzelhandelskonzept vom Januar 2016 fortgeführt werden. Dies bedarf jedoch noch der Abstimmung mit der Regionalen Planungsgemeinschaft. Soweit die Voraussetzungen gegeben sind wird die Verwaltung beauftragt dieses Verfahren in Abstimmung mit NORMA fortzuführen.
Kinderspielplätze „Hecilostraße“ und „An der Straßmühle“
- Vergabe der Spielgeräte
Der Gemeinderat beschließt, als Ersatz für die verschlissenen Spielgeräte auf dem Kinderspielplatz in der „Hecilostraße“ bei der Firma Espas, Kassel, eine Turmkombination, eine Doppelschaukel und eine Nestschaukel zum Angebotspreis von 6.658,05 € zu beschaffen.
Ein Arbeitskreis aus Eltern des Neubaugebiets hat für den neuen Spielplatz auf der Freifläche zwischen dem 2. und 3. Bauabschnitt des Neubaugebietes als Spielgeräte eine Turmkombination, Zweierschaukel, Nestschaukel und Climbing-Zelt vorgeschlagen.
Nach dem Angebot der Firma Espas kosten diese Spielgeräte aus pulverbeschichteten Aluminium 8.485,89 €. Der Gemeinderat beschließt die Auftragsvergabe. Die Eltern wollen bei dem Aufbau der Spielgeräte helfen.
Beschafft werden zudem noch eine Hangrutsche und bei den Westeifelwerkstätten Sitzbänke für den neuen Spielplatz und für den Spielplatz „Aufm Berg“.
Haushaltsmittel stehen für die Sanierung bzw. Neubau der Spielplätze bereit. Es wird vom RWE ein Zuschuss von 2.000 € aus dem Programm „Aktiv vor Ort“ angestrebt.