Der Gemeinderat hat am 2. Februar 2017 aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch § 109 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 08.10.2013 (GVBl. S. 349), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 5.475.070,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 5.536.160,00 €
der Saldo der Erträge und Aufwendungen auf -61.090,00 €
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 5.260.770,00 €
die ordentlichen Auszahlungen auf 5.134.630,00 €
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf 126.140,00 €
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 €
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 €
der Saldo der außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf 0,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.119.300,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.722.400,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf -1.603.100,00 €
die Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf 1.560.030,00 €
die Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf 83.070,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 1.476.960 ,00 €
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt.
- Grundsteuer A auf 380 v.H.
- Grundsteuer B auf 380 v.H.
- Gewerbesteuer auf 380 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
a) für den ersten Hund 70,00 €
b) für den zweiten Hund 140,00 €
c) für jeden weiteren Hund 210,00 €
§ 5
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2015 betrug 7.314.773,18 €. Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016 beträgt gemäß Planung 7.521.053,18 € und zum31.12.2017 7.447.963,18 €.
§ 6
Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Hetzerath, den 3. April 2017
gez.: Werner Monzel, Ortsbürgermeister
Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat mit Verfügung vom 27. März 2017, Az.: 10.901.11, gegen die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 keine rechtlichen Bedenken erhoben.
Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 der Gemeindeordnung in der Zeit vom
10.04. bis einschließlich 20.04.2017
von montags bis donnerstags von 8.15 Uhr - 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr sowie freitags von 8.15 Uhr - 13.00 Uhr zu jedermanns Einsicht im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land in 54516 Wittlich, Kurfürstenstrasse 1, Zimmer Nr. 216, während der Geschäftsstunden öffentlich aus.
Bei Bedarf können außerhalb dieser Zeiten auch andere Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden.
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.